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E6JNorm
62009CJ0052 TeliaSonera VORAB;Rechtssatz
Der VwGH hat unter Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2011, Rs C-52/09 (Telia Sonera), wonach im gegebenen Zusammenhang "grundsätzlich in erster Linie die Preise und Kosten des betreffenden Unternehmens auf dem Endkundenmarkt zu berücksichtigen" sind, die seiner Wettbewerber hingegen nur dann, "wenn in Anbetracht der Umstände" eine Bezugnahme auf dessen Preise und Kosten nicht möglich ist, ausgeführt, ein Abgehen vom dem nach dem genannten Urteil des EuGH grundsätzlich anzuwendenden as-efficient-Maßstab erfordere jedenfalls eine Konkretisierung der maßgebenden - nach Auffassung des alternativen Betreibers ein Abgehen von den Preisen bzw Kosten des Marktbeherrschers erforderlich machenden - Umstände (VwGH vom 17. November 2015, 2013/03/0019).
Gerichtsentscheidung
EuGH 62009CJ0052 TeliaSonera VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030031.J04Im RIS seit
08.02.2017Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019