Entscheidungen zu § 18 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-116 von 116

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/7 90/01/0030

Der Beschwerdeführer stellte am 6. Juni 1989 bei der Bezirkshauptmannschaft Hermagor den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses. Das Vorliegen eines Bedarfes begründete der Beschwerdeführer damit, daß er mit Jahresanfang von seinem bisherigen Faustfeuerwaffenverein zu einem Polizeisportverein gewechselt sei, wo er als aktives Mitglied an nationalen und internationalen Wettkämpfen im praktischen Pistolenschießen teilnehme. Im Zuge des von der Behörde erster Instanz durchgeführten Er... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.11.1990

RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblichkeit auch kein übertrieben strenger Maßstab anzulegen ist, so muß f... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1990

RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Aus dem Transport von Waffen und Muniton durch eine im Umgang mit diesen besonders geübte Person, läßt sich eine gegenüber dem allgemeinen Sicherheitsriskio abhebende Gefahrenlage für diese Person nicht ableiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/4 89/01/0394

Mit Antrag vom 27. Februar 1989 begehrte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Faustfeuerwaffen und begründete seinen Bedarf dafür mit der "Durchführung von Transporten von Geld und Wertgegenständen von der Kanzlei Dr. B, 1060 Wien, zum Safe in 1210 Wien" (vgl. die Beilage zum Antrag; Blatt 2 der Verwaltungsakten). Mit Schreiben vom 27. März 1989 bestätigte der Vater und Dienstgeber des Beschwerdeführers (der ihn auch jetzt im verwaltungsgerichtlichen Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.04.1990

RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0394

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1990

RS Vwgh 1990/4/4 89/01/0394

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Bedarfes iSd § 18 WaffG ist es nicht erforderlich, daß es sich um einen fortwährenden und regelmäßigen Bedarf handelt, doch kommt es darauf an, daß der Antragsteller einem gegenüber dem für jedermann bestehenden Risiko deutlich erhöhten Sicherheitsrisiko ausgesetzt sein muß, sodaß vom Vorhandensein besonderer Gefahr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/7 89/01/0155

Der Beschwerdeführer beantragte am 3. Februar 1988 bei der Bundespolizeidirektion Wien die Ausstellung eines Waffenpasses. Das Vorliegen eines Bedarfes begründete er damit, daß er auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit als Richter in Zivilrechtssachen einem gefährdeten Personenkreis angehöre. Mit Bescheid vom 12. Jänner 1989 wies die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 17 Abs. 2 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (WaffG), den Antrag des Beschwerdeführers ab. Begründend führte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0155

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Verweigerung der auf das in § 17 Abs 2 WaffG eingeräumte Ermessen gestützten Ausstellung eines Waffenpasses ist rechtmäßig, wenn auf Grund des Zutreffens der im Einzelfall vorliegenden Gegebenheiten auf eine Vielzahl von Personen in vergleichbaren beruflichen Positionen (hier: Zivilrichter und Beamte der Hoheitsverw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0155

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Wahrscheinlichkeit tätlicher Angriffe gegen Zivilrichter wegen von diesen gefällten Entscheidungen ist nicht so hoch, daß bei den in Österreich herrschenden Verhältnissen von einer besonderen abstrakten Gefährdung von Zivilrichtern gesprochen werden könnte. European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1990

RS Vwgh 1989/12/13 89/01/0109

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ausführungen zur Bedarfsfrage bei einem Polizeibeamten außerhalb der Dienstzeit und nach Beendigung der Außendienstzeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010109.X01 Im RIS seit 31.10.2006 Zuletzt aktualisiert am 06.01.2010 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1989

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ein gemäß § 20 Abs 1 WaffG erfolgter Entzug einer waffenrechtlichen Urkunde hat allein auf Grund der mangelnden Verlässlichkeit und ohne Rücksicht auf einen allfälligen Bedarf im Sinne der § 17 WaffG, § 18 WaffG zu erfolgen. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1989/6/7 89/01/0153

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Frage der Verlässlichkeit ist eine von der Frage des Bedarfes verschiedene und damit eigenständige Voraussetzung für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989010153.X02 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.06.1989

RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0201

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2WaffG 1986 §18 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1988

RS Vwgh 1988/11/23 88/01/0201

Index: Polizeirecht - WaffG41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17WaffG 1986 §18
Rechtssatz: Auch wenn ein Fischereischutzorgan nicht zur Festnahme von Personen, die in Fischereirechte eingreifen, verpflichtet ist, hebt sich die für dieses Organ gegebene Gefahrenlage wegen der Ausübung des Dienstes in einsamen Gegenden und wegen des nicht auszuschließenden Widerstandes betretener Rechtsbrecher von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0517/69 E 21. Oktober 1969 VwSlg 7665 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Betrachtet man als "besondere Gefahren" im Sinne des § 18 Waffengesetz solche, die das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren wesentlich erheblich übersteigen, so dürfen doch an das Merkmal "wesentlich" bzw. "erheblich" nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von dem Sicherheitsrisi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/7/20 88/01/0082

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Geldtransporte mit Beträgen zwischen S 10.000,-- und S 500.000,-- ein- bis fünfmal monatlich stellen keine besondere Gefahrenlage dar, welcher nur durch Anwendung von Faustfeuerwaffen begegnet werden könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010082.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;WaffG 1986 §17 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2113/71 E 23. Jänner 1973 RS 2 Stammrechtssatz Bei Vorliegen der im § 17 Abs 2 1. Satz WaffG normierten Voraussetzungen hat die Behörde einen Waffenpaß auszustellen und ist in diesem Fall für ein Ermessen kein Raum gegeben. Ein Ermessen für die Ausstellung eines Waffenpasses... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips Sache des Antragstellers, das Vorliegen eines Bedarfes zum Führen von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Liegt mit Rücksicht auf die maßgebenden örtlichen und zeitlichen Umstände - unbeschadet der für jedermann bestehenden Gefahr, auch zur Tageszeit und in Gebieten mit günstigen Sicherheitsverhältnissen allenfalls das Opfer eines räuberischen Überfalls zu werden - kein erhöhtes Sicherheitsrisiko vor, so hat die Behörde zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: In einem großstädtischen Bereich, von welchem Ortsbereich der Antragsteller (hier: Trafikant) selbst nicht behauptet, es handle sich um einen solchen mit einer erhöhten Kriminalitätsrate, kann nicht davon die Rede sein, dass selbst unter Berücksichtigung einer Körperbehinderung des Antragstellers der Transport von keine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Für die Annahme eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen muss als Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruches auf Ausstellung eines Waffenpasses immerhin das Vorhandensein einer Gefahrenlage gefordert werden, die sich von dem Sicherheitsrisiko, dem jedermann namentlich außerhalb seines Wohn- oder Betriebsbere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1988/3/16 87/01/0285

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;WaffG 1986 §17 Abs2 impl;WaffG 1986 §18 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1988

RS Vwgh 1987/6/10 87/01/0010

Index: L65502 Fischerei Kärnten41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: FischereiG Krnt 1951 §65 Abs2 litc;WaffG 1986 §17;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ist ein Fischereiwachorgan auch zur Festnahme von Personen, die in Fischereirechte eingreifen, befugt und verpflichtet, so hebt sich die für dieses Wachorgan gegebene Gefahrenlage wesentlich von dem jedermann außerhalb seines Wohn- oder Betriebsbereiches oder seiner ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1987

RS Vwgh 1986/10/22 85/01/0197

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §17 Abs2;WaffG 1967 §18;
Rechtssatz: Das "Ausführen" von Lohngeldern in der Höhe bis S 500.000,-- jeweils an einem Freitag vormittags an verschiedene Arbeitsplätze in Wien und NÖ begründet für sich noch keinen Bedarf iSd § 17 Abs 2 erster Satz WaffenG 1967. Es wäre in einem solchen Fall von der Partei darzulegen und nachzuweisen, dass die Transporte auf Gr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1976/3/23 0966/75

Der Beschwerdeführer, der im Bereich der Bundespolizeidirektion Linz wohnhaft ist, ersuchte in einem bei dieser Behörde am 8. Mai 1974 eingegangenen Antrag um Ausstellung eines Waffenpasses für eine Faustfeuerwaffe. Ein Bedarf liege vor, da er ständig allein mit privatem PKW in ganz Oberösterreich Dienstreisen zu machen habe, weiters häufig mit seiner Ehefrau und den beiden minderjährigen Töchtern bei mehrtätigen Wanderungen bei Bauern und auch in Scheunen zu nächtigen pflege. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1976

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