RS Vwgh 1990/11/7 90/01/0030

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Veröffentlicht am 07.11.1990
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs1;
WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Aus dem Transport von Waffen und Muniton durch eine im Umgang mit diesen besonders geübte Person, läßt sich eine gegenüber dem allgemeinen Sicherheitsriskio abhebende Gefahrenlage für diese Person nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010030.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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