Entscheidungen zu § 3 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

64 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 64

RS OGH 1992/12/16 2Ob600/92

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Je länger die Unterbringung bereits dauert, desto strengere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit und die Schwere des drohenden Schadens zu stellen. Entscheidungstexte 2 Ob 600/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 600/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075928 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1992

RS OGH 1992/12/16 2Ob600/92

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Das Verhalten der Familienangehörigen kann eine Unterbringung nicht rechtfertigen. Entscheidungstexte 2 Ob 600/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 2 Ob 600/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075927 Dokumentnummer JJR_19921216_OGH0002_0020OB00600_920... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.12.1992

TE OGH 1992/10/22 1Ob599/92

Begründung: Der Patient wurde am 22. Juli 1992 auf einer geschlossenen Station des Landes-Nervenkrankenhauses V***** in R***** aufgenommen. Nach der Aufnahme erklärte er den behandelten Ärzten gegenüber, er bleibe freiwillig in der Anstalt. Dem Patientenanwalt gegenüber äußerte er sich hingegen dahin, er fühle sich nicht krank und würde nach Hause gehen, wäre die Stationstür nicht versperrt. Auf diese Äußerung hin vertrat der Patientenanwalt dem zuständigen Oberarzt gegenüber die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1992

RS OGH 1992/10/22 1Ob599/92

Norm: UbG §2UbG §3
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhang der §§ 2 und 3 UbG ergibt sich zwingend, daß die Anhaltung in einem geschlossenen Bereich einer Anstalt oder Abteilung stets nur unter den im § 3 UbG umschriebenen Voraussetzungen zulässig, dann aber auch geboten ist, ohne Unterschied, ob die betroffene Person auf eigenes Verlangen (§ 4 UbG) oder gegen der ohne ihren Willen (§ 8 UbG) aufgenommen wird. Für eine "freiwillige" Anhaltung oder Betr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1992

TE OGH 1992/9/9 2Ob566/92

Begründung: Die nunmehr 40 Jahre alte Patientin befindet sich seit dem Jahr 1960 ohne Unterbrechung in der stationären Behandlung des*****krankenhauses. Sie leidet an angeborenem Schwachsinn, zu dem noch eine fetale Gehirnschädigung hinzukommt. Ihr Zustand erfüllt das Bild einer erethischen Idiotie, die durch Beißen, Kratzen und Losgehen auf andere Patienten aber auch durch Selbstaggression gekennzeichnet ist. Es wurde daher eine Sicherung mit Gürtel und Schutzjacke angeordnet, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1992

TE OGH 1992/8/27 6Ob568/92

Begründung: Die nunmehr im 21.Lebensjahr stehende Patientin wurde während ihres 18. Lebensjahres aus einer Heimbetreuung in das Landes-Nervenkrankenhaus aufgenommen, in dem sie schon in den beiden vorangegangenen Jahren vorübergehend stationär behandelt worden war. Die Patientin befindet sich derzeit im dritten Jahr eines ununterbrochenen Krankenhausaufenthaltes. Sie leidet - vermutlich als Folge einer geburtstraumatischen oder frühkindlichen Schädigung - an schwersten Ausfall... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.08.1992

RS OGH 1992/8/27 3Ob552/92

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Ist es nicht eindeutig, daß die bei einem Patienten festgestellten Verhaltensweisen auch Ausdruck einer psychischen Krankheit sind, dann sind nach Einholung eines für die Beantwortung dieser Frage berufenen Sachverständigen Feststellungen darüber zu treffen, nach welchen Kriterien in der medizinischen Wissenschaft das Vorliegen einer psychischen Krankheit beurteilt wird, wobei gegebenenfalls mehrere in ihrer Bedeutung n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.08.1992

TE OGH 1992/5/27 2Ob542/92

Begründung: Die 40jährige Theresia M***** wurde am 6.März 1992 in das ***** Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie M***** eingeliefert. Sie hatte im Dom von S***** eine Vase durch den Altarraum geworfen und Zettel mit teilweise obszönem Inhalt auf dem Altar verteilt. Bei der Einweisung verhielt sie sich auch gegenüber den einschreitenden Polizisten aggressiv. Sie wurde nach Begutachtung durch zwei Oberärztinnen mit der Diagnose "paranoide Psychose" nach dem Unterbringungsg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1992

TE OGH 1992/5/27 6Ob546/92

Begründung: Edgar R***** befindet sich seit 24.Jänner 1957 in der ***** Landesnervenklinik M*****. Er ist seit 3.Juni 1959 voll entmündigt. Der Betroffene leidet an Schwachsinn höheren Grades mit erethischen Phasen und GM-Anfällen, somit an einer geistigen Behinderung, die bei unbeabsichtigtem Verlassen der Station eine Selbstgefährdung (Verletzungsgefahr, Verirren, Unterkühlung im Winter udgl.) bedeuten würde. Mit Note vom 5.Feber 1992 gab der Unterbringungsrichter des Bezirksger... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.05.1992

RS OGH 1992/5/27 2Ob542/92, 2Ob600/92, 2Ob573/93, 3Ob538/94, 7Ob173/03x

Norm: UbG §3
Rechtssatz: "Behandlungsbedürftigkeit" sowie jener Zustand, der durch das unbehandelte Fortbestehen der psychischen Krankheit entsteht, rechtfertigen eine Unterbringung erst dann, wenn sie zu einer besonders schwerwiegenden und ernstlichen Gefährdung der Gesundheit führen; der Schadenseintritt muß aufgrund objektiver und konkreter Anhaltspunkte wahrscheinlich sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1992

TE OGH 1992/5/21 8Ob562/92

Begründung: Der am 13.3.1939 geborene Adolf B***** befindet sich in stationärer Behandlung der *****Landesnervenklinik M*****. Mit Beschluß vom 24.3.1988 wurde Uta G***** zum Sachwalter für alle Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt. Am 29.5.1991 richtete die *****Landesnervenklinik an das Erstgericht eine Sachverhaltsdarstellung, wonach sich im Pavillon 4 durchgehend chronisch psychiatrische Patienten befinden. Ein Teil der Patienten sei in seiner Bewegungsfreiheit zum Sc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1992

TE OGH 1992/5/21 7Ob555/92

Begründung: Der am 20.5.1949 geborene Wilhelm B***** befindet sich, nachdem er vorübergehend in einem Pflegeheim in Waidhofen/Thaya untergebracht war, seit 14.6.1988 in stationärer Behandlung der Niederösterreichischen Landes-Nervenklinik Mauer. Der vom Erstgericht im vorliegenden Verfahren beigezogene Sachverständige stellte am 21.4.1989 eine "Idiotie mit schweren psychomotorischen Störungen, Gehunfähigkeit, motorischer Unruhe und Kontaktunfähigkeit" fest (AS 7). Mit Beschluß vom 2... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1992

TE OGH 1992/5/7 7Ob550/92

Begründung: Der am 27. April geborene Ernst K***** befindet sich, nachdem er vorübergehend in einem Pflegeheim in Melk untergebracht war, seit 14. Juli 1988 wieder in stationärer Behandlung der Niederösterreichischen Landesnervenklinik Mauer. Der im Anhaltungsverfahren des Erstgerichtes beigezogene Sachverständige stellte am 21. Juli 1988 eine "Idiotie mit erethischen Phasen" fest. Mit Beschluß vom gleichen Tag erklärte das Erstgericht die Anhaltung auf 12 Monate für zulässig. Das a... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.05.1992

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91, 2Ob542/92, 2Ob605/92, 4Ob513/93 (4Ob514/93), 2Ob573/93, 9Ob152/98p, 10O

Norm: ABGB §242 Abs2UbG §3
Rechtssatz: Die Gefährdung muss eine "ernstliche" sein. Darunter ist eine hohe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes zu verstehen, darüber hinaus hat die Schädigung direkt aus der Krankheit zu drohen. Eine bloß vage Möglichkeit einer Selbstschädigung oder Fremdschädigung ist nicht ausreichend. Die mit dem Aufenthalt im geschlossenen Bereich verbundenen Beschränkungen dürfen im Verhältnis zu der mit der Krankheit v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

TE OGH 1991/11/14 7Ob610/91

Begründung: Der seit 1987 insgesamt schon 11mal in einer geschlossenen Anstalt untergebrachte Revisionsrekurswerber leidet an einer paranoid halluzinatorischen Schizophrenie mit sekundärem Alkoholabusus. Derzeit ist sein Zustand relativ gut kompensiert. Die letzte Behandlungsserie mit Neuroleptika - diese Behandlung ist die Grundlage der jetzt eingetretenen Besserung - begann am 22. Juli 1991. Ohne eine solche Behandlung verstärken sich die Krankheitssymptome in kurzer Zeit. Der Kra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Die Ansicht, daß unter einer Gesundheitsgefährdung im Sinne des UbG nur eine Schädigung durch aktives Verhalten, nicht aber auch durch ein Unterlassen (Wegfall der Medikamenteneinnahme) zu verstehen sei, kann weder aus dem Gesetz noch seinen Materialien abgeleitet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 610/91 Entscheidungstext OGH 14.11.1991 7 Ob 610/91 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91

Norm: UbG §3 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzestext läßt in Verbindung mit den Materialien die Auslegung zu, daß bei Anwendung des Ermessens nach § 3 Z 2 UbG, die Entscheidung eines noch kritikfähigen Geisteskranken, - inwieweit dies der Fall ist, ist eine Tatfrage - eine an sich notwendige Behandlung abzubrechen und dafür gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen, dann zu respektieren ist, wenn daraus keine ernstliche und erhebliche Gefährdung seiner Gesun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91, 4Ob513/93 (4Ob514/93), 2Ob573/93, 3Ob538/94, 7Ob305/05m

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Das Wort "ausreichend" drückt aus, daß die vom Kranken ausgehende Gefahr für sich oder andere nicht anders als durch eine Unterbringung abgewendet werden kann. Die Unterbringung aufgrund einer bloßen "Behandlungsbedürftigkeit" ist ebensowenig zulässig wie eine Anhaltung als "Maßnahme der Fürsorge". Da nicht jede psychische Erkrankung regelmäßig zu einer Gefährdung des Kranken oder seiner Umwelt im beschriebenen Sinn füh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91, 6Ob546/95

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Die ins Treffen geführte Abwägung zwischen dem durch die Unterbringung verursachten Rechtsverlust des Kranken gegenüber der durch die Unterbringung abgewendeten Gefahr hat dort ihre Grenze zu finden, wo der Gebrauch der Freiheit krankheitsbedingt zu einem einschneidenden Verlust der körperlichen Integrität oder sogar des Lebens des psychisch Kranken führen kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

RS OGH 1991/11/14 7Ob610/91

Norm: UbG §3 Z2
Rechtssatz: Der Gesetzestext läßt in Verbindung mit den Materialien die Auslegung zu, daß bei Anwendung des Ermessens nach § 3 Z 2 UbG, die Entscheidung eines noch kritikfähigen Geisteskranken, - inwieweit dies der Fall ist, ist eine Tatfrage - eine an sich notwendige Behandlung abzubrechen und dafür gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen, dann zu respektieren ist, wenn daraus keine ernstliche und erhebliche Gefährdung seiner Gesun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.11.1991

TE OGH 1991/10/10 8Ob593/91

Begründung: Das Erstgericht hat die Unterbringung Hermann K***** gemäß § 3 Unterbringungsgesetz, BGBl.1990/155, für die Dauer von drei Monaten bis zum 12.10.1991 für zulässig erklärt. Hermann K***** befindet sich seit Jahren in stationärer Behandlung im Landesnervenkrankenhaus Hall in Tirol. Es liegt bei ihm ein angeborener Schwachsinn (Oligophrenie) vor. Dem Grade nach handelt es sich um die ausgeprägte Form einer Imbezillität. Er war daher auch nicht schulfähig und es bestand auch... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1991

RS OGH 1991/10/10 8Ob593/91, 1Ob599/92, 1Ob591/94

Norm: UbG §2UbG §3
Rechtssatz: Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, war nicht die Fürsorge und der Schutz von aufgrund einer geistigen Behinderung gefährdeten Personen das Ziel des UbG, sondern ausschließlich der Schutz der Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker in geschlossenen Bereichen von Krankenanstalten (1202 BlgNR 17.GP S 2 f). Entscheidungstexte 8 Ob 593/91 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1991

TE OGH 1991/9/26 7Ob590/91

Begründung: Monika M***** hielt sich bereits mehrmals, zuletzt seit 8.2.1989 durchgehend aufgrund einer pflegschaftsbehördlichen Maßnahme im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien auf. Bei der - aufgrund der Übergangsbestimmung im § 45 Abs 2 UbG durchgeführten - Erstanhörung am 2.4.1991 erklärte das Erstgericht die Unterbringung der Kranken bis zur Entscheidung nach § 26 Abs 1 UbG vorläufig für zulässig und beraumte die mündliche Verhandlung für den 16.4.1991 an. Am Schluß der -... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1991

TE OGH 1991/9/26 8Ob587/91

Begründung: Der 29-jährige Johann T***** ist seit 1979 ständig in stationärer Anstaltspflege. Er leidet an Oligophrenie. Der letzte epileptische Anfall ereignete sich 1984. Johann T***** hat keine Sprachentwicklung, er ist harnstuhlinkontinent und kann nicht selbständig essen. Er befindet sich auf der Entwicklungsstufe eines nicht einmal einjährigen Kindes. Johann T***** ist ein Pflegefall, er leidet aber nicht an einer psychischen Krankheit. Das Erstgericht erklärte die Unterbrin... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1991

RS OGH 1991/9/26 7Ob590/91, 3Ob552/92, 4Ob2160/96t, 10ObS50/11t, 7Ob11/15s

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Der Begriff psychische Krankheit ist ein Rechtsbegriff. Das Vorliegen einer geistigen Behinderung schließt nicht notwendig auch ein psychische Erkrankung ein. Entscheidungstexte 7 Ob 590/91 Entscheidungstext OGH 26.09.1991 7 Ob 590/91 3 Ob 552/92 Entscheidungstext OGH 27.08.1992 3 Ob 552/92 nur: Der Begr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1991

RS OGH 1991/9/26 8Ob587/91, 4Ob2160/96t

Norm: UbG §3
Rechtssatz: In einer Anstalt darf nur untergebracht werden, wer an einer psychischen Krankheit leidet. Eine analoge Anwendung des § 3 UbG auf andere Krankheiten ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 587/91 Entscheidungstext OGH 26.09.1991 8 Ob 587/91 4 Ob 2160/96t Entscheidungstext OGH 17.09.1996 4 Ob 2160/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1991

RS OGH 1991/9/26 7Ob590/91, 7Ob550/92, 8Ob562/92, 6Ob568/92

Norm: ABGB §7UbG §3
Rechtssatz: Im Hinblick auf die deutlich zum Ausdruck gebrachte Absicht des Gesetzgebers, nur die Aufnahme psychisch Kranker in Anstalten gemäß § 2 UbG zu gestatten, kommt mangels Vorliegens einer "planwidrigen Unvollständigkeit", also einer nicht gewollten Lücke eine analoge Anwendung des UbG auf bloß geistig behinderte Personen nicht in Frage. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1991

RS OGH 1991/9/24 4Ob541/91, 4Ob542/91, 8Ob593/91, 8Ob587/91, 7Ob555/92, 6Ob546/92, 2Ob566/92

Norm: UbG §2UbG §3
Rechtssatz: Im Hinblick auf die eindeutig zum Ausdruck gebrachte Absicht des Gesetzgebers, nur die Aufnahme psychisch Kranker in Anstalten gemäß § 2 UbG zu gestatten, kommt mangels Vorliegens einer "planwidrigen Unvollständigkeit", also einer nicht gewollten Lücke, eine analoge Anwendung des UbG auf bloß geistig Behinderte nicht in Frage; dies umso weniger, als auch Art 2 Abs 1 Z 5 des am 01.01.1991 in Kraft getretenen B-VG v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1991

RS OGH 1991/9/24 4Ob541/91, 4Ob542/91, 8Ob593/91, 7Ob555/92, 6Ob546/95, 4Ob2160/96t, 10Ob337/99b (10

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Materiell-rechtliche Voraussetzung der Unterbringung ist (ua) das Vorliegen einer psychischen Krankheit. § 3 UbG erwähnt - im Gegensatz etwa zu § 273 Abs 1 ABGB - nicht daneben auch noch die geistig behinderten Personen. Aus der gleichzeitigen Novellierung des § 37 Abs 1 KAG - wo die bisherige Wortfolge "Geisteskranken, Geistesschwachen und Suchtkranken" durch die bloße Nennung "psychisch Kranker" ersetzt wurde - und de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1991

TE OGH 1991/9/24 4Ob541/91

Begründung: Der am *****1941 geborene Johann P***** befindet sich seit 11.7.1983 wegen einer Oligophrenie mit dem Grad einer Imbezillität im Landes-Nervenkrankenhaus Hall in Tirol. Seine Mutter war vor der Aufnahme verstorben; er ist seither allein und ohne jegliche Hilfe von Verwandten. Der Betroffene spricht nichts und soll überhaupt nur einige Worte Ladinisch können. Seine Anhaltung ist zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 13.9.1990, L 234/83-33, wegen Imbezillität höheren ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.1991

Entscheidungen 31-60 von 64

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