RS OGH 1991/10/10 8Ob593/91, 1Ob599/92, 1Ob591/94

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Veröffentlicht am 10.10.1991
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Norm

UbG §2
UbG §3

Rechtssatz

Wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt, war nicht die Fürsorge und der Schutz von aufgrund einer geistigen Behinderung gefährdeten Personen das Ziel des UbG, sondern ausschließlich der Schutz der Persönlichkeitsrechte psychisch Kranker in geschlossenen Bereichen von Krankenanstalten (1202 BlgNR 17.GP S 2 f).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075840

Dokumentnummer

JJR_19911010_OGH0002_0080OB00593_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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