Entscheidungen zu § 3 UbG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

64 Dokumente

Entscheidungen 61-64 von 64

TE OGH 1991/9/24 4Ob542/91

Begründung: Robert B***** wurde 1980 im Alter von 16 Jahren mit der Diagnose Erethische Idiotie und Epilepsie aus einem Heim, das ihn für nicht mehr tragbar ansah, dem Landes-Nervenkrankenhaus Hall in Tirol überstellt. Seine Anhaltung nach dem früher in Geltung gestandenen § 22 EntmO war (zuletzt) mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.8.1991, L 364/80-46, im Hinblick auf einen hochgradigen Schwachsinn für die Dauer von 12 Monaten für zulässig erklärt worden. Robert B***** leidet an ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.09.1991

RS OGH 1991/9/24 4Ob541/91, 4Ob542/91, 7Ob550/92, 7Ob555/92, 7Ob7/18g

Norm: UbG §2UbG §3
Rechtssatz: Daß geistig Behinderte ohne Symptome einer psychischen Erkrankung auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Behinderung sich oder andere ernstlich und erheblich gefährden, nach der Rechtslage weder in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden dürfen, mag unbefriedigend sein; die Änderung einer solchen Rechtslage ist aber nicht Sache der Rechtspr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1991

TE OGH 1991/9/4 7Ob586/91

Begründung: Walter H***** leidet an einem angeborenen Schwachsinn. Der Schwachsinnsgrad entspricht einem Grenzbefund von Imbezillität zu Idiotie. Dadurch war auch der Besuch einer Spezialklasse für Geistesschwache in einer Sonderschule nicht möglich. Walter H***** ist gutmütig, einigermaßen lenkbar und zeigt keinen Hang zu Aggressionen. Aufgrund des Schwachsinns besteht jedoch die Gefahr einer Verwahrlosung und einer Selbstgefährdung. Das Erstgericht erklärte die Unterbringung des... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.09.1991

RS OGH 1991/9/4 7Ob586/91, 4Ob541/91, 4Ob542/91, 8Ob593/91, 7Ob550/92, 8Ob562/92

Norm: UbG §3
Rechtssatz: Nur psychisch Kranke dürfen nach diesem Gesetz in geschlossenen Bereichen von Krankenanstalten untergebracht werden, nicht aber Personen, die zwar erheblich gefährdet sind, aber nicht an einer psychischen Krankheit leiden. Entscheidungstexte 7 Ob 586/91 Entscheidungstext OGH 04.09.1991 7 Ob 586/91 4 Ob 541/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1991

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