Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §288; B-VG Art115 Abs2 idF 2012/I/051; B-VG Art118 Abs4 idF 2012/I/051; FAG 2008 §14; FAG 2008 §16 Abs1; FAG 2008 §16 Abs2; FAG 2008 §19; F-VG 1948 §7 Abs3;KommStG 1993; BAO § 288 heute ... mehr lesen...
Index: L10106 Stadtrecht Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art118 Abs4 idF 2012/I/051;KommStG 1993;Statut Graz 1967 §100 Abs1; B-VG Art. 118 heute B-VG Art. 118 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2019 B-VG ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FAG 1993 §15a;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1; FAG 1993 Art. 2 § 15a gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 959/1993
Rechtssatz: Vor dem Abgabenverwaltungsreformgesetz, BGBl. I Nr. 20/2009, erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §5; KommStG 1993 §8 Z2; KommStG 1993 § 5 heute KommStG 1993 § 5 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 KommStG 1993 § 5 gültig von 01.01.2012 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein, der seine Mitglieder - nach dem Vorbringen in der Beschwerde - in Mietrechtsangelegenheiten "berät und vertritt" und "außerdem" eine allgemeine Verbesserung der Wohn- und Mietverhältnisse sowie die Förderung der Interessen der Mieter, Untermieter, Siedler und Pächter im Allgemeinen bezweckt. In Kommunalsteuererklärungen für die Jahre 1994 bis 1996 erklärte sich die Beschwerdeführerin jeweils als nicht kommunalsteuerpflichtig. An diese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist ein Verein, der seine Mitglieder - nach dem Vorbringen in der Beschwerde - in Mietrechtsangelegenheiten "berät und vertritt" und "außerdem" eine allgemeine Verbesserung der Wohn- und Mietverhältnisse sowie die Förderung der Interessen der Mieter, Untermieter, Siedler und Pächter im Allgemeinen bezweckt. In Kommunalsteuererklärungen für die Jahre 1994 bis 1996 erklärte sich die Beschwerdeführerin jeweils als nicht kommunalsteuerpflichtig. An diese... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den (bis November 1998) zu 70 % (Hermann S) und zu 30 % (Wolfgang T) an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern und dem (ab November 1998) zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer (Hermann S) im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2002 gewährt wurden. Strittig ist einerseits die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993;LAO Tir 1984 §154 Abs1;LAO Tir 1984 §154 Abs2;
Rechtssatz: In der TLAO wie auch im Kommunalsteuergesetz besteht hinsichtlich der streitgegenständlichen Kommunalsteuer ein der Abgabenhinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die mit Bescheid des Stadtmagistrat Innsbruck erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 30. September 1999 betreffend die Geschäftsführerbezüge der beiden an der beschwerdeführenden Gesellschaft zu jeweils 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörd... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 2002 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Kommunalsteuer für die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 mit 92.177,50 EUR fest. Da für diesen Zeitraum lediglich 85.764,05 EUR entrichtet worden seien, setzte er für den zusätzlichen, noch nicht fristgerecht entrichteten Betrag an Kommunalsteuer von 6.413,45 EUR einen Säumniszuschlag in Höhe von 128,30 EUR fest. Die nicht entri... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;FAG 1993 §15a;FAG 1997 §16;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1 litc;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Abgaben, hinsichtlich derer nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes die Regelung der Erhebung und Verwaltung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäf... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §209 Abs1;KommStG 1993;LAO NÖ 1977 §158 Abs1;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt seit 2002 u.a. eine nach dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz als gemeinnützig anerkannte Krankenanstalt. Die Beschwerdeführerin beschäftigte in den Streitjahren 2002 und 2003 in der Küche des Krankenhauses 31 Personen. Aus Auslastungsgründen stellte sie Speisen nicht nur für den internen Krankenhausbetrieb her, sondern auch für externe Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, "Essen auf Rädern", private Unternehmen). Zusätzliches Personal wa... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt seit 2002 u.a. eine nach dem Oberösterreichischen Krankenanstaltengesetz als gemeinnützig anerkannte Krankenanstalt. Die Beschwerdeführerin beschäftigte in den Streitjahren 2002 und 2003 in der Küche des Krankenhauses 31 Personen. Aus Auslastungsgründen stellte sie Speisen nicht nur für den internen Krankenhausbetrieb her, sondern auch für externe Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, "Essen auf Rädern", private Unternehmen). Zusätzliches Personal wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §45 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Sollte im Einzelfall ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs 2 BAO mehreren unterschiedlichen, aber dennoch gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, wäre nach den §§ 34ff BAO die Steuerbefreiung für diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Von den allgemeinen Regelungen über die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Körperschaften nach §§ 34ff BAO iVm den materiellen Abgabenvorschriften unterscheidet sich die Regelung des § 8 Z 2 KommStG vor allem dadurch, dass sie ausdrücklich eine besondere Form der partiellen A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0127 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §40 Abs1;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Eine Fremdverköstigung als solche, auch wenn sie (zum Teil) gemeinnützigen Vereinigungen gegenüber erbracht werden sollte, kann nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. Das ergibt sich schon daraus, dass mit der Bereitstellung von Speisen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §45 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Sollte im Einzelfall ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs 2 BAO mehreren unterschiedlichen, aber dennoch gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, wäre nach den §§ 34ff BAO die Steuerbefreiung für diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Von den allgemeinen Regelungen über die steuerliche Behandlung gemeinnütziger Körperschaften nach §§ 34ff BAO iVm den materiellen Abgabenvorschriften unterscheidet sich die Regelung des § 8 Z 2 KommStG vor allem dadurch, dass sie ausdrücklich eine besondere Form der partiellen A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0127 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §40 Abs1;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Eine Fremdverköstigung als solche, auch wenn sie (zum Teil) gemeinnützigen Vereinigungen gegenüber erbracht werden sollte, kann nicht als eine Betätigung für gemeinnützige Zwecke angesehen werden. Das ergibt sich schon daraus, dass mit der Bereitstellung von Speisen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1999 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit einem vom 9. November 1999 datierten Schriftsatz Berufung, die vom Magistrat der Stadt Wels mit Bescheid vom 10. November 1999 gemäß § 202 Z. 2 O.ö. Landesabgabenordnung (im Folgenden O.ö. LAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen wurde. Der Kommunalsteuerbescheid sei (gemeinsam mit dem Prü... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1;KommStG 1993;LAO OÖ 1996 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Erhebung der Kommunalsteuer erfolgt durch die Gemeindebehörden nach den Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen. Im Beschwerdefall sind auf das Verfahren daher die Bestimmungen der Oberösterreichischen Landesabgabeno... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, der seinen Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde hat und dessen Tätigkeit sich auf das Bundesgebiet erstreckt. Seine für die Streitjahre geltenden, von seiner Generalversammlung am 12. November 1994 beschlossenen Statuten enthalten auszugsweise folgende Regelungen: "2. Zweck des Vereins: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und daher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO verfolgt, bez... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, der seinen Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde hat und dessen Tätigkeit sich auf das Bundesgebiet erstreckt. Seine für die Streitjahre geltenden, von seiner Generalversammlung am 12. November 1994 beschlossenen Statuten enthalten auszugsweise folgende Regelungen: "2. Zweck des Vereins: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und daher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO verfolgt, bez... mehr lesen...
In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0127 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in ei... mehr lesen...