Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem beschwerdeführenden Verein im Instanzenzug Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , dass der Bundesminister für Justiz gemäß § 8 Abs. 1 Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz (VSPAG), BGBl. Nr. 156/1990, den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter erbrachten Betreuungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbar... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem beschwerdeführenden Verein im Instanzenzug Kommunalsteuer und Säumniszuschlag vorgeschrieben. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , dass der Bundesminister für Justiz gemäß § 8 Abs. 1 Vereinssachwalter- und Patientenanwaltsgesetz (VSPAG), BGBl. Nr. 156/1990, den Vereinen den Aufwand, der mit den durch ihre Mitarbeiter erbrachten Betreuungsleistungen im Zusammenhang steht, im Rahmen der jeweils im Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke verfügbar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem "Verein für Sachwalt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);
Rechtssatz: Aus §§ 13 ff Unterbringungsgesetz (BGBl Nr 1990/155, UbG), § 281 ABGB und... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem "Verein für Sachwalt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/03 Sachwalterschaft32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §281;KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3;KommStG 1993 §8 Z2;UbG §13;UStG 1972 §2;VSPBG 1990 §8 Änderung des gesetzlichen Kurztitels mit Wirksamkeit 1.7.2007 (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006);
Rechtssatz: Aus §§ 13 ff Unterbringungsgesetz (BGBl Nr 1990/155, UbG), § 281 ABGB und... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Gemeinde vom 11. Juli 1994 wurde gegenüber der Mitbeteiligten gemäß § 11 Abs. 3 Kommunalsteuergesetz Kommunalsteuer festgesetzt. Die Berufung gegen diesen Bescheid wies der Gemeinderat der beschwerdeführenden Gemeinde mit Bescheid vom 29. September 1994 als unbegründet ab. Über die Vorstellung der Mitbeteiligten entschied die Niederösterreichische Landesregierung mit Bescheid vom 3. März 1995, indem sie den Berufungsbes... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FAG 1979 §16 Abs1;FAG 1979 §17;FAG 1993 §15a idF 1993/959;FAG 1993 §16 Abs1;FAG 1993 §17 idF 1993/959;KommStG 1993;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat bei Einführung der Kommunalsteuer das finanzverfassungsrechtliche Konzept der Lohnsummensteuer übernommen, welches weitgehend auch jenem der Grundsteuer entspricht. Für die Kommunalsteuer ergibt s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde am 1. August 1994 der mit 29. Juli 1994 datierte "Ladungsbescheid" des Bürgermeisters einer burgenländischen Gemeinde zugestellt, demzufolge die Beschwerdeführerin ua im Zusammenhang mit Kommunalsteuer zu einem nach Datum und Uhrzeit näher bestimmten Zeitpunkt in das Gemeindeamt kommen oder einen mit der Sachlage vertrauten Vertreter entsenden sollte. Abschließend wurde darauf hingewiesen, daß die Beschwerdeführerin - falls die Ladung ohne Vorliegen eines ... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §58 Abs1;AVG §62;BAO §93;BAO §94;BAO §95;BAO §96;B-VG Art131 Abs1;KommStG 1993;LAO Bgld 1963 §73;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ob es sich bei e... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt eine Privatschule. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für die Monate Jänner bis Juni 1994 Kommunalsteuer in Höhe von zusammen S 36.719,-- vorgeschrieben. Nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde wurden der Steuer nur die Bezüge jener Lehrkräfte unterzogen, die ausschließlich im Schulbetrieb tätig sind. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Bescheid die Auffassung, daß die... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein betreibt eine Privatschule. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer für die Monate Jänner bis Juni 1994 Kommunalsteuer in Höhe von zusammen S 36.719,-- vorgeschrieben. Nach den unbestrittenen Sachverhaltsfeststellungen der belangten Behörde wurden der Steuer nur die Bezüge jener Lehrkräfte unterzogen, die ausschließlich im Schulbetrieb tätig sind. Die belangte Behörde vertrat im angefochtenen Bescheid die Auffassung, daß die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung - genannten gemeinnützigen Zwecken sind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Der Betrieb einer Schule ist nicht unter den Begriff der Kinderfürsorge und Jugendfürsorge zu subsumieren, denn der Gesetzgeber des KommStG 1993 hat sich in diesem Bereich eng an das Gemeinnützigkeitsrecht iSd BAO angelehnt. In § 35 Abs 2 BAO sind aber neben der Kinderfürso... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung - genannten gemeinnützigen Zwecken sind... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Der Betrieb einer Schule ist nicht unter den Begriff der Kinderfürsorge und Jugendfürsorge zu subsumieren, denn der Gesetzgeber des KommStG 1993 hat sich in diesem Bereich eng an das Gemeinnützigkeitsrecht iSd BAO angelehnt. In § 35 Abs 2 BAO sind aber neben der Kinderfürso... mehr lesen...