RS Vwgh 1995/9/20 95/13/0127

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Veröffentlicht am 20.09.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §35 Abs2;
KommStG 1993 §8 Z2;

Rechtssatz

Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung - genannten gemeinnützigen Zwecken sind nur die Zwecke der Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke von der Kommunalsteuer befreit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130127.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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