Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/04 Jugendfürsorge
Norm: JWG 1989;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die taxative Aufzählung des § 8 Z 2 KommStG enthält die Jugendfürsorge. Für die übrigen in dieser Gesetzesstelle genannten Fürsorgezwecke (mit Ausnahme der Krankenfürsorge), also für die Kinderfürsorge, die Familienfürsorge, die Behindertenfürsorge, die Blindenfürsorge und die Altenfürsorge, findet sich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/04 Jugendfürsorge
Norm: JWG 1989;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien zu § 8 KommStG (Ausschussbericht, 1302 BlgNR XVIII. GP) ergibt sich, dass gemeinnützig auf dem Gebiet der "sozialen Fürsorge" tätige Unternehmen von der Befreiungsbestimmung erfasst sein sollen. Diese in den Materialien zum Ausdruck gebrachte Absicht des Gesetzgebers spricht ... mehr lesen...
In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0127 E 20. September 1995 RS 1 Stammrechtssatz Im § 8 Z 2 KommStG 1993 handelt es sich um eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den im § 35 Abs 2 BAO - dort in ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/04 Jugendfürsorge
Norm: JWG 1989;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die taxative Aufzählung des § 8 Z 2 KommStG enthält die Jugendfürsorge. Für die übrigen in dieser Gesetzesstelle genannten Fürsorgezwecke (mit Ausnahme der Krankenfürsorge), also für die Kinderfürsorge, die Familienfürsorge, die Behindertenfürsorge, die Blindenfürsorge und die Altenfürsorge, findet sich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/04 Jugendfürsorge
Norm: JWG 1989;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Aus den Gesetzesmaterialien zu § 8 KommStG (Ausschussbericht, 1302 BlgNR XVIII. GP) ergibt sich, dass gemeinnützig auf dem Gebiet der "sozialen Fürsorge" tätige Unternehmen von der Befreiungsbestimmung erfasst sein sollen. Diese in den Materialien zum Ausdruck gebrachte Absicht des Gesetzgebers spricht ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, wurde der beschwerdeführenden Partei, einem Verein, der einerseits einen Kindergarten und ein Institut für Behindertenbetreuung sowie andererseits eine Schule, ein Konservatorium und eine Akademie (je mit Öffentlichkeitsrecht) betreibt und im Rahmen des Betriebes der Schule auch die Nachmittagsbetreuung der Kinder übernimmt, im Instanzenzug Kommunalsteuer von den Löhnen und G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die der vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 20. September 1995, 95/13/0127, vorgenommenen Gesetzesauslegung entgegengesetzte Interpretation, wonach der Gesetzgeber im Kommunalsteuergesetz 1993 mit dem Ausdruck "Jugend- und Familienfürsorge" einen der in § 35 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: An der rechtlichen Sichtweise der durch § 8 Z. 2 KommStG 1993 taxativ getroffenen Auswahl solcher der in § 35 Abs. 2 BAO demonstrativ angeführten Zwecke, deren Verfolgung zur Befreiung von der Kommunalsteuerpflicht führt, ist schon nach dem Gesetzeswortlaut des § 8 Z. 2 Kom... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, wurde der beschwerdeführenden Partei, einem Verein, der einerseits einen Kindergarten und ein Institut für Behindertenbetreuung sowie andererseits eine Schule, ein Konservatorium und eine Akademie (je mit Öffentlichkeitsrecht) betreibt und im Rahmen des Betriebes der Schule auch die Nachmittagsbetreuung der Kinder übernimmt, im Instanzenzug Kommunalsteuer von den Löhnen und G... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zu Grunde liegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 20. Februar 2003, 2002/16/0048, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 letzter Satz VwGG verwiesen wird, hat der Verwaltungsgerichtshof die vorliegende Beschwerde, soweit mit ihr der den gemeindebehördlichen Bescheid über die Einwendungen des Mitbeteiligten gegen den vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde ausgefertigten Rüc... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO Bgld 1965 §77;GdO Bgld 1965 §79 Abs3;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die Regelung der Verwaltung der Kommunalsteuer und damit des Verfahrens zu ihrer Bemessung und Einhebung - von den im Kommunalsteuergesetz 1993 enthaltenen Verfahrensnormen abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die der vom Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 20. September 1995, 95/13/0127, vorgenommenen Gesetzesauslegung entgegengesetzte Interpretation, wonach der Gesetzgeber im Kommunalsteuergesetz 1993 mit dem Ausdruck "Jugend- und Familienfürsorge" einen der in § 35 Abs. 2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs2;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: An der rechtlichen Sichtweise der durch § 8 Z. 2 KommStG 1993 taxativ getroffenen Auswahl solcher der in § 35 Abs. 2 BAO demonstrativ angeführten Zwecke, deren Verfolgung zur Befreiung von der Kommunalsteuerpflicht führt, ist schon nach dem Gesetzeswortlaut des § 8 Z. 2 Kom... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 aus den dem zu 80 %, ab 1996 zu 56 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen sind. Nach den behördlichen Feststellungen habe der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;BAO §37;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die verbilligte Verköstigung eigener Dienstnehmer ist weder mildtätig noch gemeinnützig. Dies ergibt sich unmittelbar aus den im § 8 Z 2 KommStG 1993 genannten Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Während § 37 BAO den Begriff der Mildtätigkeit mit der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes kommt nach den Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 eine Kommunalsteuerpflicht von vornherein nur im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (und eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes) in Betracht. Für ge... mehr lesen...
Mit einem an die "Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für den Betrieb gewerblicher Art Werksküche" adressierten Bescheid vom 13. August 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien nach § 11 Abs. 3 KommStG 1993 Kommunalsteuer für die in der Betriebsstätte in Wien gewährten Arbeitslöhne für den Zeitraum der Jahre 1994 und 1995 sowie des ersten Halbjahres 1996 unter gleichzeitiger Verhängung eines Säumniszuschlages vor. Der Betrieb der Werksküche durch die beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0045 E 12. September 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;BAO §37;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Die verbilligte Verköstigung eigener Dienstnehmer ist weder mildtätig noch gemeinnützig. Dies ergibt sich unmittelbar aus den im § 8 Z 2 KommStG 1993 genannten Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Während § 37 BAO den Begriff der Mildtätigkeit mit der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs3;KommStG 1993 §8 Z2;
Rechtssatz: Für eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes kommt nach den Bestimmungen der §§ 1, 3 Abs 1 und 3 KommStG 1993 eine Kommunalsteuerpflicht von vornherein nur im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (und eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes) in Betracht. Für ge... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1998 aus den dem zu 75 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren waren. Nach den behördlichen Feststellungen habe der Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §22 Z2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführertätigkeit des Mehrheitsgesellschafters - und auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse kommt es nach der Judikatur entscheidend an - mit monatlich gleich bleibenden Fixbezügen lässt das Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Dass der Geschäftsführer "nur" Auslandsreisen als Aufwendungen seiner Tätigkeit ersetzt erhält, zeigt ein Risiko ins Gewicht fallender Ausgabenschwankungen nicht auf; dass es kein Unternehmerrisiko aus der Geschäftsführungstätigkeit darstellt, wenn der Geschäftsführer seine Sozialversicherungsbeiträge ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war jedenfalls im Jahr 1994 Eigentümer zweier Miethäuser in Wien XVIII. bzw. Wien XXI. In beiden Häusern hatte er je eine Hausbesorgerin angestellt. Auf Grund seiner Meldung an die Gemeinde Wien vom 11. Jänner 1994 und nach einem Schriftwechsel zwischen dem Beschwerdeführer und der Gemeinde Wien, ob und wo eine Betriebsstätte des Beschwerdeführers vorliege, begehrte der Beschwerdeführer mit Antrag vom 13. Jänner 1995 eine Entscheidung durch Bescheid über seine Abg... mehr lesen...
Index: 30/02 Finanzausgleich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1;FAG 1993 §15a Abs2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Nach § 1 BAO gelten die Bestimmungen der BAO in Angelegenheiten der bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben, soweit diese Abgaben durch Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind. Die Kommunalsteuer ist jedoch von der Gemeinde zu erheben ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführerinnen sind Rechtsnachfolger nach der Post und Telekom Austria AG. Diese wiederum war Rechtsnachfolgerin der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung. In einer an das Finanzamt für Körperschaften gerichteten Eingabe vom 14. Jänner 1998 wurde ausgeführt, die Landeshauptstadt Linz habe der Post und Telekom Austria AG mit Bescheid vom 17. Juli 1997 Kommunalsteuer vorgeschrieben. Der Vorschreibung sei die Lohnsumme der Dienstnehmer im Fernmeldebereich... mehr lesen...
Index: 30/01 Finanzverfassung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: F-VG 1948;KommStG 1993; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002
Rechtssatz: Die Vollziehung der Bemessung und Einhebung der Kommunalsteuer fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Länder (Hinweis E 22.4.1999 97/15/0202). European Case Law Identifier... mehr lesen...