RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

30/01 Finanzverfassung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

F-VG 1948;
KommStG 1993;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002

Rechtssatz

Die Vollziehung der Bemessung und Einhebung der Kommunalsteuer fällt grundsätzlich in die Kompetenz der Länder (Hinweis E 22.4.1999 97/15/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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