RS Vwgh 2001/10/17 99/13/0002

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §35 Abs1;
BAO §36 Abs1;
BAO §37;
KommStG 1993 §8 Z2;

Rechtssatz

Die verbilligte Verköstigung eigener Dienstnehmer ist weder mildtätig noch gemeinnützig. Dies ergibt sich unmittelbar aus den im § 8 Z 2 KommStG 1993 genannten Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Während § 37 BAO den Begriff der Mildtätigkeit mit der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen verknüpft, setzt § 35 Abs 1 BAO eine Förderung der Allgemeinheit voraus, die nach § 36 Abs 1 BAO durch einen geförderten Personenkreis nicht als erfüllt angesehen werden darf, der durch Anstellung an einer bestimmten Anstalt fest abgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999130002.X04

Im RIS seit

05.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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