RS Vwgh 2001/10/17 2001/13/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;
KommStG 1993;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0045 E 12. September 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung verwirklicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130102.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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