Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §52 lita Z13b;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Gegenstand einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ist die Frage nach jener Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fahrzeug gelenkt oder vor einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat, sodaß vom Zweck der Regelung her die... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs2a;
Rechtssatz: Besteht eine Halteverbotszone und Parkverbotszone mit einer Ausnahme zugunsten von Polizeifahrzeugen, so sind Feststellungen über eine konkrete Behinderung von Polizeifahrzeugen durch ein abgestelltes Fahrzeug entbehrlich (Hinweis E 22.3.1989, 88/18/0385). European Case La... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 19. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug für schuldig erkannt, sie habe am 19. Oktober 1988 um 11.23 Uhr in Wien 11, Etrichstraße nächst der Höfftgasse, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Verbotszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erheblich überschritten. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a der Straßenv... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Die rund ein Jahr und neun Monate nach der Tat abgelegte (neuerliche) Aussage des Meldungslegers dahin, er könne sich an das konkrete Verkehrsaufkommen zur Tatzeit wegen des bisher verstrichenen Zeitraumes zwar nicht erinnern, erfahrungsgemäß herrsche aber zu d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 9c StVO 1960 bestraft, weil er am 26. September 1989 eine bestimmte Straßenstrecke auf der L 634 als Lenker des "Sattelkraftfahrzeuges St nnn.nnn.St nn" trotz des gekennzeichneten Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 16 t (Gesamtgewicht) mit einem sc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 9c StVO 1960 bestraft, weil er am 26. September 1989 eine bestimmte Straßenstrecke auf der L 634 als Lenker des "Sattelkraftfahrzeuges St nnn.nnn.St nn" trotz des gekennzeichneten Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 16 t (Gesamtgewicht) mit einem sc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z10;KFG 1967 §37 Abs3;StVO 1960 §52 Z9c;
Rechtssatz: Zweck der Gewichtsbeschränkung des § 52 Z 9 c StVO ist es, jenen Gefahren vorzubeugen, die auf dem betreffenden Straßenstück durch das höhere Gewicht hervorgerufen werden. In Ansehung dieses Schutzzweckes der
Norm: stellt ein Sattelkraftfahrzeug aufgrund der in § 2 Z 10 KFG umschriebenen V... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §2 Z10;KFG 1967 §37 Abs3;StVO 1960 §52 Z9c;
Rechtssatz: Zweck der Gewichtsbeschränkung des § 52 Z 9 c StVO ist es, jenen Gefahren vorzubeugen, die auf dem betreffenden Straßenstück durch das höhere Gewicht hervorgerufen werden. In Ansehung dieses Schutzzweckes der
Norm: stellt ein Sattelkraftfahrzeug aufgrund der in § 2 Z 10 KFG umschriebenen V... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer schuldig erkannt wurde, er habe "am 2.6.1990 um 19.35 Uhr in Wien 19., Heiligenstädterstraße in Höhe Wigandgasse bis Wien 20., Handelskai, Höhe Blumgasse" einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "gelenkt und dabei die mit Vorschriftszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte erlaubte Höchstgesch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer schuldig erkannt wurde, er habe "am 2.6.1990 um 19.35 Uhr in Wien 19., Heiligenstädterstraße in Höhe Wigandgasse bis Wien 20., Handelskai, Höhe Blumgasse" einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw "gelenkt und dabei die mit Vorschriftszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte erlaubte Höchstgesch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Auch wenn der Bf für die im
Spruch: genannte Straßenstrecke länger als 1 Minute benötigt haben sollte, wäre der angefochtene Bescheid nicht dadurch mit Rechtswidrigkeit belastet, daß in seinem
Spruch: die Tatzeit mit "19.35 Uhr" angegeben ist. Der Tatvorwurf ist damit in zeitlicher Hinsicht eindeut... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Es widerspricht der Lebenserfahrung, daß ein Pkw der Type Citroen BX - auch wenn er mit einem Dieselmotor ausgestattet ist - nicht schneller als 70 km/h fahren kann, es sei denn, daß er infolge besoderer Umstände - wie etwa eines Gebrechens - diese Geschwindigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 52 Z 10a StVO genügt es, daß als erwiesen angenommen werden kann, daß der Beschuldigte schneller als mit der durch Verkehrszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Für die Rechtmäßigkeit des Schuldspruches ist es unerheblich, mit welcher ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs1;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Es widerspricht der Lebenserfahrung, daß ein Pkw der Type Citroen BX - auch wenn er mit einem Dieselmotor ausgestattet ist - nicht schneller als 70 km/h fahren kann, es sei denn, daß er infolge besoderer Umstände - wie etwa eines Gebrechens - diese Geschwindigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 52 Z 10a StVO genügt es, daß als erwiesen angenommen werden kann, daß der Beschuldigte schneller als mit der durch Verkehrszeichen kundgemachten Höchstgeschwindigkeit gefahren ist. Für die Rechtmäßigkeit des Schuldspruches ist es unerheblich, mit welcher ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. November 1989 gegen 23.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Tauern Autobahn A 10 aus Richtung Eben/Pg. kommend in Fahrtrichtung Salzburg gelenkt und 1. von Straßenkilometer 43,0 bis 42,5 die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um mindestens 49 km/h überschritten; 2. von Straßenkilometer 42,5 bis 41,2 im H... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Konzession für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens, im Standort Wien 19, X-Straße 122, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, mit der Begründung: verweigert, daß gegen den Beschwerdeführer in den letzten drei Jahren drei Verwaltungsstr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 2. Februar 1990 wurde dem Beschwerdeführer die von ihm beantragte Konzession für das Taxi-Gewerbe, beschränkt auf die Verwendung eines Personenkraftwagens, im Standort Wien 19, X-Straße 122, gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1973 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, mit der Begründung: verweigert, daß gegen den Beschwerdeführer in den letzten drei Jahren drei Verwaltungsstr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0145 E 25. Oktober 1989 RS 5 Stammrechtssatz Werden verschiedene Verwaltungsvorschriften verletzt, so liegt kein fortgesetztes Delikt vor. Die Überschreitung der auf Autobahnen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h sowie die Überschreitung der ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Pers... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Wurde der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe in den letzten fünf Jahren lediglich zweimal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einmal wegen Mißachtung des Gelblichtes einer Verkehrslich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe dem gesetzlichen Erfordernis der Zuverlässigkeit genügt, bildet die Sicherheit der Fahrgäste einen entscheidenden Gesichtspunkt. Bei Pers... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GelVerkG §5 Abs1 idF 1987/125;StVO 1960 §20;StVO 1960 §38;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Wurde der Bewerber um die Konzession für das Taxigewerbe bzw Mietwagengewerbe in den letzten fünf Jahren lediglich zweimal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einmal wegen Mißachtung des Gelblichtes einer Verkehrslich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/02 AW 90/02/0032 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der Bf ist seinen Angaben nach einkommenslos und vermögenslos. Fehlt es an Exekutionsobjekten, so kann mit der Vollstreckung der Geldstrafe - in Folge Uneinbringlichkeit - für ihn... mehr lesen...
Mit Straferkenntis der Erstbehörde vom 5. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juli 1989, um 13.46 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Reutte auf der Kaiser-Lothar-Straße von Breitenwang in Fahrtrichtung Reutte fahrend die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 52 Z. 10 a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs.3 lit. a StVO wurde über den Beschwerdeführer eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntis der Erstbehörde vom 5. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juli 1989, um 13.46 Uhr, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in Reutte auf der Kaiser-Lothar-Straße von Breitenwang in Fahrtrichtung Reutte fahrend die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 26 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 52 Z. 10 a StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs.3 lit. a StVO wurde über den Beschwerdeführer eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Hat der Lenker eines KFZ zugestanden, sein Fahrzeug vor dem Standort eines eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigenden Vorschriftszeichens abgebremst zu haben, so darf die Behörde davon ausgehen, daß er am knapp vorher gelegenen Tatort mit einer höheren Geschwindi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Hat der Lenker eines KFZ zugestanden, sein Fahrzeug vor dem Standort eines eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigenden Vorschriftszeichens abgebremst zu haben, so darf die Behörde davon ausgehen, daß er am knapp vorher gelegenen Tatort mit einer höheren Geschwindi... mehr lesen...