RS Vwgh 1991/6/5 91/18/0009

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §52 lita Z13b;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Gegenstand einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG ist die Frage nach jener Person, die zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Fahrzeug gelenkt oder vor einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug abgestellt hat, sodaß vom Zweck der Regelung her die Angabe des Abstellortes entbehrlich ist (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0183).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180009.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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