Von der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Tirol wurde der Beschwerdeführer der Behörde angezeigt, weil er am 6. Juli 1988 um 20.25 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 bei km 95,5 im Gemeindegebiet von Pettnau in Fahrtrichtung Zirl fahrend die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 48 km/h überschritten habe. Die Geschwindigkeitsüberschreitung sei durch Nachfahren in gleichbleibendem Abstand mit einem Zivilstreifenwagen festgestellt worden. Die Gesc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Wird die Geschwindigkeit eines verfolgten Fahrzeuges durch Nachfahren in etwa gleichbleibendem Abstand und Ablesen vom Tachometer festgestellt, so handelt es sich nicht um eine Geschwindigkeitsmessung mittels Radargerätes sondern um eine durch eine Tachometerangabe gestützte Schätzung der Geschwindi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1976/412 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0058 4 Stammrechtssatz Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Bew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe in einem näher angeführten Zeitpunkt in Perchtoldsdorf, Gauguschgasse vor dem Haus Nr. 24, Fahrtrichtung Mühlgasse, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und infolge der gefahrenen Geschwindigkeit von 52 km/h die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung" erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 11.5.1989 um 22.20 Uhr in Wien 1., Franz Josefs Kai Höhe Heinrichsgasse in Richtung Urania das Krad W ......... gelenkt und dabei ....... die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten und dabei unter besonders gefährlichen Verhältnissen mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen Vorschriften dieses Bu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 27. April 1989 um 18.14 Uhr in Wien I, J-Straße, mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug gehalten, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halteverbot bestehe; der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 11.5.1989 um 22.20 Uhr in Wien 1., Franz Josefs Kai Höhe Heinrichsgasse in Richtung Urania das Krad W ......... gelenkt und dabei ....... die im Ortsgebiet erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten und dabei unter besonders gefährlichen Verhältnissen mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gegen Vorschriften dieses Bu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;VStG §44a litc idF 1964/275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0001 2 Stammrechtssatz Die besondere Rücksichtslosigkeit gehört zum Tatbestand der betreffenden Übertretung, weshalb dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §44;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 lita Z13b; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/02/0173 E 27. Mai 1992
Rechtssatz: Der gehörigen Kundmachung eines Halteverbotes wird nicht dadurch Abbruch getan, daß sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches desselben eine Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2;B-VG Art89 Abs1;StVO 1960 §44;StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0047 E 28. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Das Vorbringen, die Behörde habe nicht durch Vorlage der entsprechenden Verordnung nachgewiesen, ob "im B... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §48;StVO 1960 §52 lita Z13b; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/02/0173 E 27. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0018 E 3. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §46;AVG §66 Abs4;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a idF 1976/412 ;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0061 1 Stammrechtssatz Gründen sich die Einwendungen des Beschuldigten auf bloße Vermutungen, ohne daß der Beschuldigte das Vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z10a;StVO 1960 §99 Abs2 litc idF 1976/412;VStG §44a lita;VStG §44a litc idF 1964/275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0001 2 Stammrechtssatz Die besondere Rücksichtslosigkeit gehört zum Tatbestand der betreffenden Übertretung, weshalb dieser Umstand nicht nur sachverhaltsmäßig feststehen, sondern auch bei der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 11. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 1. Jänner 1989 gegen 1,20 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Ortsgebiet von Grainbrunn auf der Landeshauptststraße 76 in Höhe des Hauses Nr. 30 in Richtung Sallingberg "im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren" zu sein und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. November 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 9. Mai 1985 um 20.13 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien 23., "A 2 bei Lichtmast Q 15 Richtung Süden" die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 kundgemachte erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erheblich überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach der genannten Gesetzes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 11. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 1. Jänner 1989 gegen 1,20 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Ortsgebiet von Grainbrunn auf der Landeshauptststraße 76 in Höhe des Hauses Nr. 30 in Richtung Sallingberg "im Ortsgebiet schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefahren" zu sein und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 2... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0310 E 9. Mai 1984 RS 3 Stammrechtssatz Eine Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren hat zur Voraussetzung, dass der Tachometer entsprechend geeicht ist oder durch (entsprechend nachgewiesene) sonstige taugliche Überprüfungen sichergestellt ist, welche Abweichungen tatsächlich vorliegen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §24;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 24.10.1986, 86/18/0205;... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0226 E 9. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ist auf Grund der zeugenschaftlichen Aussage des Meldungslegers und eines weiteren Polizeibeamten davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit des im Tatzeitpunkt mit 80 km/h fahrenden Streifenkraftwagens ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0226 E 9. Jänner 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ist auf Grund der zeugenschaftlichen Aussage des Meldungslegers und eines weiteren Polizeibeamten davon auszugehen, dass die Geschwindigkeit des im Tatzeitpunkt mit 80 km/h fahrenden Streifenkraftwagens ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 15 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 19. Oktober 1988 um 8.15 Uhr in Wien VI, Mariahilferstraße 50, Richtung Innere Stadt fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nämlich eines Pkws) das vor der Kreuzung mit der Kirchengasse deutlich sichtbar aufgestellte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 15 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 19. Oktober 1988 um 8.15 Uhr in Wien VI, Mariahilferstraße 50, Richtung Innere Stadt fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nämlich eines Pkws) das vor der Kreuzung mit der Kirchengasse deutlich sichtbar aufgestellte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z15;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Beim Vorwurf einer Übertretung nach § 52 Z 15 StVO ist der Tatort durch die Angabe der Straßenbezeichnung iVm einer bestimmten Hausnummer und der vom Besch eingehaltenen Fahrtrichtung hinreichend konkretisiert. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z15;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Beim Vorwurf einer Übertretung nach § 52 Z 15 StVO ist der Tatort durch die Angabe der Straßenbezeichnung iVm einer bestimmten Hausnummer und der vom Besch eingehaltenen Fahrtrichtung hinreichend konkretisiert. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §53b Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der Bf ist seinen Angaben nach einkommenslos und vermögenslos. Fehlt es an Exekutionsobjekten, so kann mit der Vollstreckung der Geldstrafe - in Folge Uneinbringlichkeit - für ihn ein unverhältnismäßiger Nacht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 28. März 1990 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 89a Abs. 7 und 7a StVO 1960 für die vom Magistrat der Stadt Wien, MA 48, am 18. Februar 1989 um 8.55 Uhr vorgenommene Entfernung und nachfolgende Aufbewahrung des in Wien 16, Lerchenfelder Gürtel 17, verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesenen, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges ein Kostenersatz in der Höhe von S 1.260,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. Okotober 1988 um 18.35 Uhr in Wien 11, A-4 in Höhe Lichtmast I 14, Richtung stadtauswärts, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um etwa 30 km/h, somit erheblich, überschritten und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 (lit. a) Z. 10a ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z13b;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §89a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0022 E 4. Juli 1985 RS 3(hier: 7.00 bis 19.00 Uhr, ausgenommen Zustelldienste von 9.00 bis 16.00 Uhr) Stammrechtssatz Der Eintritt einer Verkehrsbehinderung ist schon zum Zeitpunkt des Abstellens eines Fahrzeuges entgegen einem durch Verkehrszeichen kundgemachten "Spitze... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0036 E 3. März 1989 RS 4 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Geschwindigkeitsfeststellung ist, dass das Nachfahren über eine Strecke und eine Zeitspanne erfolgt, die lange genug sind, um die Einhaltung derselben Geschwindigkeit wie der des beobachteten Fahrzeuges prüfen und sodann das Able... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;MEG 1950 §13 Abs2 Z2 idF 1988/742 ;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;
Rechtssatz: Das Nachfahren mit dem Dienstfahrzeug und das Ablesen des damit ausgestatteten Tachometers stellt grundsätzlich ein taugliches und zulässiges Beweismittel zur Feststellung einer von einem Fahrzeug eingehaltenen Fa... mehr lesen...