Rechtssatz: Auch die Vorschriften des KFG bzw des FSG 1997 (jeweils gemäß dessen § 1 Abs 1) gelten nur auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Eine Befugnis der Organe der Straßenaufsicht oder des öffentlichen Sicherheitsdienstes zum Einschreiten außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr ist daher nicht gegeben. Dem Bw ist somit darin beizupflichten, dass die Rechtmäßigkeit seiner Bestrafung zur Voraussetzung hat, dass die ihm angelasteten Taten auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr... mehr lesen...
In der Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz, Verkehrsunfallkommando vom 12.4.1998, Verkehrsunfallanzeige Nr. 442 ist Herrn E W in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bestimmten Kraftfahrzeuges an einem genau angegebenen Tatort und Tatzeitpunkt eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Last gelegt worden, da dieser im Verdacht stand die Fahrtgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßenverkehrs- und Sichtverhältnissen angepasst z... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr liegt auch im äußeren (nicht umzäunten) Bereich des Firmengeländes auf einem firmeneigenen Parkplatz nicht vor, wenn dieser Platz bei der jeweiligen Einfahrt neben offenstehenden, aber zum Absperren geeigneten Vorrichtungen (Schranken, Kette) eine Tafel mit folgendem Wortlaut aufweist: "Privatgrundstück, Benützung nur für Werksangehörige der Steyr-Daimler-Puch Fahrzeugtechnik GesmbH auf eigene Gefahr." Damit wurde nämlich mit dem Hinweis auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch Zufahrten zu Privatparkplätzen, Firmengeländen oder Straßen, die nur für Anrainer bestimmt sind, gelten als Straße mit öffentlichem Verkehr. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, am 18.12.1995 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr in Graz, in der Limonigasse, Hof des Hauses Vorbeckgasse 3, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen MZ-1 ZBF mit einem Verkehrsunfall im ursächlichem Zusammenhang gestanden zu sein. Sie habe 1.) ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2.) habe sie nicht an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt, da sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmög... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO liegt in nachstehendem Falle vor: Der gegenständliche Vorplatz (Innenhof eines Hauses) ist von einer öffentlichen Straße her mangels Abschrankung ungehindert befahrbar und begehbar. Das Fahrverbotszeichen am Beginn der Einfahrt ändert nichts daran, daß jedermann - Fußgänger wie Lenker von Fahrzeugen - faktisch in der Lage ist, über die Gasse in den Hof des Hauses V. Gasse 3 zu gelangen. Im Hofbereich deutete möglicherwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, da der Weg für jedermann erkennbar nur als Grundstückszufahrt zu einem Einfamilienwohnhaus samt landwirtschaftlichem Kleinbetrieb dient und als solcher in der Regel nur von den Bewohnern und von diesen bekannten Personen benutzt wird, nicht jedoch von "betriebsfremden" Personen, wie etwa Kunden, Parkplatz suchenden Fahrzeuglenkern, Wanderern usw. Die hier in Rede stehende Zufahrtsstraße ist somi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße, eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, das heißt, die Widmung. Es kann davon ausgegangen werden, daß es sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr handelt, wenn sie weder abgeschrankt, noch als Privatstraße gekennzeichnet ist. Eine Straße kann von jedermann unter gleichen Bedingungen benü... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erlassung einer Fußgängerzone am gesamten Platz eines Innenstadtbereiches, und zwar einschließlich einer im Privateigentum stehenden dazugehörigen dreieckigen Fläche, erscheint rechtmäßig, wenn diese gesamte einheitlich gestaltete Fläche seit langer Zeit (beispielsweise 20 bis 30 Jahre) durch stillschweigende Widmung dem Gemeingebrauch unterliegt, da sicher ein Bedürfnis besteht, diesen gesamten innerstädtischen Platz zum Zwecke der Verkehrsberuhigung zur Fußgängerzone zu e... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob eine Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr ist, ist nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Straßengrund zu beurteilen. Entscheidend ist die Bestimmung für den allgemeinen Gebrauch, dh die Widmung. Es handelt sich um eine Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn diese weder abgeschrankt noch als Privatstraße gekennzeichnet ist, noch auf dieser auf die Beschränkung des öffentlichen Verkehrs hinweisende Tafeln aufgestellt sind. Solches ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine enge Stelle der Fahrbahn liegt dann vor, wenn die verbleibende Fahrbahnbreite neben dem abgestellten Fahrzeug weniger als 2,5 m erreicht. mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr kommt es nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund, sondern darauf an, daß die Verkehrsfläche von jedermann unter den gleichen Bedingungen benutzt werden kann. Allein die 2,55 m lange blaue Bodenmarkierung, die offensichtlich die Grenze zwischen öffentlichem Gut und dem Eigentum der Beschuldigten kennzeichnen soll - verbunden mit der Aufschrift "Strandbad A" (versehen mit Fußabdrücken in Richtung Strandb... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft M bestrafte T Z mit Straferkenntnis vom **.**.199*, Zl. 3-****-9* in Punkt 1 wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO, weil er am **.**.199* um **.** Uhr als Lenker des PKW **-**** die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einen besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert habe, obwohl er das Fahrzeug am **.**.199* gelenkt habe und vermutet werden ko... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichen Verkehr liegt dann vor, wenn der Verfügungsberichtigte auf ihr den allgemeinen, wenn auch unter Umständen auf bestimmte Personengruppen beschränkten Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr zuläßt. Behält sich hingegen der Verfügungsberechtigte die individuelle Zulassung bestimmter Personen zum Fahrzeug- und/oder Fußgängerverkehr auf der Straße für jedermann erkennbar vor und stellte diese individuelle Zulassung auch im Sinne des Ausschlusses anderer Persone... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft S hat gegen Herrn M R folgendes Straferkenntnis vom ** M*** 199*, 3-****-9*, erlassen: Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: in der Zeit vom **199* bis ***199* Ort: U**** O********, im Zuge der B ** auf der Höhe des Hauses U**** O******** Nr ** im Bereich des südlichen Gehsteiges. Tatbeschreibung: Die Straße durch Aufstellen von Gartentischen und Sesseln zu verkehrsfremden Zwecken benützt, obwohl Sie hiefür keine erforderliche Bew... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine öffentliche Verkehrsfläche vorliegt, ist unerheblich, ob es sich um Eigengrund handelt oder nicht. Maßgebend sind die äußeren, für den Verkehrsteilnehmer wahrnehmbaren Verhältnisse. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §5 Abs2 iVm §99 Abs1 litb StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage) verhängt. In diesem Straferkenntnis wurde als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte am 30. September 1994 um 01,10 Uhr in S********, H***** Straße, auf dem Gelände der Total-Tankstelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Zulässigkeit der Aufforderung zum Alkotest ist unter anderem auch entscheidend, ob die vermutete Alkoholbeeinträchtigung bzw das Setzen sonstiger Delikte beim Lenken eines Kraftfahrzeuges auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gegeben war. Ist dies der Fall, kann auch auf einem Privatparkplatz die Durchführung des Alkotests verlangt werden bzw könnten auf dem Privatgrund weitergehende Amtshandlungen durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich der verdächti... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Zl Cst 6024/Dt/93, vom 19.7.1994, enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 24.5.1993 um 12.00 Uhr in Wien, W-straße öffentl Parkgarage das Kfz mit dem Kennzeichen W25 nicht entsprechend den auf der Fahrbahn abgebrachten Bodenmarkierungen zum Parken aufgestellt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9 Abs7 StVO Wegen dieser Verwaltungsübertretungen werden über Sie folgende Strafen verhängt: Geldstrafe von 7... mehr lesen...
Rechtssatz: Parkgaragen sind nicht als Straßen mit öffentlichem Verkehr anzusehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 KFG hat ein Fahrzeug als auf Straßen mit öffentlichem Verkehr "verwendet" zu gelten, wenn es sich auf der Straße befindet und seine weitere Verwendung als Fahrzeug auf der Straße als möglich oder beabsichtigt angenommen werden kann. Ob eine Straße eine Straße mit öffentlichem Verkehr gemäß § 1 Abs 1 StVO ist, wird nach ihrer Benützung und nicht nach den Besitz- oder Eigentumsverhältnissen am Straßengrund beurteilt. Hingegen sind Straßen, die nur zu bestimmten Zwecken ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Klärung, welche Bereiche eine Fußgängerzone nach § 76 a Abs 1 StVO umfaßt, ist der Text der Verordnung heranzuziehen. Werden darin nur (bestimmte) Gemeindestraßen bzw. Gemeindestraßenabschnitte zur Fußgängerzone erklärt, fällt eine (dreieckige) Verkehrsfläche, die im Privateigentum steht und einen Teil einer Straße mit öffentlichem Verkehr darstellt, nicht darunter, wenn sie (unter anderem) nicht zur Gemeindestraße erklärt wurde (§ 7 Abs 1 Z 4 Stmk Landesstraßenverwaltungsg... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Straße mit öffentlichem Verkehr im Sinne des § 1 StVO liegt vor, wenn ein Privatparkplatz, der mittels Schild als solcher gekennzeichnet ist und auf die kostenpflichte Abschleppung vorschriftswidrig parkender Fahrzeuge hinweist, mangels weiterer Beschränkungen (keine Absperrungen und Abschrankungen) zumindest (von einer öffentlichen Straße aus) ungehindert befahren werden konnte. Schlagworte Straßenverkehrsordnung öffentliche Straße Parkplatz mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, seinen PKW in einer Kurzparkzone zum Halten oder Parken aufgestellt, ohne dafür gesorgt zu haben, daß das Kraftfahrzeug während der Dauer der Aufstellung mit einer richtig eingestellten Parkscheibe gekennzeichnet ist und verantwortet sich der Beschuldigte, der sich am Tattag im Ortsgebiet des Tatortes aufgehalten hat, damit, daß er ..."zwischenzeitlich den Fahrzeuglenker (Parker) in seiner Familie ausfindig gemacht hat und ist dieser ber... mehr lesen...
Rechtssatz: § 71 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf § 1 Abs 1 leg cit so zu verstehen, daß im Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs 1 STVO) der Besitzer eines ungültig gewordenen Führerscheines dann straffällig wird, wenn er nicht unverzüglich die Ausstellung eines neuen Führerscheines oder die Vornahme der erforderlichen Ergänzung beantragt. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §82 Abs2 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 11.5.1991 vor 12,05 Uhr im Ortsgebiet von M******** nächst dem Haus Hauptstraße **2 den Kombi Marke Lada Nivagrün lackiert mit schwarzen Streifen ohne Kennzeichentafeln auf der Strafe ohne Bewilligung aufgestellt. Dagegen hat der Rechtsmittelwerber fristgerecht... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Wertung einer Straße als solche mit öffentlichem Verkehr ist unerheblich, ob eine Versorgung durch die öffentliche Hand im Sinne der Verkehrssicherungspflicht stattfindet und ob die gegenständliche Fläche eine Durchfahrt nach irgendeiner Richtung gestattet bzw den Fließverkehr behindert. Selbst eine Einschränkung der Benützungsart auf einen bestimmten Personenkreis (zB "Parken nur für Hausbewohner") entzieht der Straße nicht den Charakter einer öffentlichen Verkehrsfläc... mehr lesen...
Der Anzeige eines Gendarmeriebeamten des Gendarmerieposten xx vom 13. Februar 1991, GZP xx ist zu entnehmen, daß Herr E H am 16. November 1990 um 10,39 Uhr den Kombi KZ N in xx M, am Hauptplatz auf der Hauptplatzauffahrt südlich des Springbrunnens auf der dort für Rechtsabbieger vorgesehenen Fahrspur zum Halten abgestellt habe. (Der Beschuldigte habe sich von seinem Fahrzeug entfernt und sei es durch das verkehrsbehindert abgestellte Fahrzeug zu einer Verkehrsstauung gekommen.) Di... mehr lesen...
Begründung: Der Sachverhalt ist vom Berufungswerber nicht bestritten worden. Zu Punkt 1): Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er sei Anrainer und deshalb zur Zufahrt berechtigt. Als Anrainer sind die Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften anzusehen. Der Begriff "Anrainer" umfaßt also nicht nur die Eigentümer von Grundstücken entlang des Weges, sondern auch allfällige (Rechts-)Besitzer, sodaß außer dem Eigentümer einer neben der Straße gelegenen Liegenschaft a... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Einstufung einer Sackgasse als Verkehrsfläche iSd §19 Abs6 StVO (welcher zur Begriffsbestimmung des "fließenden Verkehrs" vorrangig heranzuziehen ist) kommt es nicht auf die Verkehrsfrequenz, sondern darauf an, ob sie sich in ihrer gesamten Anlage von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet (OGH 22.5.1975, 2 OB 104/75, ZVR 1975/215). Liegt durch eine Anrampung (wie bei einer Gehsteigüberfahrt) zwar ein Merkmal vor, daß die Sackgasse von sonstigen öffentlichen Straß... mehr lesen...