Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2023, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Unfallchirurgie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung einer Frage in einem schriftlich zu erstattenden Gutachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.06.2023, GZ. XXXX wurde der Antragsteller, Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Neuropädiatrie bestellt und ihm die Beantwortung von insgesamt vier Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich und ohne vorangegangene Untersuchung des Beschwerdeführers, d.h. a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2023, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß §§ 52 Abs. 2 AVG, 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Orthopädie und Traumatologie (Unfallchirurgie) bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem s... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2023, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet Psychiatrie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem schriftlich zu erstattenden Gutachte... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.07.2023, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , geb. XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Inneren Medizin (Spezialisierung Kardiologie und internistische Intensivmedizin) bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung der Ehe... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 07.03.2023, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller zum Sachverständigen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bestellt und mit der schriftlichen Gutachtenserstellung beauftragt. 1. Mit Beschluss vom 07.03.2023, GZ. römisch 40 , wurde der Antragsteller zum Sachverständigen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bestellt und mit der schriftlichen Gutachtenserstellung beauftragt. 2. Am 26.0... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.12.2022, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , geb. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Inneren Medizin bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.10.2022, GZ. XXXX , wurde die Antragstellerin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache der minderjährigen XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung der Beschwerdeführerin, die Beantwortung von Fragen in ei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.10.2022, GZ. XXXX wurde die Antragstellerin vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache der minderjährigen XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung der Beschwerdeführerin, die Beantwortung von Fragen in ein... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.05.2019, GZ. XXXX wurde im gegenständlichen Beschwerdeverfahren eine mündliche Verhandlung für 12.06.2019 anberaumt. 1. Mit Schreiben des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.05.2019, GZ. römisch 40 wurde im gegenständlichen Beschwerdeverfahren eine mündliche Verhandlung für 12.06.2019 anberaumt. 2. In weiterer Folge fand am 12.06.2019 die mündliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Der Antragsteller, Facharzt für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation, wurde mit Beschluss vom 26.01.2021, GZ. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständiger zur Erstellung eines Gutachtens über den Beschwerdeführer bestellt. Der Antragsteller wurde ersucht, Befund und Gutachten zu erstellen, ob dem Beschwerdeführer zum Zeitpunkt 04.09.2019, als ihm eine Stelle als Verkaufshelfer beim sozialökonomischen Betrieb ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1 Der Antragsteller, Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie, wurde mit Beschluss vom 29.03.2021, GZ. W141 2229329-1/10Z, gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG als Sachverständige zur Erstellung eines Gutachtens über den Beschwerdeführer bestellt. Dem Sachverständigen wird die Beantwortung folgender Fragen in diesem Gutachten aufgetragen: 1) Durchführung einer ärztlichen Untersuchung und Erstellung eines Befundes mit medizinisch exakt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.2021, XXXX wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der gynäkologischen Onkologie bestellt und ihm die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich und ohne vorangegangene Untersuchung, d.h. ausschließlich aufgrund der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.02.2020, GZ. XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , geb. XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Psychiatrie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1 Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.07.2020, GZ: W156 2224416-1/6Z, wurden die Antragstellerin in der gegenständlichen Beschwerdesache gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet „Psychiatrie und Neurologie“ bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Schreiben vom 19.01.2021 brachten d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet XXXX bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Am 22.08.2019 langt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2020, XXXX , wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der XXXX bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Am 04.02.2021 langte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.12.2019, XXXX , wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen auf dem Fachgebiet der Psychiatrie und psychotherapeutischen Medizin bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung des Beschwerdeführers, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.05.2020, GZ: W170 2229098-1/14Z, wurde die Antragstellerin in der gegenständlichen Beschwerdesache gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet „Psychiatrie und Neurologie“ bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020 legte d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.07.2019, XXXX , wurde die Antragstellerin von der Leiterin der Gerichtsabteilung W265 in der Beschwerdesache XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zur Sachverständigen aus dem Fachgebiet Psychiatrie und Neurologie bestellt und ihr, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Schriftsatz vom 11... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.09.2019, XXXX, wurde der Antragsteller vom Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Gerichtsmedizin bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten. 2. Mit Schriftsatz vom 15.10.2019 legte de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Außenstelle Linz, vom 21.02.2019, XXXX , wurde der Antragsteller von der Leiterin der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Chirurgie und Unfallchirurgie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von Fragen in einem Gutachten aufgetragen. Das Gutachten war schriftlich zu erstatten.... mehr lesen...