Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG als nichtamtlicher Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurolo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX, XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG als nichtamtlicher Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und N... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom 10.09.2014, GZ. XXXX, von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 52 Abs. 2 AVG zum Sachverständigen bestellt. Diesem wurde aufgetragen, die Beantwortung folgender Fragen in einem Gutachten aufgetragen: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom 10.09.2014, GZ. römisch 40 , von der Ger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX, von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 17 VwGVG iVm § 52 Abs. 2 AVG als nichtamtlicher Sachverständiger zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Facharzt für Psychi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, wurde mit Beschluss vom XXXX von der Gerichtsabteilung XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG als nichtamtlicher Sachverständige zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens bestellt. Neben der Untersuchung des in der Beschwerdesache Betroffenen wurde der Sachverständige ersucht, nachstehende Fragen zu beantworten: Der Antragsteller, Facharzt für Psychiatrie und Neurolo... mehr lesen...