Mit Schriftsatz vom 17. Oktober 2012 beantragte A***, vertreten durch X***, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 12. Oktober 2012 betreffend das Vergabeverfahren "SKA-RZ Gröbming - Sanierung Schwimmhalle und Therapietrakt - Bädertechnik" der Pensionsversicherungsanstalt. In diesem Nachprüfungsverfahren war die Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen aus dem Bereich Bauwesen - Schwimmbäderbau erforderlich. Unter Wahrung des Parteiengehörs wurde mit Bescheid des Bun... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Andrea Böck sowie die Beisitzer Sabine Prewein, MAS, als Mitglied der Auftraggeberseite und Baurat DI Heinz Marschalek als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, idF BGBl I Nr. 15/2010 betreffend das Vergabeverfahren "A1 West Autobahn, Rastplätze Enns Nord/Süd" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzier... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2010 beantragte die A***, vertreten durch X***, die Nichtigerklärung der Entscheidungen, mit welchen Bietern bei den Losen 2 und 5 der Ausschreibung "Bodenmarkierungsarbeiten 2011 - 2014 für die ASFINAG Service GmbH, Alpenstraßen GmbH und Baumanagement GmbH" der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft jeweils eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll. In diesem Nachprüfungsverfahren war die Beiziehung eines nichtamtlichen Sach... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 4. Februar 2008 beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch X***, gemäß § 331 Abs. 4 BVergG das beim Bundesvergabeamt zu N/0007-BVA/05/2008 protokollierte Nachprüfungsverfahren als Feststellungs-verfahren fortzuführen, da am 11. Jänner 2008 im zugrundeliegenden Vergabeverfahren "Impfstoffe für Kinderimpfprogramm 2008" – Zl. 32-GFP-64.21/07 – Los 7 Impfstoff gegen Rotavirus" der Zuschlag erteilt wurde. Insbesondere sollte festgestellt werden, dass d... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 - BVergG 2006, BGBl. I Nr.17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftraggebers Autobahne... mehr lesen...
Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 27. November 2006 begehrte die Antragstellerin 1. Ziffer eins "ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 320ff BVergG einzuleiten; "ein Nachprüfungsverfahren gemäß Paragraphen 320 f, f, BVergG einzuleiten; 2. Ziffer 2 die Zuschlagsentscheidung vom 13.11.2006 für nichtig zu erklären und aufzuheben und 3. Ziffer 3 die Auftraggeber zur ungeteilten Hand zum Ersatz der Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu verhalten." Begründend w... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2003, eingelangt beim Bundesvergabeamt am 23. Dezember 2004 per Telefax, stellte die A***, vertreten durch X***, den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers, den Zuschlag der B*** erteilen zu wollen. Begründend führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, das Produkt der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin habe weder bei der Angebotsöffnung am 9.12.2003 den Ausschreibungsbedingungen entsprochen, noch habe ein solches aussch... mehr lesen...
Norm: GebAG §34 GebAG § 34 heute GebAG § 34 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GebAG § 34 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 GebAG § 34 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001... mehr lesen...
Norm: GebAG §34 GebAG § 34 heute GebAG § 34 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GebAG § 34 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 GebAG § 34 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2001... mehr lesen...
BESCHEID: Die Gebühren des Sachverständigen *** werden im oben bezeichneten Nachprüfungsverfahren gemäß § 53a Abs. 1 AVG und den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) 1975 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt: Die Gebühren des Sachverständigen *** werden im oben bezeichneten Nachprüfungsverfahren gemäß Paragraph 53 a, Absatz eins, AVG und den Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) 1975 i.d.g.F. wie folgt festgesetzt: Spruch: Für die Erstattung schriftliche... mehr lesen...