Entscheidungen zu § 17 ZustG

Bundesverwaltungsgericht

94 Dokumente

Entscheidungen 91-94 von 94

TE Bvwg Erkenntnis 2018/5/24 I414 2195026-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 19.01.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, welcher vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 22.06.2017 negativ beschieden, eine Rückkehrentscheidung erlassen und gleichzeitig die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. Dagegen erhob er Beschwerde, die aktuell unter I419 2163921-1 beim Bundesverwaltungsgericht behängt. Die aufschiebende Wirkung wurde zwischenzeitlich nich... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.05.2018

TE Bvwg Beschluss 2017/11/28 W157 2150687-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer als Vorsitzenden des XXXX eine Verwaltungsstrafe gemäß § 107 Abs. 2 Z 1 iVm § 109 Abs. 3 Z 20 TKG. 2. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 09.01.2017 unter Beifügung einer Stellungnahme des Öffentlichkeitsverantwortlichen des Vereins, XXXX, vom 08.01.2016 Beschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer bestritt die Zustellung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/15 I404 2160421-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) bezog zuletzt aufgrund eines Antrags vom 10.11.2016 Notstandshilfe in Höhe von € 19,42. In der Betreuungsvereinbarung vom 26.01.2017 hielt das Arbeitsmarktservice Kufstein, Regionale Geschäftsstelle (in der Folge: belangte Behörde), unter anderem fest, dass der Beschwerdeführer die Vorteile des eAMS-Kontos nutzen wolle. Nach Aktivierung des eAMS-Kontos würden die Kommunikation und der Informati... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.11.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/11/14 I404 2171648-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Innsbruck Regionale Geschäftsstelle (in der Folge: belangte Behörde) vom 30.05.2017 wurde ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum 04.05.2017 bis 14.06.2017 verloren hat und Nachsicht nicht erteilt wird. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22.06.2016 fristgerecht Beschwerde. 3. Mit Bescheid vom 17.08.2017 wur... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 14.11.2017

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