Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Neusiedl am See (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 27.02.2024 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe für die Dauer von 17 Tagen ab 01.02.2024 gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung, verloren hat. 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit – nicht verfahrensgegenständlichem – Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Neusiedl am See (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 27.02.2024 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Notstandshilfe für die Dauer von 17 Tagen ab 01.02.2024 gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung, verloren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Zuerkennung der Notstandshilfe vom XXXX .2024 gem. § 33 Abs. 2 iVm. den §§ 38, 7 und 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben werde. Ihre Entscheidung beg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste im zweiten Halbjahr des Jahres 2022 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 19.09.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am selben Tag wurde der Beschwerdeführer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. Am 03.05.2023 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) niederschriftlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Zweitbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die 6. Klasse (10. Schulstufe) der XXXX in XXXX , Niederösterreich (im Folgenden: gegenständliche Schule). 1. Der Zweitbeschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2023/24 die 6. Klasse (10. Schulstufe) der römisch 40 in römisch 40 , Niederösterreich (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 19.06.2024 entschied die Klassenkonferenz ... mehr lesen...