Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Stellungbeschluss der belangten Behörde vom XXXX , Zl XXXX , wurde der Beschwerdeführer für den Wehrdienst für tauglich befunden. Der Bescheid blieb unbekämpft und erwuchs in Rechtskraft 1. Mit Stellungbeschluss der belangten Behörde vom römisch 40 , Zl römisch 40 , wurde der Beschwerdeführer für den Wehrdienst für tauglich befunden. Der Bescheid blieb unbekämpft und erwuchs in Rechtskraft 2. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...