Mit dem angefochtenen Bescheid gewährte die Bundespolizeidirektion Wien (die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer, einem italienischen Staatsangehörigen, gemäß § 22 FrG einen Durchsetzungsaufschub bis zum 1. Mai 1997. Gleichzeitig erließ sie gegen den Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1 iVm § 31 Abs. 1 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren. In dem dazu verwendeten Vordruck wurde der Vermerk "Gemäß § 64 Abs. 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64 Abs2;FrG 1993 §18 Abs1 Z1;FrG 1993 §22;FrG 1993 §31 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid gewährte die belBeh dem Bf gem § 22 FrG 1993 einen Durchsetzungsaufschub von einem Monat. Gleichzeitig erließ sie gegen den Bf gem § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 31 Abs 1 FrG 1993 ein Aufenthaltsverbot für di... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 28. November 1993 wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der näher angeführten Liegenschaft bzw. der darauf befindlichen Bauwerke verpflichtet, diese mit einer Hauskanalanlage zu versehen und sie an die öffentliche Kanalanlage anzuschließen. Weiters wurde verfügt, daß bis längstens... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z2;VVG §5 Abs1;VVG §5 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem VVG auch iVm dem AVG ergibt sich keine Verpflichtung, über den Wiederaufnahmeantrag bzw Aufschiebungsantrag betreffend den Titelbescheid vor Entscheidung über die Verhängung der Zwangsstrafe gem § 5 VVG zu entscheiden. Schlagworte Rechtskraft
Rechtskraft Umfang de... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 24. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsbürger, gemäß § 17 Abs. 1 des Fremdengesetzes (FrG) ausgewiesen. Zugleich mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung stellte der Beschwerdeführer an die Bundespolizeidirektion Graz am 3. Februar 1997 den Antrag, ihm einen Abschiebungsaufschub zu gewähren. Dieser Antrag wurde mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 6. Februar 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64 Abs2;FrG 1993 §17 Abs1;FrG 1993 §22 Abs1;FrG 1993 §22 Abs2;FrG 1993 §36 Abs1;FrG 1993 §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997210262.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 11. April 1997 wurde das von der Erstbehörde gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 7 und 8 Fremdengesetz - FrG gegen den Beschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, erlassene Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren und der u.e. gemäß § 64 Abs. 2 AVG ausgesprochene Ausschluß der aufschiebenden Wirkung einer (allfälligen) Berufung im Grunde des § 66 Abs. 4 AVG b... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64 Abs2;AVG §68 Abs1;FrG 1993 §18;FrG 1993 §22 Abs1;
Rechtssatz: Mit Eintritt der Rechtskraft des Aufenthaltsverbotes durch Erlassung des vor dem VwGH angefochtenen Bescheides (hier: am 16.4.1997) ist es im Grunde des § 22 Abs 1 FrG 1993 durchsetzbar geworden. Aufgrund dessen ist es entbehrlich, bei Erlassung der Beschwerde der Frage nachzuge... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Jänner 1997 ordnete die belangte Behörde unter Berufung auf § 41 Fremdengesetz (FrG) gegen den Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Justizanstalt G. die Schubhaft zur Sicherung seiner Abschiebung an. In der Begründung: wurde unter anderem ausgeführt, gegen den Beschwerdeführer bestehe ein "durchsetzbares gültiges Aufenthaltsverbot", in dessen Vollstreckung der Beschwerdeführer in seinen Heimatstaat (Mazedonien) abgeschoben werden solle. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64 Abs2;FrG 1993 §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020066.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1979 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der in ihrer Maschinenfabrik anfallenden Abwässer - mit Ausnahme der Fäkalabwässer und der Abwässer aus der Werksküche - (sanitäre Abwässer, sanitäre Waschwässer und Betriebsabwässer) auf den Grundstücken Nr. 915 und 918/2 KG H. und zur Errichtung der hiefür erforderlichen Anlagen gemäß § 21 WRG 1959 befristet bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §64 Abs2;AVG §66 Abs4;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde erster Instanz die aufschiebende Wirkung einer rechtzeitig erhobenen Berufung gegen den nach § 29 Abs 1 WRG erlassenen Bescheid rechtens ausgeschlossen, dann konnte die zum Zeitpunkt des Ergehens dieses Ausspruches vorliegende Übereinstimmung mit der Gesetzeslage durch di... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Klagenfurt vom 8. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, sich binnen drei Wochen - gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Bescheides - bei der Behörde einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer durch Hinterlegung mit Wirkung vom 10. Juli 1996 zugestellt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung wurde mit dem angefochtenen Bescheid, der dem Beschwerde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110297.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 2. Februar 1996 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsbürger der Bundesrepublik Jugoslawien, gemäß § 18 Abs. 1 i. V.m. Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes (FrG) ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen, wobei gemäß § 64 Abs. 2 AVG einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. Mit am 6. März 1996 bei der Bundespolizeidirektion Wien eingelangtem Antrag vom 5. März 1996 beantragte der Beschwerdeführer, gemäß § 22 Ab... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §64 Abs2;FrG 1993 §22 Abs1;FrG 1993 §22 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0095 2
VwSlg 13812 A/1993 Stammrechtssatz Enthält ein erstinstanzlicher Aufenthaltsverbotsbescheid einen Ausschluß der aufschiebenden Wirkung der Berufung, so muß - will der Fremde einen Durchsetzungsau... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 14. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von 10 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen; einer Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110272.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werde... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 29. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder gesunheitlicher Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen; gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer Berufung ausgeschlossen. Der Beschwe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit diesem Bescheid gemäß § 35 des Wehrgesetzes 1990 zur Leistung des Grundwehrdienstes vom 1. Oktober 1996 an einberufen wurde. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110195.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §64 Abs2;VwGG §30 Abs2;WehrG 1990 §35;WehrG 1990 §36a;
Rechtssatz: Würde der Berufung gegen den Bescheid, mit dem der Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Präsenzdienst abgewiesen worden war, die aufschiebende Wirkung gem § 64 Abs 2 AVG aberkannt, ginge dieser Anspruch ins Leere, da durch den abweisenden Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110232.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgendes zu entnehmen: Mit Bescheid vom 15. März 1996 hat die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 und § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 23. Juli 1994, entzogen (Spruchpunkt 1.), gemäß § 64a Abs. 2 in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §64 Abs2;
Rechtssatz: Ebenso wie in erster Instanz ein gesonderter Bescheid über die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung zulässig ist, kann auch die Berufungsbehörde über die Berufung gegen die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung in einem von der Hauptsache getrennten Bescheid erkennen. Die Entscheidung über die Berufung gegen die Aberkennung der aufsc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Mai 1996 wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin vom 29. August 1994 um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung für ein näher bezeichnetes Abbaufeld gemäß § 94 Abs. 4 erster Satz des Berggesetzes 1975 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Z. 1 und 2 leg. cit. als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, zur hg. Zl. 96/04/0138 protokollierte Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren58/01 Bergrecht
Norm: AVG §64 Abs1;AVG §64 Abs2;BergG 1975 §94;BergG 1975;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Ansuchens um Erteilung einer Gewinnungsbewilligung nach dem Berggesetz - Einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrages um Erteilung einer Bewilligung durch die Beh letzter Instanz (hier: Gewinnungsbewilligu... mehr lesen...
Laut Beschwerdevorbringen wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 14. Februar 1996 gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, einen zur Erstattung eines amtsärztlichen Gutachtens über seine Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen erforderlichen verkehrspsychologischen Befund bis spätestens 28. Februar 1996 der Behörde vorzulegen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers - ohne Bestimmung einer neuen ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Erstbehörde, der Bundespolizeidirektion Wien, keine Folge gegeben und der Erstbescheid bestätigt worden ist. Mit diesem Erstbescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "auf 6 Monate, das ist bis 16.4.1996" befristet und einer allfälligen Berufung gemäß § 64 Abs. 2 AVG ... mehr lesen...