Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;BDG 1979 §284 Abs58 Z3 idF 2005/I/080;BDG 1979 Anl1 idF 2005/I/080;B-VG Art20 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0186 E 24. Februar 2006 RS 8
(Hier mit der Ergänzung: Di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §60;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;BDG 1979 §137 Abs3 idF 1994/550;BDG 1979 Anl1 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0186 E 24. Februar 2006 RS 5
(Hier: ohne den ersten Satz; hier: Die Dienstbehörde gelan... mehr lesen...
Der im Jahr 1957 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vor seiner Suspendierung im Bereich des Finanzamtes Innsbruck als Betriebsprüfer und Gruppenleiterstellvertreter tätig. Mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Tirol vom 18. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 112 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 vorläufig vom Dienst suspendiert. Dieser Bescheid wurde im Wesentlichen dam... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/09/0105 E 24. Mai 1995 RS 4(hier nur zweiter und dritter Satz) Stammrechtssatz Es stellt einen Begründungsmangel dar, wenn sich weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: des (erstinstanzlichen) Suspendierungsbescheides entnehmen läßt, auf Gr... mehr lesen...
Der 1962 geborene Beschwerdeführer war, zuletzt als Stellvertreter des Leiters der Straßenmeisterei W, seit 1. Juli 1992 in einem (aktiven) öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich gestanden. Ab März 1999 konnte er diese Tätigkeit wegen einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausüben. Er wurde am 13. Dezember 1999 zur Abteilung S versetzt, hat dort aber krankheitsbedingt den Dienst nicht mehr angetreten. Mit Bescheid vom 22. Mai 2000 wurde er in den zeitlichen... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;DPL NÖ 1972 §69 Abs1 Z4 idF 2200-1;DPL NÖ 1972 §76 Abs4 litc idF 2200-7;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Nebengebührenanteil ist eine (von mehreren) Bemessungskomponenten für die Ruhegenussbemessung. Als solcher ist er nicht Gegenstan... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 23. Oktober 2003 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, die im Vergabeverfahren betreffend die "Unterhaltsreinigung" des Rathausgebäudes in Innsbruck ergangene Zuschlagsentscheidung der mitbeteiligten Partei und die damit verbundene Entscheidung, das Angebot der Beschwerdeführerin auszuscheiden, für nichtig zu erklären, als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt 1.). Weiters wurde der Antrag der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/07 Sonstiges Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §8;BVergG 2002 §163;SpaltG 1996 §1 Abs2 Z1;SpaltG 1996 §14 Abs2 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 Spaltungsgesetz gehen mit Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft entsprechend der im Spaltungsplan vorgese... mehr lesen...
Die erstmitbeteiligte Partei (kurz: Bauwerberin) ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde (den Akten zufolge ursprünglich bestehend aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/3, von denen es heißt, dass sie zusammengelegt würden); die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines angrenzenden Grundstückes. Mit dem (unbekämpft gebliebenen) Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 9. November 2001 wurde der Rechtsvorgängerin der Bauwerbe... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. August 1995 erteilte der Bürgermeister der Beschwerdeführerin dem Erstmitbeteiligten die Baubewilligung für die Überdachung der Garage und des Vorplatzes (zwischen dieser Garage und einem bestehenden Stallgebäude) auf dem Grundstück Nr. 72, KG L. Auf Grund einer von einem Nachbarn erhobenen Beschwerde beim Volksanwalt erklärte der Erstmitbeteiligte gegenüber der Baubehörde am 9. April 1999, dass sich auf seinem Anwesen auf dem Grundstück Nr. 72 insgesamt ... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauG Vlbg 1972 §25;BauG Vlbg 1972 §31;BauRallg;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat für das von einem Bauantrag er... mehr lesen...
Index: L82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14;AVG §44;AVG §59 Abs1;BauO Tir 2001 §27 Abs3 idF 2003/089;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall trifft es nicht zu, dass die Zweijahresfrist des § 27 Abs. 3 Tir BauO 2001 von der früheren Baubewilligung an zu rechnen sei. Die spätere Baubewilligung ist nämlich eine Bewilligung, die für sich alleine bestehen kann u... mehr lesen...
I. Mit dem - auf Grund von Berufungen gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde V (im Folgenden: ABB) vom 17. Juli 1964, mit dem gemäß dem Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetz, LGBl. Nr. 13/1934, ein landwirtschaftliches Bringungsrecht eingeräumt worden war, ergangenen - Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung (im Folgenden: LAS) vom 14. Dezember 1964 wurde der erstinstanzliche Bescheid teilweise abgeändert, sodass der Ausspruch über die Bringungsr... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 25. April 1997 beantragten "G W & Partner, Salm 301, xxxx R" beim Landeshauptmann von Steiermark (LH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kleinwasserkraftwerk "K M mit S-bach". In den Projektsunterlagen ist teilweise von "W & Partner", teilweise von "G W & Co" die Rede. Am 22. Juli 1997 führte der LH eine wasserrechtliche Verhandlung über das Projekt durch, zu der auch der Erstbeschwerdeführer (als Fischereiberechtigter) geladen wurde. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Die Identifizierung einer natürlichen Person erfolgt in der Regel durch die Verwendung ihres Vornamens und ihres Zunamens (Hinweis B 26. Juni 1997, 97/16/0174). Die Unterlassung der Beifügung des Vornamens ist dann ohne Bedeutung, wenn klar hervorgeht, welche Person angesprochen ist. Schlagworte Bescheidcharakter Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;VVG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/17/0168 E 12. Oktober 2000 RS 2(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die in § 59 Abs 1 AVG geforderte Deutlichkeit bedeutet für Leistungsbefehle Bestimmtheit, nicht bloß Bestimmbarkeit (Hinweis E 15.9.1999, 98/03/0320). Die durch den Bescheidspruch auferlegte Verpflichtung muss demnach so bestimmt gefasst werd... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform
Norm: AVG §59 Abs1;EO §7 Abs1 impl;GSGG §2 Abs2;GSLG Krnt 1998 §3 Abs1;VVG §1;VVG §4 Abs2;VVG §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/05/0169 E 27. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Auch im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung ist ein ausreichend bestimmter Exekutionstitel Voraussetzung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §59 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0088 B 16. Oktober 2003 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Ist der Bescheidadressat unklar, liegt überhaupt kein Bescheid vor.) Stammrechtssatz Der Adressat eines Bescheides muss eindeutig bezeichnet sein. Die Bezeichnung hat mit dem in der richtigen Form gebrauchten Nam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0261 B 18. Mai 1994 RS 3(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Aus einem Bescheid muß hervorgehen, an wen er sich richtet, da jede individuelle
Norm: an eine bestimmte Person gerichtet sein muß (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts, 05te Auflage, S 157). Hat der in der Ansc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Allein der
Spruch: eines Bescheides ist maßgebend und Begründungselemente vermögen einen normativ verbindlichen Abspruch nicht zu ersetzen, weil nur der
Spruch: in Rechtskraft erwachsen kann. Im Zweifel ist der
Spruch: , der im objektiven Sinn zu verstehen ist, im Sinn des angewendeten Ges... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §9;WRG 1959 §111;
Rechtssatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt als Träger einer wasserrechtlichen Bewilligung nicht in Betracht, sondern nur ihre Mitglieder (Hinweis E 24. Februar 2005, 2002/07/0051). Die Mitglieder einer Gesellschaft b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0072 E 24. März 1992 RS 1(hier nur vierter Satz) Stammrechtssatz Den Begriff "Bescheid" verwendet das AVG in der Weise, daß er nicht definiert, sondern bereits vorausgesetzt wird. Ein Bescheid richtet sich jeweils im Unterschied zur Verordnung an individuell bestimmte Personen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Vorstellung der Mitbeteiligten gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 17. Juni 2004 Folge, behob diesen Bescheid und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die beschwerdeführende Marktgemeinde. Nach dem von der belangten Behörde in der Bescheidbegründung festgehaltenen entscheidungsrelevanten Sachverhalt sei der Mitbeteiligten und Herrn J. mit Bescheid der beschw... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;BauO NÖ 1996 §15 Abs3;BauO NÖ 1996 §15;BauO NÖ 1996 §20 Abs3;BauO NÖ 1996 §23;BauRallg;ROG NÖ 1976;VwGG §42 Abs2 Z3 lita;VwRallg; ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1983 erteilte der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde dem Beschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung für die Erstellung eines unterirdischen Geräteraumes auf der Gp. 94/9 KG K. unter Auflagen. In der im Spruch: enthaltenen Baubeschreibung werden die Grundrissabmessungen mit 11,10 m x 7,40 m, die verbaute Grundfläche mit 57,16 m2, der umbaute Raum mit 142,90 m3 und der benützbar werdende Abstellraum für landwirtschaftliche Geräte mit 43,40 m2... mehr lesen...
Mit dem unangefochten gebliebenen Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde K vom 28. September 2004 wurde der Beschwerdeführerin die baubehördliche Bewilligung zum Abbruch von Gebäuden und Nebengebäuden und anschließend zum Neubau eines "multifunktionalen Fachmärktezentrums unter besonderer Berücksichtigung eines factory outlet centers mit Handels- und Gastronomiebetrieben mit Parkhaus" auf einer Reihe von Grundstücken (darunter auch das Grundstück Nr. 1684) erteilt. Mit Erledigu... mehr lesen...
Index: L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolL80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §68 Abs4 Z4;BauO Tir 2001 §26 Abs3 lita;BauO Tir 2001 §54 litb;BauRallg;GdO Tir 2001 §121;ROG Tir 2001 §41 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall sol... mehr lesen...
Index: L82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §828;ABGB §833;AVG §59 Abs1;BauO Tir 2001 §37 Abs1;BauRallg;VVG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/05/0203 E 29. November 1988 RS 2(Hier ohne den letzten Halbsatz und mit dem Zusatz: Der Auftrag kann rechtens auch an einzelne Miteigentümer ergehen, kann in diesem Fall aber nicht vollstreckt werden). ... mehr lesen...