RS Vwgh 2006/2/28 2005/06/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2006
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Index

L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs4 Z4;
BauO Tir 2001 §26 Abs3 lita;
BauO Tir 2001 §54 litb;
BauRallg;
GdO Tir 2001 §121;
ROG Tir 2001 §41 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall soll ein Neubau eines "multifunktionalen Fachmärktezentrums unter besonderer Berücksichtigung eines factory outlet centers mit Handels- und Gastronomiebetrieben mit Parkhaus"

auch auf Grundflächen realisiert werden, welche in dem zum Zeitpunkt der Erlassung des Baubewilligungsbescheides (wie auch des nun angefochtenen Bescheides betreffend die Nichtigerklärung dieser Baubewilligung) als Freiland gewidmet sind. Dass das Vorhaben so im Widerspruch zu dieser Flächenwidmung (§ 41 Tir ROG 2001) steht, ist evident. Schon damit ist der Nichtigkeitsgrund des § 54 lit. b iVm § 26 Abs. 3 lit. a Tir BauO 2001 verwirklicht. Der Umstand, dass eine bereits beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes, die aber auch zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides aufsichtsbehördlich noch nicht genehmigt (und demnach schon deshalb noch nicht rechtswirksam) war, die Widmung Freiland in diesem Bereich nicht mehr vorsieht, vermag daran nichts zu ändern. Zwar mag der in das zu bebauende Areal einbezogene als "Freiland" gewidmete Teil des Grundstückes flächenmäßig nur einen relativ kleinen Teil des gesamten Areales ausmachen, ihm kommt aber aufgrund seiner Konfiguration und Lage im Areal für das Projekt wesentliche Bedeutung zu (zumal auch eine entsprechende Trennbarkeit des Vorhabens gar nicht behauptet wird).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005060112.X01

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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