Index: AVG40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §37AVG §45 Abs3AVG §55 Abs1KOVG 1957 §45
Rechtssatz: Der Vorschrift der § 37 und 45 Abs 3 AVG ist nicht entsprochen, wenn das Erhebungsorgan aus Anlaß einer Erhebung eine Stellungnahme der Partei zum Erhebungsergebnis einholt. ...Auch die Gelegenheit zur Stellungnahme erfordert die Gestaltung des Vorganges in einer Weise, die der Partei nicht nur se... mehr lesen...