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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Beachte
y15376;Rechtssatz
Die Vorschrift der Wahrung des Parteiengehörs ist nicht gleichzusetzen mit dem Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000190.X03Im RIS seit
17.11.1972Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010