RS Vwgh 1978/2/15 1209/77

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Veröffentlicht am 15.02.1978
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0190/71 E 17. November 1972 VwSlg 8315 A/1972 RS 3 (hier: unangesagter Augenschein zur Durchführung von Lärmmessungen durch einen Amtssachverständigen)

Stammrechtssatz

Die Vorschrift der Wahrung des Parteiengehörs ist nicht gleichzusetzen mit dem Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001209.X02

Im RIS seit

29.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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