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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein vermeintlicher Anspruch auf Schadenersatz begründet keine Parteistellung, des Verkäufers einer Liegenschaft im gewerblichen Betriebsanlagegenehmigungsverfahren. Eine von ihm erhobene Beschwerde ist daher als unzulässig zurückzuweisen (Zit. B. vom 23.4.1948, 887/47, Slg 1948 Anhang9).
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1966:1965001737.X04Im RIS seit
02.01.2002