RS Vwgh 1966/7/5 1737/65

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Veröffentlicht am 05.07.1966
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein vermeintlicher Anspruch auf Schadenersatz begründet keine Parteistellung, des Verkäufers einer Liegenschaft im gewerblichen Betriebsanlagegenehmigungsverfahren. Eine von ihm erhobene Beschwerde ist daher als unzulässig zurückzuweisen (Zit. B. vom 23.4.1948, 887/47, Slg 1948 Anhang9).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1965001737.X04

Im RIS seit

02.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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