Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §41 Abs2;AVG §42 Abs1;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;BauO OÖ 1976 §46 Abs3;BauRallg;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2;AVG §43 Abs3;AVG §43 Abs5; Beachte Siehe:81/05/0106 E 24. November 1981
Rechtssatz: Ein Vertagungsantrag ist im Hinblick auf eine zu kurze Vorbereitungszeit zur Verhandlung zwar als berechtigt anzusehen, allein dieser Verfahrensmangel ist durch die Möglichkeit der Erhebung der Berufung und die Mitsprachemöglichkeit im Rahmen des Berufungsverfahre... mehr lesen...
Index: L65504 Fischerei Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2;AVG §8;AVG §9 impl;FischereiG OÖ 1983 §36 Abs1 lite;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Zur Beschwerdeerhebung vor dem VwGH sind - außer den Fällen der objektiven Beschwerdeberechtigung (Art 131 Abs 1 Z 2 und Z 3 sowie Abs 2 B-VG) - nur physische oder juristische Personen legitimiert (Hinweis B 7.6.1978, 1107/78,... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15. Juli 1983 beantragten die beiden erstgenannten Mitbeteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beim Magistrat der mitbeteiligten Stadtgemeinde die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für den Neubau eines Stiegenaufganges und eines überdachten Arkadenganges, für einen Umbau und die Sanierung des alten Gebäudes sowie für den Abbruch der Wirtschaftsräume und Stallungen auf den Grundstücken Nr. 191 und 192/1, inneliegend in EZ 205, KG. R. Diesem Antrag war... mehr lesen...
Index: Baurecht - Bgld40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2 AVG §42 Abs1 AVG §43 Abs1 AVG § 41 heute AVG § 41 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 AVG § 41 gültig von 01.03.2013 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Am 23. September 1978 suchte die zweitmitbeteiligte Partei beim Gemeindeamt I um die Baubewilligung für den Anbau eines Gartenhauses am Wohnhaus in I, S-weg, an. Der Bürgermeister der Gemeinde I beraumte für den 11. Oktober 1978 eine mündliche Verhandlung an, wobei als Betreff: „die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für den Anbau eines Gartenhauses am bestehenden Wohnhaus an der Nordseite auf Gp. 604/3 der KG H sowie für die Errichtung einer Einfriedungsmauer zur Gp. 604/4 der ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §31AVG §41 Abs2AVG §42 Abs2
Rechtssatz: Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des § 42 Abs 2 AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird. European Ca... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei JH hatte im April 1974 um die Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes, enthaltend einen Siloraum, einen Mehrzweckraum, einen Hühnerstall, einen Geräteschuppen und zwei Räume für die Einstellung von landwirtschaftlichen Maschinen, angesucht. Bei der am 29. April 1974 vom Bürgermeister der Gemeinde J abgehaltenen Bauverhandlung waren laut Verhandlungsschrift folgende Erklärungen abgegeben worden: „Der Anrainer ET ist mit der geplant... mehr lesen...
Index: Baurecht - Bgld40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2AVG §45 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0803/51 E 16. Dezember 1952 VwSlg 2785 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz In der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung auf einen zu kurzen Termin ist ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 41 Abs 2 AVG 1950 zu erblicken, dieser Verfahrensmangel kann von der betroffenen Partei aber nur dann mit Erfolg gelten... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Landesregierung über die Berufung im abweisenden Sinne abgesprochen, die die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als Anrainer gegen den Bescheid des Stadtmagistrates Salzburg vom 31. Oktober 1950, Zl. VI BD - 3978/50, eingebracht hatten. Mit diesem Bescheid wurde gemäß § 14 der Bauordnung für die Stadt Salzburg vom 2. April 1886, LGBl. Nr. 27, festgestellte daß der von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Wien XX., Webergasse ... mehr lesen...
Index: AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §41 Abs2AVG §45 Abs3
Rechtssatz: In der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung auf einen zu kurzen Termin ist ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 41 Abs 2 AVG 1950 zu erblicken, dieser Verfahrensmangel kann von der betroffenen Partei aber nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sie einen Vertagungsantrag gestellt hat und diesem nicht entsprochen worden i... mehr lesen...