RS Vwgh 1981/9/10 2205/79

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Veröffentlicht am 10.09.1981
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §31
AVG §41 Abs2
AVG §42 Abs2

Rechtssatz

Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des § 42 Abs 2 AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979002205.X02

Im RIS seit

14.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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