Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §31Rechtssatz
Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des § 42 Abs 2 AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.Ein tatsächliches Zukommen eines Ladungsbescheides einen Tag vor der Verhandlung ist nicht als "rechtzeitige" Verständigung im Sinne des Paragraph 42, Absatz 2, AVG 1950 anzusehen, doch kommt dieser Mangel nur zum Tragen, wenn ein Vertagungsantrag gestellt und dieser abgewiesen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002205.X02Im RIS seit
14.01.2021Zuletzt aktualisiert am
14.01.2021