Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer gegen ein Verwaltungsstraferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 31. März 1998, mit welchem über ihn wegen Übertretung des § 99 Abs. a lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 13.000,-- verhängt worden war, ein am 15. April 1998 bei dieser Behörde eingelangtes Rechtsmittel erhoben hat. Mit Bescheid vom 12. Mai 1998 erkannte die be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Allgemein gehaltene Vorwürfe wie Manipulation, Unterstellung einer Schädigungsabsicht, Betrinken während der Dienstzeit und Korruption unterstellen eine niedrige Gesinnung und eine nach der Sittenordnung verpönte Vorgangsweise bzw. teilweise auch ein gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßendes Verhalten (Hinweis E 4. 10. 1995, 95/15/0125), und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Die Strafbestimmung nach § 34 Abs 3 AVG soll erreichen, daß die Kritik an einer Behörde oder an einem ihrer Organe sich auf die Sache beschränkt, in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird und nicht Behauptungen enthält, die einer Beweisführung nicht zugänglich sind. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;VStG §19 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1994/05/30 92/10/0469 8
VwSlg 14064 A/1994 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmittelbaren oder analogen Anwendung des § 19 Abs 2 letzter Satz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Formulierungen, wie "Gendarmerieinspektor D. stellte ein Verhalten an den Tag, wie es nur offensichtlich "Betrunkene" halten, stänkern, absichtlich einschüchtern, anschreien" und "Offensichtlich ist, daß Hauptschüler, welche in den Dienst der Polizei oder Gendarmerie kommen, nicht in der Lage sind, mit der Macht, die übertragen wird, fertig zu werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 92/02/0098 1
(hier: Nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Niemand ist daran gehindert, einen Mißstand, der nach seiner Meinung bei einer Behörde (oder einem Behördenorgan) besteht, der Oberbehörde (oder dem Dienstvorgesetzten des Organs) zur Kenntnis zu bringen, damit sie Abhilfe schaffen. Er muß sich da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt Linz mit Straferkenntnis des Leiters dieser Justizanstalt vom 3. Dezember 1996 für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, und zwar habe er "1. am 18.9.1996 in der Justizanstalt Linz der Anordnung einer im Strafvollzug tätigen Person, nämlich das Hinaussprechen aus dem Haftraumfenster einzustellen, trotz erfolgter Abmahnung vorsätzlich nicht Folge geleistet; 2. am 24.9.... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StVG §107 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie auch mit der Pönalisierung der beleidigenden Schreibweise in § 34 Abs 3 AVG - soll nicht die Möglichkeit einer Partei beschnitten werden, sachliche Kr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Untersuchungshäftling in der Justizanstalt X. Mit Straferkenntnis des Leiters der Justizanstalt X. vom 20. Mai 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 107 Abs. 1 Z. 10 und § 26 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 183 Abs. 1 StPO begangen zu haben, nämlich habe er "1. am 1. März 1997 in der Anstaltskirche der Justizanstalt X. vorsätzlich entgegen den allgemeinen Pflichten der Strafgefangenen... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §37;AVG §45 Abs2;StVG §107 Abs1 Z10;StVG §107 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0810 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0158 4 Stammrechtssatz Mit der Pönalisierung des vorsätzlichen ungebührlichen Benehmens nach § 107 Abs 1 Z 9 StVG - wie a... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12. Jänner 1996 wurde ausgesprochen, der Beschwerdeführer habe sich in der schriftlichen Berufung vom 3. Dezember 1995 gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. November 1995, Zl. S 203802/95, durch nachstehende Äußerungen einer beleidigenden Schreibweise bedient: ""Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt Dr. Adolf Hitlerplatz;...flaschengrün Gewandete mit gürtelähnlicher Einschnüru... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der Behörde verle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Ausdrücke, wie "flaschengrüne psychopatische Marodeure" und "...an wahnhafter (paranoider) Störung erkrankt...", sind als beleidigende Schreibweise anzusehen; es handelt sich nicht um eine auf die Sache beschränkte, den M... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0221 2 Stammrechtssatz Die Vorschriften des AVG über das Ermittlungsverfahren sind bei der Verhängung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG nicht anzuwenden (Hinweis E 30.5.1994, ... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;MRK Art10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise kann als eine Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit gelten, die in einer demokratischen Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0048 E 29. April 1987 RS 4(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Ordnungsstrafen fallen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes. Der Behörde kann daher keine Rechtswidrigkeit an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/10/0089 98/10/0152 97/10/0107
Rechtssatz: Die Wertung der Schreibweise als beleidigend stellt die Lösung einer Rechtsfrage dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996100033.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Februar 1997 wurde über den Beschwerdeführer unter Berufung auf § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe von S 500,-- verhängt, weil er in seinen Schriftsätzen vom 15. Juni, 6. September und 23. Oktober 1995 die Leiterin des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste als "Idiotin" bzw. "vertrottelte Idiotin" bezeichnet habe. Als Grund dafür habe der Beschwerdeführer angegeben, daß angeblich vom Arbeitsmar... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;MRK Art10 Abs1;MRK Art10 Abs2;
Rechtssatz: Eine Beschimpfung (hier: Idiot, vertrottelter Idiot) ist kein diskutables Werturteil iSd Art 10 Abs 1 MRK sondern vergiftet nur die Atmosphäre im Verfahren. Es liegt im Interesse der öffentlichen Ordnung (Art 10 Abs 2 MRK), der Behinderung von behördlichen Verfahren durch Beschimpfungen entgegenzuwir... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §37;StGB;VStG §19 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/10/0469 8 Stammrechtssatz Auf die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betreffenden muß bei der Anordnung einer Ordnungsstrafe gemäß § 34 AVG weder aus dem Titel der unmi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0299 2 Stammrechtssatz Auf die Beleidigungsabsicht kommt es ebensowenig an (Hinweis E 29.4.1987, 87/01/0048) wie auf den Endzweck der Eingabe (Hinweis E 22.12.1969, 1119/69, VwSlg 7699 A/1969). Auch kann das ordnungswidrige Verhalten nicht damit entschuldigt werden, daß die Behörde die mit Ordnungsstrafe ... mehr lesen...
Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol verhängte mit Bescheid vom 7. April 1997 gegen den Beschwerdeführer wegen folgender beleidigender Schreibweise in der Berufung vom 7. Februar 1996 gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck gemäß § 34 Abs. 3 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von S 500,--: "Warum es der täglichen Lebenserfahrung widersprechen soll, daß sich eine Studentin der Rechtswissenschaften, die zudem mit ausgezeichnetem Erfolg maturiert... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StGB §115;VwRallg;
Rechtssatz: Versucht man, dem Inhalt des Begriffes "Beleidigung" näherzukommen, so müssen mit ihm Ausdrucksweisen verbunden werden, die kränkend, verletzend, demütigend, entwürdigend, erniedrigend, herabsetzend, schimpflich, verunglimpfend, schmähend, verspottend, verhöhnend, der Lächerlichke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Behörden einer demokratischen Gesellschaft müssen Äußerungen der Kritik, des Unmutes und des Vorwurfes ohne übertriebene Empfindlichkeit hinnehmenn (Hinweis B VfGH 12.3.1992, B 101/91). Die Kritik an der Behörde und zu ihren Entscheidungen hat sich in den Grenzen der Sachlichkeit zu halten und ist in einer den Mindestanforderungen des Anstandes ents... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;StGB §115;StGB §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0586/62 E 17. Oktober 1962 RS 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand des § 34 Abs 3 AVG genügt es, daß die Schreibweise objektiv eine begleichende ist, dh daß die Anstandspflicht gegenüber der Behörde verletzt wird. Eine beleidigende Absicht "animus iniurandi" wird zum gesetzlichen Tatbestan... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk vom 7. März 1995, war dem Beschwerdeführer zur Last gelegt worden, er habe es als Erziehungsberechtigter pflichtwidrig unterlassen, für einen regelmäßigen Schulbesuch seines Sohnes Michael zu sorgen, sodaß dieser an im einzelnen dargelegten Tagen dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben sei. In seiner dagegen erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer u.a. aus, er sei von den zustän... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Die Vorschriften des AVG über das Ermittlungsverfahren sind bei der Verhängung von Ordnungsstrafen gemäß § 34 AVG nicht anzuwenden (Hinweis E 30.5.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995100221.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §36 Abs1;VStG §16;
Rechtssatz: § 34 Abs 2 AVG iVm § 34 Abs 3 AVG sieht die Verhängung einer Geldstrafe, nicht aber einer Ersatzfreiheitsstrafe vor. Da Ordnungsstrafen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes fallen (Hinweis E 30.6.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994) - lediglich die Bestimmungen des VStG über den Strafvollzug s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine beleidigende Schreibweise iSd § 34 Abs 3 AVG liegt vor, wenn eine Eingabe ein unsachliches Vorbringen enthält, das in einer Art gehalten ist, die ein ungeziemendes Verhalten gegenüber der Behörde darstellt (Hinweis E 28.9.1995, 94/17/0427 und E 30.5.1994, 92/10/0469, VwSlg 14064 A/1994). Es kommt nicht auf die Eignung der an eine Behörde gerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. August 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 12. Dezember 1995 um 11.32 Uhr an einem näher bestimmten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kleinkraftwagens eine Wohnstraße vorschriftswidrig durchfahren, weil sie nicht zum Zwecke des Zu- oder Abfahrens, sondern lediglich zum Durchfahren benützt worden sei, obwohl genügend freie Parkplätze vorhanden gewesen seien und dad... mehr lesen...