Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Dem § 34 Abs 2 AVG ist nicht zu entnehmen, dass die Haft als Ersatz der Geldstrafe erst dann bescheidmäßig festgesetzt werden darf, wenn die Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bereits feststeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010048.X03 Im RIS seit 29.04.1987 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendige wörtliche Wiedergabe eines Gespräches, aus dem sich - zumindest nach Meinung des Einschreitenden - die Befangenheit eines Verwaltungsorganes ergibt, stellt dann keine beleidigende Schreibweise dar, wenn das Gespräch und sein Inhalt erwiesen werden. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §36 Abs2;UOG 1975 §37 Abs1;
Rechtssatz: Welche Behörde im Einzelfall vorgesetzte Behörde gem § 36 Abs 2 AVG ist, hängt insbesondere davon ab, in welcher Angelegenheit die behördliche Tätigkeit in Anspruch genommen worden ist (hier: Habilitationsverfahren, Hinweis E 24.6.1971, 1434/70, VwSlg 8044 A/1971). Eur... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs4AVG §34 Abs3B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):0764/29 E 21.05.1930 VwSlg 16143 A/1930 RS 1; GZ richtig: A 764/29;1434/70 E 24.06.1971 VwSlg 8044 A/1971 RS 3;82/06/0072 E 24.02.1983 RS 1;(RIS: abgv)
Rechtssatz: Zur Verhängung einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs 3 AVG 1950 ist zu bestrafen, wer eine Eingabe mit beleidigender Schreibweise zwar nicht verfasst, aber unterschrieben hat (Hinweis E 12.9.1969, 1885/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986180219.X01 Im RIS seit 04.10.2006 Zuletzt ak... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 11. Mai 1984, Zl. 6/99-11546-1983, wurden über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach Art. IX Abs. 1 Z. 1und Z. 2 EGVG 1950 Geldstrafen in der Höhe von S 400,-- und von S 600,-- verhängt und die Ersatzarreststrafen mit 48 Stunden und 3 Tagen festgesetzt. Die für den Beschwerdeführer bestimmte Ausfertigung dieses Straferkenntnisses wurde ihm am 25. Mai 1984 ausgefolgt. Mit einem EDV-Ausdruck vom ... mehr lesen...
Index: VwGG10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3VwGG §62 Abs1
Rechtssatz: Der Vorwurf, "das als 'Mahnung' getarnte erpresserische Schreiben der BH ... da es sich bei diesem neuerlichen, auf Wahnvorstellungen der Behörde beruhenden Tobsuchtsanfall handelt, dessen Drohungen zweifelsohne mit Hilfe des willfährigen Bezirksgerichtes ... verwirklicht werden können", stellt eine Ausdru... mehr lesen...