Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1807/76 E 8. November 1977 RS 2 Stammrechtssatz Eine Kritik ist nur dann "sachbeschränkt", wenn die Notwendigkeit dieses Vorbringens zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung angenommen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1987120120.X01 ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 29. April 1986 wurde der Beschwerdeführer der Übertretungen des 1) § 24 Abs. 1 lit. a StVO und 2) § 53 Z. 10 StVO schuldig erkannt und es wurden über ihn deshalb Geldstrafen in der Höhe von zu 1) Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO und 2) Paragraph 53, Ziffer 10, StVO schuldig erkannt und es wurden über ihn deshalb Geldstrafen in der Höhe von zu 1) S 200,-- (12 Stunden Ersatzarrest) und zu 2) S 300,-- (15 Stunden Ersatzar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1009/73 E 8. April 1975 VwSlg 8796 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Alle drei im E vom 22.3.1965 VwSlg 6633 A/1965 angeführten Voraussetzungen, und zwar die Beschränkung auf die Sache, die Beachtung des Anstandes sowie die Möglichkeit, die Behauptungen zu beweisen, müssen nebeneinander zutreffen, damit eine Kritik an der Behörde noch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Werden in einer schriftlichen Eingabe dem Behördenleiter strafgesetzwidrige Handlungen vorgeworfen, ohne dazu konkrete, geschweige denn überprüfbare Angaben zu machen, so widerspricht dies jedenfalls den Mindestanforderungen des Anstandes, weshalb keine Rede davon sein kann, eine derartige Vorgangsweise sei bei einem rechtlich nicht geschulten Einsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1807/76 E 8. November 1977 RS 2 Stammrechtssatz Eine Kritik ist nur dann "sachbeschränkt", wenn die Notwendigkeit dieses Vorbringens zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung angenommen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030237.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2163/65 E 21. November 1966 VwSlg 7029 A/1966 RS 2 Stammrechtssatz Für eine Bestrafung wegen Übertretung des § 34 Abs 3 AVG ist ohne Belang, ob sich die beleidigende Schreibweise gegen die Behörde, gegen das Verwaltungsorgan oder gegen eine einzige Amtshandlung richtete. European Case ... mehr lesen...
Der dem Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen im März 1985 zugekommene Bescheid auf Kopfpapier der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien hat folgenden Spruch: „In der mit Ihrem Habilitationsansuchen vom 16.11.1982, (Dek. Zl. 65/83, eingelangt am 10.2.1983), verbundenen Ablehnung der Kommissionsmitglieder O. Prof. S, und Doz. T haben Sie sich einer beleidigenden Schreibweise bedient. Es wird daher gegen Sie gemäß § 7 Abs. 3 UOG iVm § 34 Abs. 1, 2 und 3 AVG eine Ordn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;AVG §56;AVG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Ordnungsstrafe stellt einen verfahrensrechtlichen Bescheid dar (Hinweis E 22.12.1969, 1119/69, VwSlg 7699 A/1969). Schlagworte Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenInstanzenzu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §1;AVG §18 Abs4;AVG §34 Abs3;AVG §56;UOG 1975 §35;VwGG §42 Abs5;
Rechtssatz: Wurde in einem Verfahren nach § 35 UOG, in dem die tätig werdende Behörde das Kollegialorgan "Habilitatsionskommission" ist, ein Bescheid betreffend Verhängung einer Ordnungsstrafe erlassen, in dem als einziger Hinweis auf die bescheiderlas... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise ist jene Behörde zuständig, die die Angelegenheit, in der die Eingabe eingebracht worden ist, zu erledigen oder sonst in Verhandlung zu nehmen hat (Hinweis E VS 25.3.1987, 86/11/0145). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1985120210.X0... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. März 1987, Zlen. 86/11/0145, 0150, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurden zwei (Berufungs-)Bescheide des Landeshauptmannes von Burgenland betreffend Verhängung von Ordnungsstrafen nach § 34 Abs. 3 AVG 1950 über die Beschwerdeführerin wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Der Grund hiefür lag darin, daß der Landeshauptmann die Unzuständigkeit der als Erstbehörde einges... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Bei der Bemessung von Ordnungsstrafen dürfen nur rechtskräftig verhängte Strafen als erschwerend gewertet werden. European Ca... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Auf die Bemessung der Ordnungsstrafen findet § 19 VStG 1950 keine (unmittelbare) Anwendung. Eine Orientierung an den der österr. Strafrechtsordnung e... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3VStG §19 implizit Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Verweigert der Bestrafte Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse, so ist es nicht unzulässig aus der beruflichen St... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Dem Wesen der Ordnungsstrafe entspricht es, dass nicht ein Organwalter "beleidigt" wird, sondern dass sich eine Person im Umgang mit der Behörde eine... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Die Setzung einer Ordnungswidrigkeit wird dadurch nicht entschuldigt, dass die Behörde die mit Ordnungsstrafe geahndete Äußerung veranlasst oder gar ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs1AVG §34 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/11/0272Vorgeschichte:86/11/0145 E 25.03.1987 VS VwSlg 12429 A/1987;
Rechtssatz: Die Behauptungen, ....." die Behörde handle wie im Polizeistaat oder wie in Ostblockstaaten, sie verwende Gestapo-Methoden, sie handle nicht nur rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §44a;
Rechtssatz: Bei Ordnungsstrafen handelt es sich um die disziplinäre Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und nicht um Strafen für die Begehung einer Verwaltungsübertretung. Dementsprechend geht die Verjährungseinrede allein schon deshalb fehl, weil das Verwaltungsstrafgesetz und insbesondere dessen § 31 auf Ordnungsstrafen gem § 34 AVG weder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs4;AVG §34 Abs3;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise ist (abweichend von VwSlg 16143 A/1930, 8044 A/1971; VfSlg 2960/1956) nur eine bestimmte Behörde zuständig, u... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §34 Abs3;AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;
Rechtssatz: War die Behörde erster Instanz iSd E eines VS des VwGH vom 25.3.1987, 86/11/0145, 0150 zur Verhängung der Ordnungsstrafe unzuständig, weil die Zuständigkeit der Berufungsbehörde gegeben war, so belastet die Berufungsbehörde ihren Bescheid, mit dem sie die Verhängu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2;AVG §34 Abs3;VStG §19;
Rechtssatz: Ordnungsstrafen fallen nicht unter die Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechtes. Der Behörde kann daher keine Rechtswidrigkeit angelastet werden, wenn sie Erwägungen iSd § 19 VStG unterlassen hat (Hinweis E 31.3.1977, 1977/76). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010048.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Mit dem Vorwurf gegenüber einem Organ, es "erfinde" Tatsachen, die nur aus dessen "Phantasie" herrührten, und ähnlichen Formulierungen wird der Behörde unsachliches Vorgehen in einer Art unterstellt, die den Boden sachlicher Kritik verlässt. Selbst wenn die Partei der Meinung gewesen wäre, ihre Kritik sei berechtigt und sie nicht den Vorsatz gehabt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Dem § 34 Abs 2 AVG ist nicht zu entnehmen, dass die Haft als Ersatz der Geldstrafe erst dann bescheidmäßig festgesetzt werden darf, wenn die Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bereits feststeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010048.X03 Im RIS seit 29.04.1987 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0125/62 E 6. März 1963 RS 1 Stammrechtssatz Damit eine in einer schriftlichen Eingabe an eine Behörde geübte Kritik an dieser Behörde nicht ungeziemend ist, ist erforderlich, daß sich diese Kritik auf die Sache beschränkt, in einer den Mindestanforderungen des Anstandes entsprechenden Form vorgebracht wird und nicht Behauptungen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Eine im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendige wörtliche Wiedergabe eines Gespräches, aus dem sich - zumindest nach Meinung des Einschreitenden - die Befangenheit eines Verwaltungsorganes ergibt, stellt dann keine beleidigende Schreibweise dar, wenn das Gespräch und sein Inhalt erwiesen werden. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: AVG §34 Abs3;AVG §36 Abs2;UOG 1975 §37 Abs1;
Rechtssatz: Welche Behörde im Einzelfall vorgesetzte Behörde gem § 36 Abs 2 AVG ist, hängt insbesondere davon ab, in welcher Angelegenheit die behördliche Tätigkeit in Anspruch genommen worden ist (hier: Habilitationsverfahren, Hinweis E 24.6.1971, 1434/70, VwSlg 8044 A/1971). Eur... mehr lesen...
1.1. In einem Verfahren betreffend Zulassung eines Kraftfahrzeuges für die Beschwerdeführerin nach dem KFG 1967 wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt der Antrag der Beschwerdeführerin wegen Unzuständigkeit der Erstbehörde zurückgewiesen. Nachdem der Landeshauptmann von Burgenland innerhalb der gesetzlichen Entscheidungsfrist nicht über die dagegen erhobene Berufung entschieden hatte, ging über Antrag der Beschwerdeführerin die Entscheidungspflicht über die Berufung... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs4AVG §34 Abs3B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2 Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):0764/29 E 21.05.1930 VwSlg 16143 A/1930 RS 1; GZ richtig: A 764/29;1434/70 E 24.06.1971 VwSlg 8044 A/1971 RS 3;82/06/0072 E 24.02.1983 RS 1;(RIS: abgv)
Rechtssatz: Zur Verhängung einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs3;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs 3 AVG 1950 ist zu bestrafen, wer eine Eingabe mit beleidigender Schreibweise zwar nicht verfasst, aber unterschrieben hat (Hinweis E 12.9.1969, 1885/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986180219.X01 Im RIS seit 04.10.2006 Zuletzt ak... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Lienz sprach mit Bescheid vom 25. August 1983 aus, der Beschwerdeführer habe sich 1) in seiner schriftlichen „Berufung“ vom 13. Juni 1983 gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 30. Mai 1983 und 2) in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 14. August 1983 betreffend dasselbe Strafverfahren durch Verwendung nachfolgender Sätze einer beleidigenden Schreibweise bedient: 1) „Wenn man andererseits bedenkt, daß BH. Dr. D als Behördenleiter S... mehr lesen...