Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg; WRG 1959 §77 Abs3 liti; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §30 Abs2; WRG 1959 §77 Abs3 liti; WRG 1959 §82 Abs5; WRG 1959 §85; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 27. August 2007 wurde der in der Mitgliederversammlung der Wassergenossenschaft H. (= mitbeteiligte Partei) am 17. Juni 2006 gefasste Beschluss auf Ausschluss der Beschwerdeführerin als Mitglied dieser Wassergenossenschaft gemäß den §§ 85, 82 Abs. 5 und 77 Abs. 3 lit. i WRG 1959 genehmigt (Spruchteil I). Ferner wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. April 2007 auf Befreiung von der Zahlung des zweiten Teils des Mitglie... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 4. Mai 1964 wurde die auf Grund freier Vereinbarung gebildete beschwerdeführende Wassergenossenschaft (kurz: WG) gemäß §§ 98, 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2, 77 und 78 WRG 1959 anerkannt. Ferner wurde ausgesprochen, dass dieser Bescheid die Genehmigung der vorgelegten Satzungen einschließe und die WG mit Rechtskraft des Bescheides die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlange. Zweck dieser WG ist die Errichtung und Erh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litb idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs3 litc idF 1999/I/155;WRG 1959 §77 Abs5 idF 1999/I/155;WRG 1959 §80 Abs2 idF 1999/I/155;WRG 1959 §81 Abs1;
Rechtssatz: Nach §§ 77 Abs. 5 und 80 Abs. 2 WRG 1959 in der Fassung der WRG-Novelle 1999 besteht bei einer ... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. März 1967 (als freiwillige Genossenschaft im Sinne des § 74 Abs. 1 lit. a Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959) gegründete Wassergenossenschaft G. (WG) anerkannt. Mit (rechtskräftigem) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 30. August 1967 wurde die auf Grund freier Vereinbarung der daran Beteiligten am 12. ... mehr lesen...
I. römisch eins. Die mitbeteiligte Partei (MP) ist eine körperschaftlich eingerichtete Genossenschaft im Sinn des neunten Abschnittes des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959. Der Beschwerdeführer ist Mitglied dieser Genossenschaft. In den in der gründenden Versammlung der Beteiligten am 6. April 1974 beschlossenen Satzungen heißt es u.a.: "Sitz und Zweck der Genossenschaft § 1 Paragraph eins Die Genossenschaft ist auf Grund eines Mehrheitsbeschlus... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Als negatives Zuständigkeitsmerkmal statuiert § 85 Abs. 1 WRG 1959, dass der Streitfall nicht gütlich beigelegt werden konnte, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen eine gütliche Einigung nicht erzielt werden konnte. Auch wenn die Schlichtung nicht binnen einer zumutbaren Frist erreicht werden konnte, kann die Wasserre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §50 Abs7;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Dass ein Genossenschaftsmitglied einen Beschluss, mit dem etwa über das Vermögen der Genossenschaft in satzungswidriger Weise verfügt würde, nicht bekämpfen könnte, wenn durch eine solche finanzielle Gebarung öffentliche Interessen iSd § 50 Abs. 7 und § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Bescheid abzusprechen hat. Hiebei ist die Entscheidungsbefugnis auf den vom Genossenschaftsmitglied zur Streitschlichtung an das nach den Satzungen vorgesehene Schiedsorgan herangetragenen Sachantrag und die von ihm damit geltend gemachten
Gründe: beschränkt. Das Genosse... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffe... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Ein besonderer Ausfluss der in § 85 WRG 1959 normierten aufsichtsbehördlichen Funktion der Wasserrechtsbehörde ist die Aufgabe, über alle aus dem Genossenschaftsverhältnis und den aus wasserrechtlichen Verpflichtungen der Genossenschaft entspringenden Streitfälle zu entscheiden, die nicht durch ein Schlichtungsverfahren im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/07/0008 E 7. Juli 2005 RS 7 Stammrechtssatz Einem Genossenschaftsmitglied steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung des von ihm begonnenen Streites die Entscheidung der Wasserrechtsbehörde zu begehren, die über die Streitfragen mit Besc... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0182 E 29. Juni 2000 VwSlg 15446 A/2000 RS 2 Stammrechtssatz Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Partei. Am 23. Juli 1998 fand eine Vollversammlung der mitbeteiligten Partei statt, in welcher unter TOP 5 über die Aufbringung der Eigenmittel zur Sanierung und Asphaltierung der Bringungstrasse beraten wurde. Grundlage der Beratung war das Ergebnis des Arbeitskreises zur Aufbringung der Eigenmittel, das in einer Aufteilung der Eigenmittel (von ca. S 3,000.000,--) nach einem näher dargestellten Schlüssel bestand. Nach diesem Auftei... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren80/06 Bodenreform81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GSGG §5;GSLG Krnt 1998 §17 Abs2;VVG §3 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der Ausstellung eines Rückstandsausweises durch eine Wassergenossenschaft sind die Einwendungen richtigerweise bei dieser zu erheben. Bei Vorliegen v... mehr lesen...
I. römisch eins. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L (BH) vom 17. Juni 1988 wurde gemäß § 74 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 und § 98 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die mittels freier Vereinbarung gegründete Wassergenossenschaft "P" (die erstmitbeteiligte Partei, im Folgenden: WG) zum Zweck der Errichtung und Erhaltung einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage anerkannt und festgestellt, dass die folgenden Grundstückseigentümer, nämlich der Drittmitbeteiligte (Dritt-MP)... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof nur in Teilen vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: In der Vollversammlung der Wassergenossenschaft P, der mitbeteiligten Partei, vom 8. November 1996 wurde die G-GmbH als Mitglied in die WG P aufgenommen und eine Änderung der Satzung hinsichtlich der Anschlussgebühr ("Richtlinien zur Festlegung der Änderung der Anschlussgebühren") beschlossen. Gegen diesen Beschluss der Vollversammlung wurden von der G-GmbH Einwendungen er... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Eine Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Genossenschaftsmitgliedern oder zwischen einem Genossenschaftsmitglied und der Genossenschaft (eines aus dem Genossenschaftsverhältnis entspringenden Streitfalles) ist nur dann gegeben, wenn das in der Satzung vorgesehene Schlichtungsver... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litb;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78;WRG 1959 §83 Abs1 lita;
Rechtssatz: § 77 Abs 3 lit b WRG 1959 bestimmt, dass die Satzungen einer Wassergenossenschaft (ua) die Grundsätze für die Ermittlung der auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Stimmen zu enthalten haben. Dem Gesetzgeber kann nun nicht zugesonnen werden, er hätte es bei dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Dem Mitglied einer Genossenschaft gem § 85 Abs 1 WRG 1959 steht es frei, bei Nichtzustandekommen einer internen Schlichtung (§ 77 Abs 3 lit i WRG 1959) des von ihm begonnenen Streites über die Frage der Gültigkeit eines Genossenschaftsbeschlusses die Entscheidung der zustä... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0180 E 18. Jänner 2001 RS 2(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Wassergenossenschaft nach § 74 Abs. 1 lit. a WRG 1959. Nach § 3 der gültigen Satzung der mitbeteiligten Partei aus dem Jahr 1985 sind Mitglieder der Wassergenossenschaft die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke, Baulichkeiten und Anlagen. Unter OZl. 27 der Mitgliederliste der mitbeteiligten Partei scheinen unter dem Namen Herman und Albine K. die Baufläche .128 KG G. und ein Stimmenanteil von 3,0 auf. Unte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0173 E 13. Februar 1990 RS 1(Hier: Die Wassergenossenschaft hat einen Rückstandsausweis gegenüber jemandem erlassen, dessen Mitgliedschaft bzw. deren Ausmaß bei der Genossenschaft selbst strittig ist. Dieser Rüc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Beschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gingen in dem der Bes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Wassergenossenschaft eine Streitschlichtung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nur für Streitfälle zwischen Mitgliedern aus dem Genossenschaftsverhältnis vorsieht, bei Streitfällen zwischen der Genossenschaft und deren Mitgliedern aber - insoweit dem § 85 Abs 1 WRG widersprechend und daher ges... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund der strittigen Befugnis oder des strittigen Anspruches in den § 73 bis § 76 WRG oder in de... mehr lesen...
Nach der Satzung - wesentlicher Bestandteil der Satzung sind auch das Verzeichnis der Mitglieder mit Angabe der Anteile und die Wasserbezugsordnung - der durch seit 1976 rechtskräftigen Bescheid der Wasserrechtsbehörde anerkannten, auf freiwilliger Basis gegründeten Beschwerdeführerin, ist Zweck der Genossenschaft die Wasserversorgung der genossenschaftlichen Grundstücke und Anlagen; Mitglieder sind die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §75 Abs3;WRG 1959 §76 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78 Abs5;WRG 1959 §80;WRG 1959 §81 Abs1;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §82 Abs1;WRG 1959 §82 Abs2;WRG 1959 §82 Abs4;WRG 1959 §82 Abs5;WRG 1959 §82 Abs6;WRG 1959 §86 Abs1;
Rechtssatz: Da die Mitgliedschaft an einer Genossenschaft am Eigentum (Hinweis E 11.9.1997, 94/07/0131; E 14.5.1997, 97/07/0012) an einer bestim... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Dezember 1995 wurde die beschwerdeführende Partei gemäß den §§ 81 und 85 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, das Grundstück Nr. 388, KG B, der mitbeteiligten Parteien (mP) in die Wassergenossenschaft einzubeziehen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Zweck der Genossenschaft werde durch die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft nicht geändert. Für die mP sei die n... mehr lesen...