Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3 litg;WRG 1959 §77 Abs5;WRG 1959 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0180 E 18. Jänner 2001 RS 2(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Änderungen der Satzungen oder des Maßstabes für die Aufteilung der Kosten nach § 78 WRG werden ebenso wie die Beschlüsse über die Satzungen von... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine Wassergenossenschaft nach § 74 Abs. 1 lit. a WRG 1959. Nach § 3 der gültigen Satzung der mitbeteiligten Partei aus dem Jahr 1985 sind Mitglieder der Wassergenossenschaft die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke, Baulichkeiten und Anlagen. Unter OZl. 27 der Mitgliederliste der mitbeteiligten Partei scheinen unter dem Namen Herman und Albine K. die Baufläche .128 KG G. und ein Stimmenanteil von 3,0 auf. Unter... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VVG §3 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/07/0173 E 13. Februar 1990 RS 1(Hier: Die Wassergenossenschaft hat einen Rückstandsausweis gegenüber jemandem erlassen, dessen Mitgliedschaft bzw. deren Ausmaß bei der Genossenschaft selbst strittig ist. Dieser Rüc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 und EZ 13, je KG Grablach, auf welchen die Bauwerke Grablach Nr. 11 bzw. Grablach Nr. 15 errichtet sind. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt (BH) vom 20. Oktober 1966 wurde die mitbeteiligte Wassergenossenschaft wasserrechtlich anerkannt; gleichzeitig wurden deren Satzungen genehmigt. Sowohl die Wasserrechtsbehörden als auch der Beschwerdeführer und die mitbeteiligte Wassergenossenschaft gingen in dem der Bes... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;WRG 1959 §85 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Wassergenossenschaft eine Streitschlichtung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nur für Streitfälle zwischen Mitgliedern aus dem Genossenschaftsverhältnis vorsieht, bei Streitfällen zwischen der Genossenschaft und deren Mitgliedern aber - insoweit dem § 85 Abs 1 WRG widersprechend und daher ges... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §73;WRG 1959 §74;WRG 1959 §75;WRG 1959 §76;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitfälle entspringen dann aus dem Genossenschaftsverhältnis, wenn sie Mitglieder oder Organe einer rechtskräftig gebildeten Wassergenossenschaft betreffen und wenn der Rechtsgrund der strittigen Befugnis oder des strittigen Anspruches in den § 73 bis § 76 WRG oder in de... mehr lesen...
Nach der Satzung - wesentlicher Bestandteil der Satzung sind auch das Verzeichnis der Mitglieder mit Angabe der Anteile und die Wasserbezugsordnung - der durch seit 1976 rechtskräftigen Bescheid der Wasserrechtsbehörde anerkannten, auf freiwilliger Basis gegründeten Beschwerdeführerin, ist Zweck der Genossenschaft die Wasserversorgung der genossenschaftlichen Grundstücke und Anlagen; Mitglieder sind die jeweiligen Eigentümer der im Verzeichnis der Mitglieder ausgewiesenen Grundstücke.... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §75 Abs3;WRG 1959 §76 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §78 Abs5;WRG 1959 §80;WRG 1959 §81 Abs1;WRG 1959 §81 Abs2;WRG 1959 §82 Abs1;WRG 1959 §82 Abs2;WRG 1959 §82 Abs4;WRG 1959 §82 Abs5;WRG 1959 §82 Abs6;WRG 1959 §86 Abs1;
Rechtssatz: Da die Mitgliedschaft an einer Genossenschaft am Eigentum (Hinweis E 11.9.1997, 94/07/0131; E 14.5.1997, 97/07/0012) an einer bestim... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Dezember 1995 wurde die beschwerdeführende Partei gemäß den §§ 81 und 85 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) verpflichtet, das Grundstück Nr. 388, KG B, der mitbeteiligten Parteien (mP) in die Wassergenossenschaft einzubeziehen. In der Begründung: des Bescheides wird ausgeführt, der Zweck der Genossenschaft werde durch die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft nicht geändert. Für die mP sei die n... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Verweigert eine Wassergenossenschaft die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft, so hat die Wasserrechtsbehörde über einen solchen Antrag gem § 85 WRG als Aufsichtsbehörde über die Verpflichtung zur nachträglichen Aufnahme zu entscheiden (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0001). European... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1981, Zl. 07/3722/80, und vom 30. Mai 1989, Zl. 85/07/0289, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde, soweit mit ihm dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. November 1980 auf Rückzahlung von Beitragszahlungen in der Höhe von S 75.907,16 nicht Folge gegeben worden war, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben worden. Der Beschwerdeführer erhob in der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §82;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß § 82 WRG Regelungen für die Rückerstattung geleisteter Beiträge im Fall des Ausscheidens eines Genossenschaftsmitgliedes vorsieht, kann nicht der Schluß gezogen werden, eine Rückerstattung von Beiträgen setze generell in jedem Fall das Ausscheiden eines Mitgliedes bzw einzelner Liegenschaft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Berufung auf die §§ 81 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den von der Wassergenossenschaft U. ausgestellten Rückstandsausweis vom 15. März 1993 "als verfrüht aufzuheben" und festzustellen, daß die Vorschreibung einer Anschlußgebühr erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses von 16 Wohnobjekten an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;EGVG Art2 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §74 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0003 B 16. Februar 1982 VwSlg 10659 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Wassergenossenschaften sind auch funktionell keine Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Mai 1973 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) 1.) die Bildung der erstmitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz WG) anerkannt und deren Satzungen genehmigt sowie 2.) der WG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer genossenschaftlichen Abwasserbeseitigungsanlage erteilt. § 19 der Satzungen der WG lautet wie folgt: "Über Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern untereinander oder zwischen diese... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 89/07/0173 1 Stammrechtssatz Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Davon, daß eine Streitbeilegung im Wege der Schlichtung nicht gelungen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn ein darauf abzielender Versuch unternommen worden ist, also von der in der genehmigten Satzung verankerten Streitschlichtungsregelung Gebrauch gemacht wurde. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
I. 1.1. Im Rahmen der am 22. Februar 1986 stattgefundenen Genossenschaftsversammlung der eine Wasserversorgungsanlage betreibenden mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. Jänner 1964 betreffend die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung dieser Anlage) wurde beschlossen, für den behördlich vorgeschriebenen (vgl. den Bescheid der vorgenannten Behörde vom 14. Mai 1985) Einbau einer Ultraviolett-Entk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann nach der übereinstimmenden Jud des VfGH (Hinweis VfGH E 5.10.1978, B 317/76... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 lite;WRG 1959 §79 Abs1;WRG 1959 §79 Abs2;WRG 1959 §79 Abs3; Beachte Vorgeschichte:87/07/0080 E 15. Dezember 1987;
Rechtssatz: Bestimmt die Satzung einer Wassergenossenschaft, dass die Wahl des Obmannes durch den Genossenschaftsausschuss aus seiner Mitte zu erfolgen hat, und ist ein gültig gewählter Genossenschaftsausschuss nicht vorhanden, so ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litd;WRG 1959 §80;
Rechtssatz: Die Regelung des § 80 WRG über genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast umfasst nicht Fragen der Rückerstattung von Genossenschaftsbeiträgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070289.X05 Im RIS seit 09.09.2005 Zuletzt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitigkeiten über rückständige Genossenschaftsbeiträge hat die Wassergenossenschaft nach dem das Genossenschaftsrecht beherrschenden Grundsatz der Selbstverwaltung (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198, VwSlg 10974 A/1983) vorerst durch Ausstellung eines Rückstandsausweises zu erledigen. Erst wenn die gegen einen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 lite;WRG 1959 §79 Abs2;
Rechtssatz: Mangels anderweitiger Satzungsbestimmungen gelten die Regelungen, denen die Mitglieder des Ausschusses einer Wassergenossenschaft unterliegen, auch für den Obmann, der gem Gesetz und Satzung Mitglied des Genossenschaftsausschusses ist. Dies gilt auch für die Funktionsperiode des Obm... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1438;EO §35;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3;
Rechtssatz: Fehlt es an konkreten Regelungen über die Kompensation (wie hier im WEG 1959 und in den Satzungen der Genossenschaft), so sind mangels solcher spezieller Vorschriften über die rechtl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §141 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 lita;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung von deren Umfang (nicht auch des Zweckes der Wassergenossenschaft) und macht daher eine Satzungsänderung erforderlich (Hinweis OGH SZ 49/162 und Krzizek, Kommentar z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3;
Rechtssatz: Fehlt einer Person die Berechtigung, eine Wassergenossenschaft als Obmann zu vertreten, dann ist eine demnach von einem Nichtorgan dieser Wassergenossenschaft in deren Namen erhobene Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen. Schlagwo... mehr lesen...