Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §81;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Verweigert eine Wassergenossenschaft die nachträgliche Einbeziehung einer Liegenschaft, so hat die Wasserrechtsbehörde über einen solchen Antrag gem § 85 WRG als Aufsichtsbehörde über die Verpflichtung zur nachträglichen Aufnahme zu entscheiden (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0001). European... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1981, Zl. 07/3722/80, und vom 30. Mai 1989, Zl. 85/07/0289, verwiesen. Mit dem letztangeführten Erkenntnis war der Bescheid der belangten Behörde, soweit mit ihm dem Antrag des Beschwerdeführers vom 19. November 1980 auf Rückzahlung von Beitragszahlungen in der Höhe von S 75.907,16 nicht Folge gegeben worden war, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben worden. Der Beschwerdeführer erhob in der ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §82;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß § 82 WRG Regelungen für die Rückerstattung geleisteter Beiträge im Fall des Ausscheidens eines Genossenschaftsmitgliedes vorsieht, kann nicht der Schluß gezogen werden, eine Rückerstattung von Beiträgen setze generell in jedem Fall das Ausscheiden eines Mitgliedes bzw einzelner Liegenschaft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Berufung auf die §§ 81 Abs. 3 und 85 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) den Antrag der beschwerdeführenden Partei, den von der Wassergenossenschaft U. ausgestellten Rückstandsausweis vom 15. März 1993 "als verfrüht aufzuheben" und festzustellen, daß die Vorschreibung einer Anschlußgebühr erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Anschlusses von 16 Wohnobjekten an die Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;EGVG Art2 Abs1;EO §7 Abs4;VVG §3 Abs2;VwGG §34 Abs1 impl;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §74 Abs2;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/07/0003 B 16. Februar 1982 VwSlg 10659 A/1982 RS 1 Stammrechtssatz Wassergenossenschaften sind auch funktionell keine Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Mai 1973 hat die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (BH) 1.) die Bildung der erstmitbeteiligten Wassergenossenschaft (in der Folge kurz WG) anerkannt und deren Satzungen genehmigt sowie 2.) der WG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer genossenschaftlichen Abwasserbeseitigungsanlage erteilt. § 19 der Satzungen der WG lautet wie folgt: "Über Streitigkeiten, die zwischen den Mitgliedern untereinander oder zwischen diese... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/13 89/07/0173 1 Stammrechtssatz Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Davon, daß eine Streitbeilegung im Wege der Schlichtung nicht gelungen ist, kann nur dann gesprochen werden, wenn ein darauf abzielender Versuch unternommen worden ist, also von der in der genehmigten Satzung verankerten Streitschlichtungsregelung Gebrauch gemacht wurde. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
I. 1.1. Im Rahmen der am 22. Februar 1986 stattgefundenen Genossenschaftsversammlung der eine Wasserversorgungsanlage betreibenden mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (vgl. den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. Jänner 1964 betreffend die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung dieser Anlage) wurde beschlossen, für den behördlich vorgeschriebenen (vgl. den Bescheid der vorgenannten Behörde vom 14. Mai 1985) Einbau einer Ultraviolett-Entk... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §85;
Rechtssatz: Wenn von einer in der Satzung einer Wassergenossenschaft vorgesehenen Streitschlichtungsregelung iSd § 77 Abs 3 lit i WRG nicht Gebrauch gemacht wurde, so mangelt es der Wasserrechtsbehörde an einer Zuständigkeit iSd § 85 Abs 1 WRG. Diese Bestimmung kann nach der übereinstimmenden Jud des VfGH (Hinweis VfGH E 5.10.1978, B 317/76... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 lite;WRG 1959 §79 Abs1;WRG 1959 §79 Abs2;WRG 1959 §79 Abs3; Beachte Vorgeschichte:87/07/0080 E 15. Dezember 1987;
Rechtssatz: Bestimmt die Satzung einer Wassergenossenschaft, dass die Wahl des Obmannes durch den Genossenschaftsausschuss aus seiner Mitte zu erfolgen hat, und ist ein gültig gewählter Genossenschaftsausschuss nicht vorhanden, so ... mehr lesen...
Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird zunächst auf die Sachverhaltsdarstellung des hg. Erkenntnisses vom 15. Dezember 1987, Zl. 87/07/0080, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis war der Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 19. März 1987, mit dem im Instanzenzug die Zurückweisung eines Antrages des Beschwerdeführers auf Feststellung, er sei auf Grund eines Wahlvorganges vom 5. April 1978 zum rechtmäßigen Obmann der Wassergenossenschaft O (im folgenden kurz WG) ge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 litd;WRG 1959 §80;
Rechtssatz: Die Regelung des § 80 WRG über genossenschaftliche Verpflichtungen als Grundlast umfasst nicht Fragen der Rückerstattung von Genossenschaftsbeiträgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985070289.X05 Im RIS seit 09.09.2005 Zuletzt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. September 1985 gab der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft als Devolutionsbehörde den Anträgen der Beschwerdeführer - Strichaufzählung vom 10. Juni 1980 auf Leistung einer Entschädigung seitens der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Wassergenossenschaft in Höhe von S 74.235,--, - Strichaufzählung vom 19. November 1980 auf Rückzahlung einer "Überzahlung" von S 75.907,16, weiters von S 74.235,-- für die Durchführun... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Streitigkeiten über rückständige Genossenschaftsbeiträge hat die Wassergenossenschaft nach dem das Genossenschaftsrecht beherrschenden Grundsatz der Selbstverwaltung (Hinweis E 15.2.1983, 82/07/0198, VwSlg 10974 A/1983) vorerst durch Ausstellung eines Rückstandsausweises zu erledigen. Erst wenn die gegen einen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 lite;WRG 1959 §79 Abs2;
Rechtssatz: Mangels anderweitiger Satzungsbestimmungen gelten die Regelungen, denen die Mitglieder des Ausschusses einer Wassergenossenschaft unterliegen, auch für den Obmann, der gem Gesetz und Satzung Mitglied des Genossenschaftsausschusses ist. Dies gilt auch für die Funktionsperiode des Obm... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EO §1 Z10;EO §7 Abs4;WRG 1959 §77 Abs3;WRG 1959 §84;WRG 1959 §85 Abs1;
Rechtssatz: Können zwischen einem Mitglied und der Wassergenossenschaft über einen von dieser ausgestellten Rückstandsausweis und seine Vollstreckbarkeit bestehende Differenzen nicht im Rahmen der diese Verhältnisse regelnden Organisationsnormen der Genossenschaft beigelegt werden, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der mitbeteiligten Wassergenossenschaft (MB). Da sich der Beschwerdeführer an den von der MB beschlossenen Arbeiten zur Errichtung eines zweiten Hochbehälters nicht beteiligt hatte, forderte die MB von ihm anteilige Errichtunsgkosten ein, wovon der Beschwerdeführer jedoch nur einen Teilbetrag für Materialkosten in der Höhe von S 4.500,-- bezahlte. Hinsichtlich des Restbetrages von S 5.700,-- sah sich die MB deshalb zur Ausstellung eines vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1438;EO §35;VVG §3 Abs2;VwRallg;WRG 1959 §77 Abs3;
Rechtssatz: Fehlt es an konkreten Regelungen über die Kompensation (wie hier im WEG 1959 und in den Satzungen der Genossenschaft), so sind mangels solcher spezieller Vorschriften über die rechtl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Februar 1980 hatte der Bürgermeister der Stadt Villach infolge Antrages der nun am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligten Parteien gemäß §§ 85 Abs. 1 und 81 Abs. 2 WRG 1959 (Paragraphenbezeichnungen beziehen sich in der Folge, wenn nicht anderes angegeben ist, stets auf dieses Gesetz) festgestellt, daß ihr Ansuchen um Aufnahme als Mitglied der Beschwerdeführerin - die eine Wasserversorgungsanlage betreibt - in deren Vollversammlung vom 20. Dezemb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §141 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3 lita;WRG 1959 §81 Abs2;
Rechtssatz: Die nachträgliche Einbeziehung von Liegenschaften in eine Wassergenossenschaft bedeutet eine Änderung von deren Umfang (nicht auch des Zweckes der Wassergenossenschaft) und macht daher eine Satzungsänderung erforderlich (Hinweis OGH SZ 49/162 und Krzizek, Kommentar z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §77 Abs3;
Rechtssatz: Fehlt einer Person die Berechtigung, eine Wassergenossenschaft als Obmann zu vertreten, dann ist eine demnach von einem Nichtorgan dieser Wassergenossenschaft in deren Namen erhobene Beschwerde gem § 34 Abs 1 VwGG als unzulässig zurückzuweisen. Schlagwo... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ. 79, KG. H, mit dem Grundstück 620 und dem darauf errichteten Wohnhaus H 81. Die mitbeteiligte Partei wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 3. Juni 1977 gemäß § 81 Abs. 2 WRG 1959 verpflichtet, die Liegenschaft des Beschwerdeführers in die genossenschaftliche Wasserversorgungsanlage einzubeziehen. Am 19. September 1979 wurde von der mitbeteiligten Partei die mit 14. April 1979 datierte Beitragsvorschreibung fü... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti; WRG 1959 §85 Abs1; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §77 Abs3 liti; WRG 1959 § 77 heute WRG 1959 § 77 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/1999 WRG 1959 § 77 gültig von 01.10.1997 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 74/1997 ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen hat die vom Beschwerdeführer als belangte Behörde bezeichnete Wasser- und Abwassergenossenschaft R (in der Folge: Genossenschaft) am 4. September 1981 einen Rückstandsausweis erstellt, wonach ihr der Beschwerdeführer an Wasser- und Kanalgebühren sowie Zinsen einen Betrag von S 56.464,26 schulde. Diesen Rückstandsausweis habe die Genossenschaft für vollstreckbar erklärt. In der Folge sei auf Grund dieses Rückstandsausweises mit Beschluß des Bezirksgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: EGVG Art2 Abs1; EO §7 Abs4; VVG §3 Abs2; VwGG §34 Abs1 impl; WRG 1959 §74 Abs2; WRG 1959 §77 Abs3; EGVG Art. 2 heute EGVG Art. 2 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Die Satzung der Wassergenossenschaft O vom 17. September 1884, genehmigt am 19. November 1884 durch die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, wurde, wie dem Akt zu entnehmen ist, in der Folge abgeändert und mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 30. August 1955 genehmigt. Am 15. März 1978 trat der damalige Obmann der genannten Wassergenossenschaft, Dipl.Ing. PH, zurück. Einen Obmann-Stellvertreter für diese Wassergenossenschaft gab es nicht. Nach zweimaligen vergebli... mehr lesen...