1 Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 19. Dezember 2019, Ra 2019/07/0099 und Ra 2019/07/0100, verwiesen. 2 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz Land (in der Folge: belangte Behörde) vom 14. Juli 1970 wurde die revisionswerbende Wassergenossenschaft unter gleichzeitiger Satzungsgenehmigung als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt und der Revisionswerberin die Bewilligung für die Errichtung einer Entwässerungsanlage entsprechend einer vorliege... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/07/0086 E 23. Oktober 2014 RS 1 Stammrechtssatz Ein Alternativauftrag nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 setzt weder ein Erfordernis im öffentlichen Interesse noch ein Verlangen eines Betroffenen voraus. Vielmehr darf ein Auftrag nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 nur dann ergehen, wenn die Beseitigung, Nachholung oder Sicherung wede... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs2WRG 1959 §9 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/07/0147 E 22. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Schon die objektive Tatsache, dass die Fassung und Ableitung einer auf fremdem Grund entspringenden Quelle jedenfalls Einfluss auf die Rechte des Eigentümers des Quellgrundes ausübt, löst nach dem Gesetz die wasserrechtliche Bewilligungspflicht aus (einen pri... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §138 Abs1WRG 1959 §138 Abs2
Rechtssatz: Eine allein bloß durch die quantitative oder qualitative Veränderung der Wasserbenutzung ausgelöste Bewilligungspflicht könnte lediglich zu einem Vorgehen der Wasserrechtsbehörde nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 oder allenfalls - bei einem Erfordernis aus öffentlichem Interesse - zu einem amtswegi... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht) vom 8. Mai 2018 wurden gegenüber der Revisionswerberin in drei Spruchpunkte untergliederte, auf § 138 Abs. 1 lit. a bzw. Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WRG 1959 gestützte wasserpolizeiliche Aufträge wegen festgestellter konsensloser Veränderung einer bewilligten Entwässerungsanlage erlassen. 2 Die gegen diesen Bescheid von der Revisionswerb... mehr lesen...
1 Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart (BH) verpflichtete die revisionswerbende Gemeinde (in weiterer Folge: Gemeinde) mit rechtskräftigem Bescheid vom 20. Dezember 2013 gemäß § 138 Abs. 2 in Verbindung mit § 32 Abs. 1 WRG 1959, für den (ua) auf dem Grundstück Nr. 7 EZ 82 KG O. ohne notwendige wasserrechtliche Bewilligung errichteten Kanal bis zum 30. Juni 2014 entweder nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen oder diese Anlage zur Gänze zu beseiti... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §138 Abs1WRG 1959 §138 Abs2WRG 1959 §138 Abs6
Rechtssatz: Ein Betroffener nach § 138 Abs. 6 WRG 1959 kann ungeachtet eines rechtskräftigen Bescheides nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 (VwGH 14.4.1987, 86/07/0267; 22.4.1986, 86/07/0001) und ungeachtet anhängiger Bewilligungsverfahren (VwGH 20.7.1995, 94/07/0174; 22.4.1986, 86/07/0001; 7.5... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallgWRG 1959 §111WRG 1959 §138 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/07/0121 E 25. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Ein Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG bedeutet lediglich, dass die Erteilung einer Bewilligung für die eigenmächtige Neuerung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Insofern hat die Wasserrechtsbehörde in diesem Verfahren eine ... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der - in sinngemäßer Anwendung des § 4 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz (VwGbk-ÜG) als Revision geltenden - Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 1. März 2012 wurde den revisionswerbenden Parteien gemäß §§ 41 und 138 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) der Auftrag erteilt, entweder einen den Voraussetzungen des § 103 WRG 1959 entsprechenden Antrag auf nachträgliche wa... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein Alternativauftrag nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 setzt weder ein Erfordernis im öffentlichen Interesse noch ein Verlangen eines Betroffenen voraus. Vielmehr darf ein Auftrag nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 nur dann ergehen, wenn die Beseitigung, Nachholung oder Sicherung weder vom öffentlichen Interesse geboten noch von einem in seinen Rechten Beeint... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Oktober 2011 wurde im Auftrag des Beschwerdeführers bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (im Folgenden: BH) das "Bestandsprojekt Trinkwasserbrunnenanlage H, F" zur wasserrechtlichen Bewilligung eingereicht. Mit Bescheid der BH vom 2. Februar 2012 wurde dem Beschwerdeführer als Grundeigentümer des Grst. Nr. 417/7, KG 55304 F zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes die Umsetzung folgender Maßnahme aufgetragen: "I. Die seit mindestens 31.01.2012 au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/07/0027 E 27. April 2006 RS 3 Stammrechtssatz Bei einem Verfahren nach § 138 Abs 2 WRG 1959 handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und denjenigen Personen, denen eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung oder eine unterlassene Arbeit zur Last fällt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. März 2007 wurde dem Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 472/2 KG T aufgetragen, hinsichtlich der dort errichteten Aushubdeponie und des Hochwasserabflussgerinnes gemäß den §§ 39 Abs. 1 und 138 Abs. 2 WRG 1959 unter Anschluss der nach § 103 WRG 1959 erforderlichen Unterlagen bei der Bezirkshauptmannschaft S (BH) nachträglich um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung anzusuchen oder die ohne ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §103;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §39 Abs1;WRG 1959 §39; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0059 E 7. März 1989 RS 3 Stammrechtssatz § 39 WRG enthält keine Tatbestandsmerkmale, die die Grundlage für eine wasserrechtliche Bewilligung bilden könnten. Schlagworte ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 12. August 2004 teilte E. R. (= mitbeteiligte Partei) mit, dass durch die Errichtung eines Erdwalles im Ausmaß von ca. 150 m x 75 cm entlang der Grundstücksgrenzen durch den Beschwerdeführer sein landwirtschaftlich genutztes Grundstück Nr. 211/2, KG T., durch Vernässung beeinträchtigt werde. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 8. November 2004 wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 39, 41 und 138 WRG 1959 aufgetragen, den an der Südgrenze der Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0004 E 23. April 1998 RS 5
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Der in seinen Rechten Beeinträchtigte iSd § 138 WRG hat einen Rechtsanspruch darauf, daß aufgrund seines Verlangens ein wasserpol... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1999 wies der im Devolutionswege zuständig gewordene Landeshauptmann von Burgenland den Antrag des Mitbeteiligten betreffend die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung einer Teichanlage auf Grundstück Nr. 10850, KG O., ab. Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 18. Juni 2001 wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Mitbeteiligten als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...
Die E-Werk W KG ist Wasserberechtigte der Wasserkraftanlage K, Postzahl 6 des Wasserbuches für den Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft M (BH). Ihr wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 31. August 2001 die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Flusskraftwerkes an der Y (anstelle des bisher bestehenden Ausleitungskraftwerkes) nach Maßgabe der Projektsbeschreibung und unter näher umschriebenen Auflagen erteilt. Unt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138 Abs4;WRG 1959 §138; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/07/0023 E 23. Jänner 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nach § 138 WRG 1959 in zweifacher Hinsicht Adressat eines wasserpolizeilichen Auftrages sein: Ist er derjenige, der die eigenmächtige Neuerung selbst vorgenommen hat, dann findet auf ... mehr lesen...
I. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: LH) vom 18. August 1993 wurde der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung für die Einbindung der betrieblichen Abwässer nach entsprechender Vorreinigung in die systematische Ortskanalisation P und in weiterer Folge in die Anlage des RHV (Reinhaltungsverbandes) U sowie für die Errichtung und den Betrieb der hiezu dienenden Anlagen und Anlageteile für die Dauer bis 31. Juli 2009 erteilt. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;WRG 1959 §101a idF 2002/I/065;WRG 1959 §101a Z5 idF 2002/I/065;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §145 Abs8 idF 2002/I/065;
Rechtssatz: Sofern die Tatsache der amtswegigen Einleitung des Verwaltungsverfahrens nach außen hin nicht bekannt gegeben worden ist, bedar... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. August 1995 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (Gemeinde S.) die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer kommunalen Abwasserbeseitigungsanlage. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. September 1997 wurde eine Abänderung bzw. Erweiterung dieser Anlage wasserrechtlich bewilligt. Im Jahre 2001 beantragte die mitbeteiligte Partei die Erweiterung der Kanalisationsanlage um den Nebensammler A 2 (Länge ca. 380 m) zur Ents... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §103;WRG 1959 §111;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Auch beim nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren handelt es sich - ähnlich wie beim Baubewilligungsverfahren (Hinweis E 7.3.2000, 96/05/0028) - um ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projektes die Frage der Bewilligungsfähigk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art5;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §63 litb idF 1990/252;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Durch die WRG-Novelle 1990, BGBl Nr 252, wurde in § 63 lit b WRG 1959 der Begriff "Wasseranlagen" durch den Begriff "Wasserbauvorhaben" ersetzt. Aus den Erläuterungen zu dieser Novelle (... mehr lesen...
Unter dem Datum des 1. Dezember 2003 erließ der Landeshauptmann von Steiermark (LH) einen Bescheid mit folgendem Spruch: "Gemäß dem § 73 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes - AVG 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in Verbindung mit §§ 38 und 138, Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG. 1959, i. d.g.F. wird der Antrag der Ehegatten F und R S, L, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. L vom 11.1.2000 auf Zuerkennung der Parteistellung im Verfahren betreffend die Lärmschutzwand beim Sportplatz L ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Aus einem Auftrag nach § 138 Abs 2 WRG 1959 kann außer dem Adressaten niemandem ein Recht erwachsen (Hinweis E 29.6.1995, 93/07/0051). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Par... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: § 138 Abs 2 WRG 1959 sieht einen Alternativauftrag vor. Demjenigen, der eine eigenmächtige Neuerung vorgenommen hat, ist der Auftrag zu erteilen, innerhalb bestimmter Frist entweder um die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung nachträglich anzusuchen oder die eigenmächtige Neuerung zu beseitigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Ein Betroffener hat keinen Anspruch auf Erlassung eines Alternativauftrages nach § 138 Abs 2 WRG 1959. Auf § 138 Abs 2 WRG 1959 können Anträge Betroffener nicht begründet werden, weil diese Gesetzesbestimmung im Gegensatz zum ersten Absatz kein Antragsrecht vorsieht (Hinweis E 23.6.1960, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;WRG 1959 §138 Abs2;
Rechtssatz: Bei einem Verfahren nach § 138 Abs 2 WRG 1959 handelt es sich ausschließlich um ein Verfahren zwischen der Wasserrechtsbehörde und denjenigen Personen, denen eine eigenmächtig vorgenommene Neuerung oder eine unterlassene Arbeit zur Last fällt. Dritte Personen haben in einem solchen Verfahren keine Parteistellung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §138 Abs2;WRG 1959 §138;
Rechtssatz: Mit der Frage, was in einem Verfahren, das die Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 WRG 1959 betrifft, "Sache" des Berufungsverfahrens iSd § 66 Abs. 4 AVG ist, hat sich der VwGH bereits wiederholt befasst (Hinweis E 14. Juni 1988, 88/07/0022; E 2. Juni 19... mehr lesen...