RS Vwgh 2006/9/28 2003/07/0045

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Veröffentlicht am 28.09.2006
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §103;
WRG 1959 §111;
WRG 1959 §138 Abs2;

Rechtssatz

Auch beim nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren handelt es sich - ähnlich wie beim Baubewilligungsverfahren (Hinweis E 7.3.2000, 96/05/0028) - um ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projektes die Frage der Bewilligungsfähigkeit zu beurteilen hat. Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender Bestand (Hinweis E 7.7.2005, 2005/07/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003070045.X02

Im RIS seit

20.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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