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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §103Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0045 E 28. September 2006 VwSlg 17017 A/2006 RS 2 (hier ohne 'nachträglichen' und ohne den Einschub zwischen den Gedankenstrichen)Stammrechtssatz
Auch beim nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren handelt es sich - ähnlich wie beim Baubewilligungsverfahren (Hinweis E 7.3.2000, 96/05/0028) - um ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projektes die Frage der Bewilligungsfähigkeit zu beurteilen hat. Gegenstand des Verfahrens ist das in den Einreichplänen und sonstigen Unterlagen dargestellte Projekt, nicht aber ein von diesem Projekt abweichender Bestand (Hinweis E 7.7.2005, 2005/07/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070054.L04Im RIS seit
22.07.2025Zuletzt aktualisiert am
28.07.2025