Mit Eingabe vom 6. Juni 1994 ersuchte die erstmitbeteiligte Partei um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Siedlungsanlage bestehend aus fünf Reihenhäusern und zwei Wohnblöcken auf Grundparzelle 292/2, KG. I. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. August 1994 wurde diese Bewilligung unter Beifügung einer Reihe von Auflagen erteilt. Eine Berufung der Beschwerdeführer, die Eigentümer einer benachbarten Liegenschaft (Gp 299/2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z3 impl;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0316 E 12. September 1984 VwSlg 11508 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Schriftsatzaufwand ist nur für die schriftliche Äußerung zur Beschwerde selbst vorgesehen, somit nicht für jene Schriftsätze, die allein zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung nehmen. Sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der Elfenbeinküste; er reiste am 4. September 1992 in das Bundesgebiet ein und stellte am 8. September 1992 einen Asylantrag. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 10. September 1992 abgewiesen. Die belangte Behörde wies die dagegen erhobene Berufung mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/26 94/19/1261 1 Stammrechtssatz Der pauschalierte Schriftsatzaufwand umfaßt alle Nebenkosten, insbesondere auch für Porti und für die Beibringung von Photokopien (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Auflage, S 696). Schlagworte Schriftsatzaufwand Ve... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 31. August 1992 beantragte die beschwerdeführende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Umlegung und Verrohrung eines offenen Gerinnes auf den Parzellen 1279 und 1280/2, KG E. Die BH führte am 17. November 1992 eine mit einem Ortsaugenschein verbundene mündliche Verhandlung durch. Dabei wurde von seiten des Amtssachverständigen für Naturschutz eine Verrohrung abgelehnt, jedoch erklärt, bei Einha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. März 1994 wurde die gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 9. November 1993 erhobene Berufung des Beschwerdeführers - eines russischen Staatsangehörigen, der am 31. Oktober 1993 in das Bundesgebiet eingereist war und am 5. November 1993 einen Asylantrag gestellt hatte - abgewiesen und damit die Asylgewährung versagt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Der pauschalierte Schriftsatzaufwand umfaßt alle Nebenkosten, insbesondere auch für Porti und für die Beibringung von Photokopien (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, dritte Auflage, S 696). Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Das Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz hat mit Bescheid vom 23. November 1992 über Antrag der Eigentümer der U-Alpe und der O-Alpe Bestand und Umfang von Einforstungsrechten der Antragsteller auf Grundstücken der beschwerdeführenden Partei festgestellt. Gegen diesen Bescheid wurde namens der beschwerdeführenden Partei eine von deren Obmann und einem weiteren Mitglied unterfertigte Berufung eingebracht. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juli 1993 wu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/04/05 89/09/0117 3 Stammrechtssatz Der Schriftsatzaufwand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist unabhängig von einer Bemessungsgrundlage festgesetzt und ist daneben eine gesonderte Vergütung der USt nicht vorgesehen (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0182). Sch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für Tirol, bei dem der Beschwerdeführer unter anderem für das Waffenwesen zuständig gewesen ist. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Schreiben vom 28. Oktober 1991 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck und an das Bundesministerium für Inneres folgende anonyme Sachverhaltsdarstellung bekannt gemacht: "Am 24. oder 25... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/14/0035 5 Stammrechtssatz Hat der Bf an Schriftsatzaufwand weniger, zuzüglich der verzeichneten, aber nicht gesondert zuzusprechenden Umsatzsteuer aber mehr als den zulässigen Höchstbetrag begehrt, so gebührt ihm Aufwandersatz in der verordneten Höhe. ... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1988 beantragten die Beschwerdeführer als Grundeigentümer die Feststellung, daß ein Teil des Grundstückes Nr. 1682/1 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Die Gesamtfläche des zur Feststellung beantragten Grundstückes betrage rund 1,6606 ha. Aus dem Erhebungsbericht der Bezirksforstinspektion - Forstaufsichtsstation V vom 10. Mai 1988 und dem ihm angeschlossenen Lageplan ergibt sich, daß es sich bei dem in Rede stehenden Teil des genannten Grundstücke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und ... mehr lesen...
Die Marktgemeinde Vorchdorf teilte der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (BH) mit Schreiben vom 13. September 1989 mit, daß bei einem näher bezeichneten Wohnhaus, dessen Eigentümer die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann seien, eine Kläranlage in Form eines Dreikammersystems mit Überlauf in die Laudach bestehe. Diese Anlage sei laut Auskunft der Mieter dieses Hauses undicht. Die Marktgemeinde ersuchte die BH, die Anlage einer Überprüfung zu unterziehen und auch festzustellen, ob für diese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: GRS wie 89/08/0204 E 27. März 1990 RS 4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070154.X05 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates Villach vom 20. Juli 1993 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als Grundstückseigentümerin zu verantworten, daß, wie von einem Organ der Bezirksforstinspektion Villach anläßlich einer Kontrolle am 29. Jänner 1993 festgestellt worden sei, auf dem westlichen Teil ihrer Parzelle ohne Bewilligung der Behörde eine Rodung durchgeführt und zumindest bis 29. Jänner 1993 ca. 200 m2 Waldboden dieser Parzelle infolge Ablagerung verschiede... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhal... mehr lesen...
Der am 24. April 1971 geborene Beschwerdeführer leistete in der Zeit ab dem 2. Jänner 1992 seinen ordentlichen Präsenzdienst. In der Zeit ab dem 27. Mai 1992 war er zu einem Assistenzeinsatz an der österreichisch-ungarischen Grenze eingeteilt. Am 21. Juni 1992 erlitt der Beschwerdeführer während der sogenannten "Zeit ohne dienstliche Inanspruchnahme" bei einem Sprung in das Schwimmbecken des S Bades eine Querschnittslähmung. Am 1. Juli 1992 stellte der Beschwerdeführer durch seinen Va... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0009 E 3. Oktober 1991 RS 5 Stammrechtssatz Eine eigene Erstattung von Portokosten sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer der St.-, der F.- und der L.-Alm; den mitbeteiligten Parteien (MP) stehen an diesen Almen Weiderechte zu. Mit ihrem an die Agrarbezirksbehörde Gmunden (AB) gerichteten Antrag vom 9. Juli 1990 begehrten die Beschwerdeführer die Erlassung eines Feststellungsbescheides, mit welchem festgestellt werde, daß das durch die Regulierungserkenntnisse Nr. 22.573 Serv.VI (betreffend die St.-Alm), Nr. 22.573 Serv.III (betreffend die F.-Alm) und Nr. 22.573 Serv.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §41 Abs1;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1725/66 E 4. März 1968 RS 3 Stammrechtssatz Für eine vom VwGH im Sinne des § 41 VwGG 1965 verlangte Parteienäußerung gebührt ein zusätzlicher Ersatz des Schriftsatzaufwandes nicht. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Marktgemeinde A vom 18. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe "es als gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz verantwortlicher Beauftragter der X-GesmbH, T-Straße 1 in W, der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach der NÖ Bauordnung bestellt worden ist, zu verantworten, daß jedenfalls vom 30. 9. 1991 bis mindestens 27. 11. 1991 2 Werbetafeln (5,10 m Breite und 2,60 m Höhe), somit ein bewilligungspflic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft W, E-Gasse 12 (EZ 296, KG X). Dem Mitbeteiligten gehört die Liegenschaft W, P-Gasse 17. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, erteilte hinsichtlich eines Bauvorhabens P-Gasse 17 dem Bauwerber K, der auch Eigentümer der Liegenschaft E-Gasse 12 war, mit Bescheid vom 7. Februar 1963 gemäß § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes die Bewilligung, bestehende Wohnräume des ebe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 88/03/0193 5 Stammrechtssatz In Ansehung des in der V BGBl 1989/206 vorgesehenen Schriftsatzaufwandes kann für die Gegenschrift nicht zusätzlich noch ein Streitgenossenzuschlag zugesprochen werden. Schlagworte Schri... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat den Bescheid vom 23. November 1992, GA 7-1355/7/92, erlassen, welcher dem Beschwerdeführer am Tage nach der Postaufgabe seiner Säumnisbeschwerde zugestellt wurde. Eine Abschrift dieses Bescheides wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 33 Abs. 1 VwGG nach Anhörung des Beschwerdeführers einzustellen, weil die Nachholung des versäumten Bescheides vor Beginn der gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Fr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §49 Abs1;VwGG §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/11/25 92/13/0152 2 Stammrechtssatz Der im § 49 Abs 1 VwGG vorgesehene Pauschbetrag enthält auch die Kosten der Verfassung der Mitteilung zur Anfrage betreffend die Klaglosstellung (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 3te Auflage, S 712). ... mehr lesen...