Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. Schlagworte ... mehr lesen...
In der am 5. April 2004 eingelangten Säumnisbeschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer habe als Eigentümer des Grundstückes Nr. 592/9, KG Klausen-Leopoldsdorf, der Baubehörde mit Schreiben vom 28. April 2000 mitgeteilt, dass auf dem benachbarten Grundstück Nr. 593/4 KG Klausen-Leopoldsdorf ein "Anbau" sowie eine Mauer ohne Bewilligung errichtet worden seien. Der Bürgermeister der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf habe hierauf mit Bescheid vom 10. Oktober 2000 festgestellt, dass für... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §73 Abs2;BauO NÖ 1996 §2 Abs1 idF 8200-3;B-VG Art132;GdO NÖ 1973 §60 Abs2;VwGG §27 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf S... mehr lesen...
Mit Verfügung vom 20. November 2002, Zl 2002/16/0257, wurde der Antragsteller unter anderem zur Beseitigung der der oben genannten Beschwerde anhaftenden Mängel aufgefordert glaubhaft zu machen, dass die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist. Mit Eingabe vom 16. Dezember 2002 wurde daraufhin eine Kopie des Antrags auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Da durch eine solche Vorlage der Kopie des Rechtsmittels - ohne Eingangsstampi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 46 Abs 1 VwGG ist einer Partei, die durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis eine Frist versäumt und dadurch einen Rechtsnachteil erleidet, auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiederein... mehr lesen...
Mit einem an den "Magistrat Graz Finanzrechtsabteilung" gerichteten und dort am 24. November 2000 eingelangten Schriftsatz erhob die Beschwerdeführerin Berufung gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Graz vom 24. Oktober 2000 betreffend Abweisung eines Stundungsansuchens. Mit Schriftsatz vom 16. November 2001 erhob die Beschwerdeführerin Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof. Im Rubrum dieses Schriftsatzes wurde als belangte Behörde die "Stadt Graz (... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/17/0181 B 22. Februar 1991 RS 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, welcher... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Diese Beurteilung gilt angesichts desselben dahint... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0079 B 31. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Sinn des § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGG ist es, in einer jeden Zweifel ausschließenden Art und Weise den VwGH erkennen zu lassen, welcher Behörde Säumnis vorgeworfen wird. Welche Behörde belang... mehr lesen...
Die vorliegende Säumnisbeschwerde behauptet die Verletzung der Entscheidungspflicht in vier Fällen, wobei als belangte Behörde ausdrücklich der Stadtsenat der Stadt Salzburg in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin eine andere Behörde als belangt ansehen könnte, zumal auch Beilagen der Beschwerde nicht angeschlossen sind. Nach ständiger hg. Judikatur ist Sinn der Bestimmung des § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGG (wona... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0246 2001/16/0248 2001/16/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/05/0131 B 24. September 1991 RS 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0246 2001/16/0248 2001/16/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0079 B 31. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Sinn des § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGG ist es, in einer ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/16/0246 2001/16/0248 2001/16/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0076 B 24. Jänner 2000 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Wi... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerden, die wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbunden wurden, und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht seit Ablauf des 31. Dezember 1996 als Oberinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines Aktivdienstverhältnisses wurde er zuletzt im Bereich der Direktion... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen von Folgendem aus: Mit Bescheid (ohne Datum und ohne Geschäftszahl; nach dem dem Spruch: vorangestellten Satz hat die Behörde die Entscheidung in ihrer Sitzung vom 20. November 1999 getroffen) wies die Wahlkommission bei der Österreichischen Hochschülerschaft das vom Beschwerdeführer "im Namen der wahlwerbenden Gruppe Verband Sozialistischer Studentinnen und Studenten Öster... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer hat sich seit etwa vier Jahren um eine Zulassung für den zahnärztlichen Lehrgang in Graz beworben. Die erforderliche Genehmigung durch die belangte Behörde ist ihm bis dato nicht erteilt worden, wobei mit Schreiben vom 22. Juli 1999 von Seiten der belangten Behörde bloß mitgeteilt worden ist, dass "eine Zulassung ... nicht möglich" s... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihre... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Beschwerde gem Art 132 B-VG, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Behörde durch den Bf ersehen werden, sondern ist au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Spitzer und Maier GmbH in Enns. Mit dem an "Spitzer & Maier" gerichteten Bescheid vom 31. August 1998 wies der Bürgermeister der Stadt Enns den Antrag des Masseverwalters vom 15. Juni 1998 auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1994 gemäß § 186 Abs. 3 O.ö. LAO zurück und den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückzahlung der Getränkesteuer für die Jahre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Sinn des § 28 Abs 3 zweiter Satz VwGG ist es, in einer jeden Zweifel ausschließenden Art und Weise den VwGH erkennen zu lassen, welcher Behörde Säumnis vorgeworfen wird. Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann allerdin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht... mehr lesen...
Das öffentlich-rechtliche Diesntverhältnis des Beschwerdeführers, der seinerzeit als rechtskundiger Beamter im Bereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig war, wurde - soweit dies den derzeit hier vorliegenden Unterlagen entnommen werden kann - nach zweimal aufeinanderfolgender negativer Leistungsfeststellung gemäß § 22 BDG 1979 aufgelöst (vgl. insbesondere den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. März 1997, Zl. 97/12/0022). Mit Schri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/12/0328
97/12/0329 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/09/27 95/21/0473 1 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 3 VwGG ist nicht nur die Existenz eines Antrages (hier: einer Berufung), sondern auch das Einbringen dieses Antrages bei der zuständigen ... mehr lesen...
In einer Eingabe vom 15. April 1992 wurde von der Beschwerdeführerin (u.a.) das Begehren auf Rückzahlung eines "mit Rechnung v. 4.6.87 ... für Kanalarbeiten vorgeschrieben(en)" Betrages von S 3.133,20 samt 5,75 % Zinsen gestellt. Zur Begründung: dieses Begehrens heißt es: "Der seichte 30er Kanal konnte die riesigen Niederschlagswässer nicht fassen, ging ständig über, verschlammte den Hof u. gefährdete das Wohnhaus, auch der Abfluß unserer Dachwässer war behindert, daher wurde der Kanal... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: GdO NÖ 1973 §38 Abs1 Z2;GdO NÖ 1973 §60 Abs1;KanalG NÖ 1977 §14;KanalG NÖ 1977 §19;LAO NÖ 1977 §48;VwGG §28 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Zuständig für die be... mehr lesen...
In der am 8. April 1997 beim Verwaltungsgerichtshof eingereichten Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführer vom 29. Jänner 1996 gegen Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn (betreffend Umsatzsteuer und Einkünftefeststellung für 1993) verletzt, wird der Sachverhalt wie folgt dargestellt: "Wir haben gegen den Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheid 1... mehr lesen...