Mit dem nach seiner Fertigungsklausel ausdrücklich "Für den Landeshauptmann" ausgefertigten Bescheid vom 13. Februar 1992 wurde der Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 4. November 1990 gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 412 Abs. 1 ASVG als unzulässig zurückgewiesen und dieser Bescheid damit begründet, daß der Einspruch des Beschwerdeführers entgegen den bezogenen Gesetzesstellen keinen begründeten Entscheidungsantrag enthalte.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht nach ihrem Vorbringen als Richterin im Bereiche des Oberlandesgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach der vorliegenden Beschwerde, mit der Verletzung der Entscheidungspflicht geltend gemacht wird, habe der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 31. Juli 1991 den Vorrückungsstichtag der Beschwerdeführerin festgesetzt und dabei bestimmte Vordienstzeiten der Beschwerdeführerin als Rechtsanwaltsanwärt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RDG §66 Abs3;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/24 91/05/0131 1 Stammrechtssatz Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuwei... mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 13. Jänner 1992, Zl. 92/01/0004-2 wurde dem Beschwerdeführer die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, glaubhaft zu machen, daß die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist (§ 28 Abs. 3 VwGG). Der Beschwerdeführer brachte in der gesetzten Verbesserungsfrist einen ergänzenden Schriftsatz ein, mit dem er zur Glaubhaftmachung des Ablaufes der im § 27 VwGG bezeichneten Frist eine Kopie der Berufung vom 28. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/01/0134 B 18. März 1992
91/01/0135 B 18. März 1992
91/01/0219 B 26. Februar 1992
91/01/0220 B 26. Februar 1992
91/01/0221 B 26. Februar 1992
91/01/0230 B 26. Februar 1992
91/01/0231
91/01/0231 B 26. Februar 1992
91/01/0241
Rechtssatz: Eine reine Behauptung reicht für die gem... mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 28. November 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend eine Beitragsnachverrechnung und einen Beitragszuschlag keine Folge. Die vorliege... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 3 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belBeh ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Schlagworte Anrufung der obersten Behörde Im RIS seit 22.02.1992 mehr lesen...
Mit Schreiben an den Magistrat Graz, Steueramt, vom 3. April 1987 gab der beschwerdeführende Verein, vertreten durch einen der beiden auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für ihn einschreitenden Rechtsanwälte, im wesentliches folgendes bekannt: "1.) Bis 31. März 1987 wurde auf Grund der erteilten Gewerbeberechtigung bzw. der erteilten Genehmigungen nach dem Veranstaltungsgesetz und der erteilten Genehmigung der Baupolizei von Herrn Dieter T in den Räumlichkeiten Graz, Y-Straße 1... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Entsprechend dem Beschwerdevorbringen und den vorgelegten Beilagen ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführerin mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 12. Juni 1989 unter Berufung auf § 129 der Bauordnung für Wien ein baupolizeilicher Auftrag erteilt worden ist, dem sie in der Folge nicht entsprochen hat, weshalb ihr zunächst die Ersatzvornahme angedroht und sodann mit Bescheid derselben Behörde vom 17. Dezember 1990 gemäß § 4 Abs. 2 VVG die Bezahlung der voraussi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Eine falsche Bezeichnung der belangten Behörde bei Erhebung einer Säumnisbeschwerde ist nicht verbesserungsfähig, weshalb die Beschwerde ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen war. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses
Mängelbehebung European Case Law I... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 4/7, vom 5. April 1989 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß §§ 1 Abs. 1 Z. 9, 11, 14 und 17 Abs. 1 und 2 des Vergnügungssteuergesetzes 1987 - VGSG, LGBl. für Wien Nr. 43/1987" für die Durchführung von Ausspielungen unter Verwendung von Losen (Glückshäfen) in seinem Betrieb in Wien, während des Zeitraumes 1. Mai bis 30. September 1988 eine Vergnügungssteuer von insgesamt S 225.374,-- zuzüglich eines Verspätungs- und eines Säumniszuschlages v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde ist folgendes Sachverhaltsvorbringen zu entnehmen: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 9. November 1987 sei der R-reg. Gen.m.b.H. als Bewilligungswerberin die Änderung der Lagerhausbetriebsanlage in G durch Umtausch der vorhandenen Trocknungsanlage mit einer Stundenleistung von 6 t durch eine neue Anlage mit einer Stundenleistung von 12 t genehmigt worden. Infolge dagegen erhobener Berufung habe der Landeshauptmann von Niederösterreich mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Kommt dem vom Bf als belangte Behörde bezeichneten Bundesminister in dem in Rede stehenden Vollzugsbereich keine Behördenzuständigkeit zu, ist auch nicht von einer Säumnis der belangten Behörde auszugehen. Schlagworte Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördlich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft danach - ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde sei mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 16. Mai 1990 das Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm gemäß § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 346 Abs. 1 Z. 2 GewO 1973 die Nachsicht von der gemäß § 5 a Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz vorgeschriebenen Konzessionsprüfung als Voraussetzung für die Erbringung des Befähigungsnachweises gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. für die Erteilung einer Güterfernverkehrskonzession mit dem Standort X verweigert worden... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfalls auch aus dem ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3 Satz2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft dan... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 10. November 1986 wurde die "XY"-Kunsthandel und Gastgewerbe Betriebsgesellschaft m.b.H. in Wien "auf Grund des § 5 Abs. 2 des Getränkesteuergesetzes für Wien 1971, LGBl. für Wien Nr. 2, in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung-WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit vom 1. Jänner 1982 bis 31. Oktober 1983 im Betrieb in Wien nn, A-Gasse 9, entstandene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, welcher obersten Behörde im Sinn des Art 132 B-VG Verletzung der Entsc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, er habe nach einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes einen Antrag auf Entscheidung über seine Berufung gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt; die belangte Behörde habe über seine Berufung aber bisher nicht entschieden. Da der Beschwerdeführer in der Beschwerde eine Glaubhaftmachung im Sinne des § 28 Abs. 3 letzter Satz VwGG unterließ, wurde er mit V... mehr lesen...