Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/02 92/15/0011 2
Die Darstellung des einer Säumnisbeschwerde zugrundeliegenden
Sachverhaltes ist deshalb unbedingt notwendig, weil der VwGH
für den Fall, daß die belangte Behörde die Akten nicht vorlegt,
in der Lage sein muß, iSd § 38 Abs 2 VwGG auf Gru... mehr lesen...
In der am 31. Jänner 1995 zur Post gegebenen Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes Kirchdorf an der Krems vom 6. Juni 1994 für die Jahre 1984 bis 1987 verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: "Mit Bescheid vom 06.06.1994 hat mir das Finanzamt Kirchdorf/Krems Einkommensteuernachzahlungen für die Jahre ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/03/02 92/15/0011 2 Stammrechtssatz Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlic... mehr lesen...
Mit Anbringen vom 20. Mai 1990 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Autohauses samt KFZ-Werkstätte. Über diesen Antrag wurde von der Gewerbebehörde erster Instanz nicht entschieden. Mit Schreiben vom 25. Dezember 1993 beantragte die Beschwerdeführerin den Übergang der Entscheidungspflicht an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde. Mit Bescheid vom 13. April 1994 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 1 Z 6 VwGG hat die Beschwerde ua ein bestimmtes Begehren zu enthalten. Dies gilt auch für Säumnisbeschwerden (Hinweis B 8.10.1984, 84/10/0198). Das bestimmte Begehren einer Säumnisbeschwer... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde führt der Beschwerdeführer aus, daß mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Stattegg (vom 6. Juni 1991) den näher bezeichneten Bewilligungswerbern eine Benützungsbewilligung für die auf den Steinbruchgrundstücken Nr. n1 und n2 "der KG S jeweils abgeschlossenen" Bauführung (Errichtung eines Einfamilienwohnhauses) ab 6. Juni 1991 erteilt worden sei. Gleichzeitig sei den Bewilligungswerbern aufgetragen worden, die Behebung der als geringfügig be... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO Stmk 1968 §70a Abs2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Ein an die "Gemeinde" gerichteter Antrag gemäß § 70a Abs 2 Stmk BauO 1968 ist (in Ermangelung einer ausdrücklichen - verfehlten - Adressierung an den Gemeinderat) als an den Bürgermeister der Gemeinde gerichtet ... mehr lesen...
Gemäß § 27 VwGG läuft die Sechs-Monats-Frist für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG von dem Tag, an dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 VwGG ist glaubhaft zu machen, daß die sechsmonatige Frist des § 27 leg. cit. abgelaufen ist. Gemäß § 29 leg. cit. ist dann, wenn die belangte Behörde in einer Angelegenheit der Bundesverwaltung nicht ein Bundesminister ist, außer den sons... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §29;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Binnen 6 Monaten
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160155.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Unbestrittenermaßen ist die Beschwerdeführerin nach den ihr vom Bundesminister für Finanzen erteilten Konzessionen unter anderem zur Durchführung des Effektengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Z. 7 lit. e des Bankwesengesetzes, Art. 1 des Finanzmarktanpassungsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (BWG), (früher § 1 Abs. 2 Z. 5 Kreditwesengesetz, BGBl. Nr. 63/1979 - KWG -) berechtigt. Mit mündlich verkündetem Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 30. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemä... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Gemäß § 27 VwGG läuft die Sechs-Monats-Frist für die Erhebung einer Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 B-VG von dem Tag, an dem der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war. Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 VwGG ist glaubhaft zu machen, daß die sechsmonatige Frist des § 27 leg. cit. abgelaufen ist. Da den erhobenen Säumnisbeschwerden diesbezüglich die gesetzlich notwendigen Bescheinigungen fehlten, wurde die Beschwerdeführerin mit hg. Verfüg... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0129
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Binnen 6 Monaten
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsdarstellung in der Säumnisbeschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen stellte der Beschwerdeführer mit dem an den Magistrat der Stadt Wien gerichteten Schriftsatz vom 11. März 1993 einen Antrag auf "bescheidmäßigen Zuspruch einer Wohnbeihilfe von ö.S. 106.176,-- pro Jahr". Im Schriftsatz heißt es unter anderem auch: "Ich beantrage auch die bescheidmäßige Rückzahlung dieses Betrages an von mir zuviel bezahlten Steuern und Abgaben, die nicht in die Zuständigkeit... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §311 Abs2;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §243 Abs2;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Liegt ein Devolutionsantrag iSd § 27 VwGG nicht vor und läßt auch der allgemein formulierte Antrag des Bf an die Verwaltungsbehörde (h... mehr lesen...
In der vorliegenden Säumnisbeschwerde brachte die Beschwerdeführerin vor, das Finanzamt für Körperschaften in Wien habe einen sie betreffenden "Körperschaftsteuerfestsetzungsbescheid und Gewerbesteuerfestsetzungsbescheid" jeweils für das Jahr 1990 erlassen. Dagegen habe die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter - vorerst ohne Begründung: - Berufung erhoben. Einer Aufforderung des Finanzamtes sei die Beschwerdeführerin nachgekommen. Daraufhin sei eine Berufungsvorentscheidung ergange... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/02/26 92/01/0004 1 Stammrechtssatz Eine reine Behauptung reicht für die gemäß § 28 Abs 3 VwGG vom Gesetz ausdrücklich geforderte Glaubhaftmachung ebensowenig aus wie die bloße Vorlage einer Fotokopie einer Berufung ohne Eingangsstampiglie bzw ohne Nachweis der Postaufgabe. ... mehr lesen...
1.1. Der Bürgermeister der Gemeinde F erließ gegenüber dem Beschwerdeführer einen Bescheid vom 14. Oktober 1991, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 199 der Salzburger Landesabgabenordnung idgF wird die gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde F vom 26. Juli 1991, Zl 1013/1991 - Ob., eingebrachte Berufung vom 8. August 1991 als gegenstandslos erklärt, da der endgültige Bescheid, gerichtet an Frau MJ, dem Berufungsbegehren vollinhaltlich Rechnung trägt." Gegen diesen Bescheid erhob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/02/22 90/17/0181 2 Stammrechtssatz Auch in Säumnisbeschwerdefällen - wenn aus der Beschwerde in ihrem Gesamtzusammenhang (einschließlich allfälliger Beilagen, wie zB Berufung an die säumige Behörde) zweifelsfrei hervorgeht, we... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, gegen den "Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Ratzenböck, p.A. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Sanitätsrecht, Klostergasse 7, 4020 Linz" als belangte Behörde gerichteten Beschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, daß sie gegen eine Pflegegebührenrechnung des öffentlichen Krankenhauses A fristgerecht Einspruch erhoben hätten, dem mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz keine Folge gegeben worden sei. Ge... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, gegen den "Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Ratzenböck, p.A. Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abteilung Sanitätsrecht, Klostergasse 7, 4020 Linz" als belangte Behörde gerichteten Beschwerde machen die Beschwerdeführerinnen geltend, daß sie gegen eine Pflegegebührenrechnung des öffentlichen Krankenhauses A fristgerecht Einspruch erhoben hätten, dem mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz keine Folge gegeben worden sei. Ge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3 Satz2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft dan... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs1;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft danach - ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bringen vor, sie hätten 1988 die Wiederaufnahme der Abgabenfestsetzungsverfahren beantragt. Der Antrag sei vom Finanzamt abgewiesen worden. Hiegegen hätten sie Berufung erhoben. Diese enthielt, wie einer mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtung zu entnehmen ist, den Berufungsantrag, die belangte Behörde wolle das Verfahren wiederaufnehmen. Ihre Berufungen seien nach vier Jahren vom Finanzamt zurückgewiesen worden. Den mit der Beschwerde vorgelegten Ablichtungen v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §13 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1;BAO §307 Abs4;B-VG Art132;VwGG §27 Abs6;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Stellt der Bf in der Säumnisbeschwerde ein Sachbegehren, das er vor der belangten Behörde nicht gestellt hat (hier: festzustellen, daß keine Abgabenschuldigkeit be... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer mit Antrag vom 31. Oktober 1991 um Erteilung der Nachsicht vom Befähigungsnachweis für das Gastgewerbe gemäß § 28 GewO 1991 angesucht habe. Da die Entscheidung über dieses Ansuchen trotz Ablaufes der in § 73 AVG vorgesehenen Entscheidungsfrist noch ausständig sei, wolle der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst erkennen, dem Antrag des Beschwerdeführers Folge geben und die Nachsicht vom Befähigungsnachweis ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GewO 1973 §28 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z1 idF 1988/399;GewO 1973 §346 Abs1 Z2;VwGG §27;VwGG §28 Abs3;
Rechtssatz: Der Bf macht die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das "Amt der Steiermärkischen Landesregierung" geltend. Da nach § 346 Abs 1 Z 2 GewO 1... mehr lesen...