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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Der bloße in der Zulassungsbegründung enthaltene Verweis auf detaillierte Ausführungen zu den Revisionsgründen genügt dem Erfordernis, gesondert die Gründe zu nennen, warum die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegen, nicht (vgl. VwGH 18.3.2016, Ra 2015/01/0255 mwN).Der bloße in der Zulassungsbegründung enthaltene Verweis auf detaillierte Ausführungen zu den Revisionsgründen genügt dem Erfordernis, gesondert die Gründe zu nennen, warum die Voraussetzungen des Artikel 133, Absatz 4, B-VG vorliegen, nicht vergleiche VwGH 18.3.2016, Ra 2015/01/0255 mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010370.L01.1Im RIS seit
02.10.2018Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018