Mit Postaufgabedatum vom 29. November 1977 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ludwig Hoffmann, eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Tirol in einer Verwaltungsstrafsache nach dem Kraftfahrgesetz 1967 in zweifacher Ausfertigung mit einer Rubrik, einer Vollmacht und einer weiteren Beilage ein. Am 7. Dezember 1977 wurde der Beschwerdeführer zu Handen des genannten Rechtsanwaltes im Sinne des § 34 Abs. 2 Vw... mehr lesen...