1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2012 wies das Bundesasylamt (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 22. Juli 2011 als unbegründet ab und wies den Revisionswerber nach Nepal aus. Die dagegen erhobene Beschwerde erledigend, hob der Asylgerichtshof den Bescheid mit Erkenntnis vom 4. November 2013 auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung sowie zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bunde... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige Armeniens, stellte am 16. Juni 2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Es stellte sich heraus, dass der Revisionswerberin ein tschechisches Schengen-Visum für den Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis zum 18. Juni 2016 ausgestellt worden war. 2 Mit Bescheid des BFA vom 13. September 2016 wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass die Tschechische ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/20/0054 B 2. August 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH ist als Rechtsinstanz grundsätzlich nicht zur Überprüfung der Beweiswürdigung berufen. Diese ist nur dahingehend der Kontrolle des VwGH unterworfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend ermi... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - insoweit in Bestätigung und teilweiser Abänderung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - dem Revisionswerber eine Übertretungen des AÜG angelastet, weil er als inländischer Beschäftiger ihm von der B K s.p. (iF auch: BK s.p.) grenzüberschreitend überlassener, in Österreich nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitskräfte erforderliche Unterlagen (nämlich das Sozialversicherungsdokument A1 und eine Abschrift d... mehr lesen...
Index: E1E10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7dB-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs312010E056 AEUV Art56 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/11/0185 B 20. Februar 2017 RS 1 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, es sei "eine große Zahl von Fällen betroffen", nämlich eine Vielzahl von Dienstleistungsanbietern aus anderen EU-Staaten, ... mehr lesen...
1 Das bisherige Verfahren stellt sich nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis bzw. der Aktenlage - auf das Wesentlichste zusammengefasst - wie folgt dar: 2 Dem Revisionswerber, einem Staatsangehörigen der Russischen Föderation mit tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit, wurde mit rechtskräftig gewordenem Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 1. Februar 2011 der (infolge seines – ersten - Antrags auf internationalen Schutz im Jahr 2009 zuerkannte) Status d... mehr lesen...
1 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Zweitrevisionswerberin mit Sitz in G zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Beschäftigerin entgegen § 7d Abs. 2 AVRAG für die ihr von der deutschen Firma Innenausbau T. mit Sitz in L überlassenen - insgesamt 25 namentlich angeführten - Arbeitnehmer am 21. Apri... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. 2 Mit Schreiben der Niederösterreichischen Landesregierung vom 20. Juni 2016 wurden ihm folgende Weisungen erteilt: „1. In Hinblick auf die im amtsärztlichen Gutachten von Dr. X vom 20. Juni 2016 attestierte Dienstfähigkeit werden Sie aufgefordert, sich sofort bei Ihrer Dienststelle ... zum Dienstantritt zu melden. 2. Sie haben Ihre physikalischen Therapien zeitlich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGG §34 Abs1a Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/12/0009 B 18. Februar 2015 RS 1 Stammrechtssatz Die nicht weiter substantiierte Behauptung des Vorliegens von Verfahrensmängeln reicht nicht aus, um eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen, von deren Lösung das rechtliche Sch... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind R... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind ... mehr lesen...
1 Die Steiermärkische Landesregierung stellte mit Bescheid vom 5. März 2013 fest, dass für das Vorhaben „Pumpspeicherkraftwerk K“ auf den Gst. Nr. 189 u.a., alle KG G, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei und das Vorhaben den Tatbestand des Anhanges 1 Z 31 Spalte 3 zum UVP-G 2000 erfülle, da mit erheblichen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 „Koralpe“ und dessen Schutzzweck zu rechnen sei. 2 In der Begründung: dieses Bescheides wi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2016/07/0016 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/02/0114 B 2. September 2015 RS 2 Stammrechtssatz Wenn sich selbst ausgehend vom Vorbringen des Revisionswerbers die Entscheidung des VwG im Erge... mehr lesen...
1 Über Antrag des in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Salzburg stehenden Revisionswerbers stellte die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde mit Bescheid vom 23. Oktober 2015 dessen Ruhebezug für die Monate von November 2011 bis November 2015 fest. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg - soweit im Revisionsverfahren noch gegenständlich - die dagegen erhobene Beschwerde als unbegründet ab und ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/12/0016 B 21.03.2017Ra 2017/12/0018 B 21.03.2017
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die abstrakte Vereinbarkeit einer innerstaatlichen Rechtsnorm mit - hier nicht einmal näher genannten - Bestimmunge... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte steht als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Burgenland. Er ist Berufsschuloberlehrer an der Berufsschule X. 2 Mit Weisung vom 9. Juli 2015 wurde er mit Wirksamkeit vom 7. September 2015 gemäß § 21 Abs. 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (im Folgenden: LDG 1984), vorübergehend der Landesberufsschule Y zur Dienstleistung zugewiesen. Auf Grund einer Remonstration wurde diese Weisung mit Schreiben ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel dargetan werden, weshalb also bei Vermeidung des Verfahrensmangels in der Sache ein anderes, für den Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 4. April 2016 stellte das Finanzamt St. Veit Wolfsberg (im Folgenden: revisionswerbende Partei) bei der belangten Behörde den Antrag, der Mitbeteiligten gemäß § 7m Abs. 3 AVRAG die Erlegung einer Sicherheit in Höhe von EUR 24.000,- - vorzuschreiben. Dazu führte die revisionswerbende Partei aus, die Mitbeteiligte habe im Rahmen eines Werkvertrages das in Slowenien ansässige Unternehmen E mit der Durchführung von Bauarbeiten in St. Veit beauftragt. Im Zuge einer... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof29/09 Auslieferung Rechtshilfe in Strafsachen40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7mB-VG Art133 Abs4EU-VStVG 2008RHStRÜbk Eur 2005VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der VwGH hat entgegen dem Zulässigkeitsvorbringen der Revision im Rahmen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht als Rechtsfrage zu beantworten, "welch... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/06/0128 B 29. Jänner 2016 RS 1 Stammrechtssatz Die vorliegende Revision enthält die Ausführungen zur Begründetheit der Revision wortident auch als Ausführungen zur Zul... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §28 Abs3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/06/0043 E 11. März 2016 RS 8 Stammrechtssatz Die Revisionszulässigkeitsgründe sind in der Revision gesondert darzustellen (Hinweis B vom 24. September 2014, Ra 2014... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/06/0050 B 27. Februar 2015 RS 1 Stammrechtssatz Auf Vorbringen zur Revisionsbegründung ist im Zusammenhang mit der Beurteilung der Zulässigkeit der Rev... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGG §41 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2017/20/0003 B 23.03.2017 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/07/0031 B 23. April 2015 RS 2 Stammrechtssatz Das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage kann nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das N... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 26. Jänner 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Schreiben vom 26. März 2016 richtete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein auf Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung) gestütztes Aufnahmeersuchen an die zuständige kroatische Behörde, welches unbeantwortet blieb. 2 Mit Bescheid vom 1. August 2016 wies das BFA den Antrag des Revisionswerbers... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGG §41 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/07/0031 B 23. April 2015 RS 2 Stammrechtssatz Das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage kann nicht mit einem Vorbringen begründet werden, das unter das Neuerungsverbot fällt (vgl. B 22. September 2014, Ra 2014/10/0025). ... mehr lesen...