Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/08/0194 B 24. November 2016 RS 4 Stammrechtssatz Die Zulässigkeit der Revision setzt im Fall der Behauptung eines - eine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfenden - Verfahrensmangels voraus, dass die Revision auch von der Lösung dieser Rechtsfrage abhän... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Strittig war im Beschwerdeverfahren, ob die vom Revisionswerber im Streitjahr 2010 erklärten Provisionserlöse der Umsatzsteuer unterliegen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bejahte das Bundesfinanzgericht die Umsatzsteuerpflicht. Für die Besteuerung der vom Revisionswerber erbrachten Vermittlungsleistungen sei entscheidend, ob die in Österreich ansässige Tochtergesellschaft oder die in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft Leistungsempfängerin sei. Da die vertragliche... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 15. März 2016 wurde ein Antrag des Revisionswerbers auf Anmeldung an einer näher bezeichneten Adresse im X. Wiener Gemeindebezirk gemäß Meldegesetz 1991 (MeldeG) abgewiesen und dazu im Wesentlichen begründend ausgeführt, aus dem Zentralen Melderegister sei ersichtlich, dass der Revisionswerber seit 8. September 2015 mit Nebenwohnsitz in W (Justizanstalt), gemeldet sei. Anfragen der Meldebehörde bei Gericht bzw. in der Justizans... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 28. Jänner 2016 wurde der Revisionswerber der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 erstes Tatbild Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 2.000,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden verhängt. Dem Revisionswerber wurde vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellscha... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Erstrevisionswerber folgender Übertretungen schuldig erkannt: "1.Sie haben als gemäß § 9 VStG verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) des Unternehmens (Zweitrevisionswerberin) mit Sitz in L, zu verantworten, dass dieses Unternehmen in der angeführten Betriebsstätte Wettkunden gewerbsmäßig vermittelt und somit die Tätigkeit des Wettunternehmers ausgeübt ha... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden (in der Sache) die Anträge der Revisionswerber auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005 gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Begründend führte das Verwaltungsgericht zusammengefasst aus, an der Versäumung der Frist (zur Erhebung von Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl) treffe die Parteien aus näher bezeichneten Gründen nicht nur ein minderer Grad des Versehens... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/01/0308 Ra 2017/01/0307 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/01/0242 B 24. August 2017 RS 1 Stammrechtssatz Die vorliegende Revision enthält keine Zulässigkeitsgründe im Sinne des § 2... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeri... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0006 B 30. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz Mit einer Vorgangsweise, bei der letztlich das gesamte Revisionsvorbringen ausschließlich als Zulässigkeitsvorbringen gemäß § 28 Abs. 3 VwGG unterbreitet wird, wird dem Erfordernis nach § 28 Abs. 3 VwGG, die G... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (im Folgenden: Verwaltungsgericht) wurde der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien gegen einen näher genannten Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde hinsichtlich eines Bauansuchens und einer Bauanzeige teilweise stattgegeben und dessen Spruchpunkt II. dahingehend abgeändert, dass die Berufung in Bezug auf einen "Lager-/Geräteschuppen" mit einer Fläche von 16,24 m2 als... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §28 Abs1;VwGG §28 Abs2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2017/03/0001 B 31. Jänner 2017 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 1 und 2 VwGG entspricht der Inhalt einer außerordentlichen Revision grundsätzlich dem Inhalt der ordentlichen Revision. Die vom VwGH vorzunehmende Kontrolle einer v... mehr lesen...
1 1. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung (belangte Behörde) vom 19. Dezember 2014 wurde der L GmbH (mitbeteiligte Partei) gemäß den §§ 3 und 7 des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 (im Folgenden: Oö. StWG 1970) die elektrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung betreffend (insbesondere) eine näher bezeichnete 110 kV-Freileitung sowie den Neubau eines Umspannwerks unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen erteilt. Die... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien wurde die Beschwerde des Revisionswerbers als Miteigentümer der Liegenschaft W.Straße 12 gegen die Baubewilligung zur Errichtung einer mechanischen Kälteanlage im Innenhof der W.Straße 10 mangels Parteistellung zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, verfahrensgegenständlich sei aufgrund des Bauansuchens und der daraufhin erfolgten Baubewilligung nach § 61 der Bauordnung für Wien (BO) ausschlie... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. März 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten im Beschwerdeverfahren - soweit für das vorliegende Revisionsverfahren von Interesse - einen Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Bewilligung zur Haltung der "Buckfast"-Biene an bestimmten Standorten gemäß § 11 Abs. 2 K-BiWG ab und verpflichtete den Revisionswerber - auf näher bestimmte Art und Weise - gemäß § 19 Abs. 5 K-BiWG zur "Umweiselung" seiner nicht der Rasse Carnica ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2012 wies das Bundesasylamt (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 22. Juli 2011 als unbegründet ab und wies den Revisionswerber nach Nepal aus. Die dagegen erhobene Beschwerde erledigend, hob der Asylgerichtshof den Bescheid mit Erkenntnis vom 4. November 2013 auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung sowie zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bunde... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige Armeniens, stellte am 16. Juni 2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Es stellte sich heraus, dass der Revisionswerberin ein tschechisches Schengen-Visum für den Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis zum 18. Juni 2016 ausgestellt worden war. 2 Mit Bescheid des BFA vom 13. September 2016 wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass die Tschechische ... mehr lesen...