Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck, sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, daß es dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf, sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks, begehrte gemäß § 240 BAO die Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Nach der zusammenfassenden und nach der Aktenlage zutreffenden Darstellung in der Beschwerde lag diesem Antrag folgender Sachverhalt bzw. folgendes Vorbringen des Beschwerdeführers zugrunde: Der Arbeitgeber entsandte den Beschwerdeführer als Korrespondenten nach Washington. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes hatte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen entscheidungswesentlichen Punkten jenem Fall, über den der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 89/13/0157 absprach. Es kann daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Begründung: dieses Erkenntnisses hingewiesen werden. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arbeitnehmer des Österreichischen Rundfunks, begehrte gemäß § 240 BAO die Erstattung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer. Nach der zusammenfassenden und nach der Aktenlage zutreffenden Darstellung in der Beschwerde lag diesem Antrag folgender Sachverhalt bzw. folgendes Vorbringen des Beschwerdeführers zugrunde: Der Arbeitgeber entsandte den Beschwerdeführer als Korrespondenten nach Washington. Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes hatte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 432; Rechtssatz: Gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG hat die Beschwerde die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) zu enthalten. Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von rechtlicher Relevanz, daß es dem VwGH nicht zu prüfen obliegt, ob irgendein subjektives Recht des Bf, sondern nur, ob jenes Recht verletzt wurde, dessen Verletzung er beha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/14 89/13/0157 1 Stammrechtssatz Gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG hat die Beschwerde die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) zu enthalten. Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von re... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen entscheidungswesentlichen Punkten jenem Fall, über den der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 89/13/0157 absprach. Es kann daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf die Begründung: dieses Erkenntnisses hingewiesen werden. Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG und die Verordnung vom 17. April 1989, BGBl. Nr. 206. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/14 89/13/0157 1 Stammrechtssatz Gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG hat die Beschwerde die bestimmte Bezeichnung des Rechtes, in dem der Bf verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkte) zu enthalten. Die Bezeichnung des Beschwerdepunktes ist nicht Selbstzweck sondern vielmehr unter dem Gesichtspunkt von re... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind grundbücherlich ausgewiesene Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 213 KG T, wozu unter anderem die an die Z-Straße angrenzende Grundparzelle 679/1 im Ausmaß von 9.840 m2 gehört. Diese Grundparzelle haben die Beschwerdeführer mit Bestandvertrag vom 18. September 1985 an die XY-AG (in der Folge: Bestandnehmer) verpachtet. Über Ansuchen eines für den Bestandnehmer einschreitenden Baumeisters und nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Beschwerdeführer ertei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind grundbücherlich ausgewiesene Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 213 KG T, wozu unter anderem die an die Z-Straße angrenzende Grundparzelle 679/1 im Ausmaß von 9.840 m2 gehört. Diese Grundparzelle haben die Beschwerdeführer mit Bestandvertrag vom 18. September 1985 an die XY-AG (in der Folge: Bestandnehmer) verpachtet. Über Ansuchen eines für den Bestandnehmer einschreitenden Baumeisters und nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Beschwerdeführer ertei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;
Rechtssatz: Bei der nach § 28 Abs 1 Z 2 VwGG erforderlichen Anführung der belBeh kommt es nicht nur auf die von einem Bf in seiner Bescheidbeschwerde gewählte Bezeichnung, sondern entscheidend darauf an, gegen den Bescheid welcher Behörde sich die Beschwerde erkennbar richtet; hiebei sind der gesamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;
Rechtssatz: Geht aus der Beschwerde hervor, daß der Bf Beschwerde gegen einen von der Stmk LReg in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassenen Bescheid erhebt und erfolgte die Bezeichnung des Amtes der Stmk LReg als belBeh in der Beschwerde offenbar lediglich deswegen, weil der vor dem VwGH angefochtene ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;
Rechtssatz: Bei der nach § 28 Abs 1 Z 2 VwGG erforderlichen Anführung der belBeh kommt es nicht nur auf die von einem Bf in seiner Bescheidbeschwerde gewählte Bezeichnung, sondern entscheidend darauf an, gegen den Bescheid welcher Behörde sich die Beschwerde erkennbar richtet; hiebei sind der gesamt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 360;
Rechtssatz: Geht aus der Beschwerde hervor, daß der Bf Beschwerde gegen einen von der Stmk LReg in ihrem Zuständigkeitsbereich erlassenen Bescheid erhebt und erfolgte die Bezeichnung des Amtes der Stmk LReg als belBeh in der Beschwerde offenbar lediglich deswegen, weil der vor dem VwGH angefochtene ... mehr lesen...
ZU 1. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens waren auf Antrag der Firma X & Y GmbH die gegenüber der Zollbehörde als Anmelder (Verfügungsberechtigte) iSd § 51 ZollG aufgetreten war, beim Zollamt Arnoldstein für den Beschwerdeführer als Empfänger insgesamt 81 Spielautomaten (Telespiele) aus Italien zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt worden. Auf Grund der Angaben in der schriftlichen Anmeldung, es handle sich um Ursprungserzeugnisse im Sinne des Freihandelsabkomm... mehr lesen...
ZU 1. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens waren auf Antrag der Firma X & Y GmbH die gegenüber der Zollbehörde als Anmelder (Verfügungsberechtigte) iSd § 51 ZollG aufgetreten war, beim Zollamt Arnoldstein für den Beschwerdeführer als Empfänger insgesamt 81 Spielautomaten (Telespiele) aus Italien zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt worden. Auf Grund der Angaben in der schriftlichen Anmeldung, es handle sich um Ursprungserzeugnisse im Sinne des Freihandelsabkomm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §212a;VwGG §28 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 397;
Rechtssatz: Der in § 28 Abs 1 Z 5 VwGG normierte Begründungszwang ist ersichtlich darauf gerichtet, den VwGH, der zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öff Verwaltung berufen ist, zu entlasten. Die in einer Beschwerde allein be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212;BAO §212a;VwGG §28 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 397;
Rechtssatz: Der in § 28 Abs 1 Z 5 VwGG normierte Begründungszwang ist ersichtlich darauf gerichtet, den VwGH, der zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öff Verwaltung berufen ist, zu entlasten. Die in einer Beschwerde allein be... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde wurde, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgezogen; das Verfahren war daher insoweit gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Der Zweitbeschwerdeführer hat ein nach dem Zustellvermerk nicht für ihn bestimmtes Erkenntnis des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 16. Oktober 1989 angefochten, mit welchem im Instanzenzug auf Grund der Minderheitsbeschwerde der am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbetei... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde wurde, soweit sie von der Erstbeschwerdeführerin erhoben wurde, zurückgezogen; das Verfahren war daher insoweit gemäß § 33 Abs. 1 VwGG einzustellen. Der Zweitbeschwerdeführer hat ein nach dem Zustellvermerk nicht für ihn bestimmtes Erkenntnis des Landesagrarsenates beim Amt der Kärntner Landesregierung vom 16. Oktober 1989 angefochten, mit welchem im Instanzenzug auf Grund der Minderheitsbeschwerde der am Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbetei... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte hat der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 VwGG 1965 alle für die Entsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte hat der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 VwGG 1965 alle für die Entsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte hat der Verwaltungsgerichtshof nach der Anordnung des § 41 Abs 1 VwGG 1965 alle für die Entsc... mehr lesen...
Entsprechend der Aktenlage ist unbestritten, daß am 8. Februar 1989 von dem auf "die Botschaft des N-Staates X" zugelassenen Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen WD nnnnn in Wien 10, Eibesbrunnergasse 48 - nachdem es offenbar im Rahmen einer Maßnahme nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 auf den dort befindlichen Abstellplatz der MA 48 verbracht worden war - von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Wien die Kennzeichentafeln abgenommen worden sind. Gegen diese Maßnahme richtet sich die vor... mehr lesen...
Entsprechend der Aktenlage ist unbestritten, daß am 8. Februar 1989 von dem auf "die Botschaft des N-Staates X" zugelassenen Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen WD nnnnn in Wien 10, Eibesbrunnergasse 48 - nachdem es offenbar im Rahmen einer Maßnahme nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 auf den dort befindlichen Abstellplatz der MA 48 verbracht worden war - von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Wien die Kennzeichentafeln abgenommen worden sind. Gegen diese Maßnahme richtet sich die vor... mehr lesen...
Entsprechend der Aktenlage ist unbestritten, daß am 8. Februar 1989 von dem auf "die Botschaft des N-Staates X" zugelassenen Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen WD nnnnn in Wien 10, Eibesbrunnergasse 48 - nachdem es offenbar im Rahmen einer Maßnahme nach § 89a Abs. 2 StVO 1960 auf den dort befindlichen Abstellplatz der MA 48 verbracht worden war - von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Wien die Kennzeichentafeln abgenommen worden sind. Gegen diese Maßnahme richtet sich die vor... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131a;VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3;VwGG §42 Abs4;
Rechtssatz: Mangels eines vorausgehenden Verfahrens scheidet die Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften bei einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt von vornherein aus. Dem steht nicht entgegen, daß in der Beschwerde ... mehr lesen...