1.0. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der näheren Darstellung des Sachverhaltes auf die Entscheidungsgründe: der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli 1971, Zl. 535/71, und vom 10. Juni 1991, Zl. 89/10/0078, verwiesen. 1.1. Mit Bescheid vom 2. Juni 1975 wurde dem Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn unter Berufung auf die §§ 13 und 17 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes 1964 die Verpflichtung auferlegt, das auf d... mehr lesen...
1.0. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der näheren Darstellung des Sachverhaltes auf die Entscheidungsgründe: der Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juli 1971, Zl. 535/71, und vom 10. Juni 1991, Zl. 89/10/0078, verwiesen. 1.1. Mit Bescheid vom 2. Juni 1975 wurde dem Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn unter Berufung auf die §§ 13 und 17 des Oberösterreichischen Naturschutzgesetzes 1964 die Verpflichtung auferlegt, das auf d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf erklärt zwar den angefochtenen Bescheid seinem gesamten Inhalt nach anzufechten, läßt es aber hinsichtlich des stattgebenden Teiles an einer
Begründung: fehlen. Da der Bf durch diesen (ihn begünstigenden) trennbaren Teilabspruch nach Auffassung des Gerichtshofes in seinen Rechten nicht verletzt werden kann, war die Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf erklärt zwar den angefochtenen Bescheid seinem gesamten Inhalt nach anzufechten, läßt es aber hinsichtlich des stattgebenden Teiles an einer
Begründung: fehlen. Da der Bf durch diesen (ihn begünstigenden) trennbaren Teilabspruch nach Auffassung des Gerichtshofes in seinen Rechten nicht verletzt werden kann, war die Beschwer... mehr lesen...
Der am 4. Februar 1966 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1984/85 an der Universität Wien mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Am 7. März 1986 legte er die erste Diplomprüfung ab. Das Sommersemester 1986 war demgemäß das erste Semester des zweiten Studienabschnittes. Er bezog Studienbeihilfe bis zum Ablauf des Sommersemesters 1989, dem 7. Semester seines zweiten Studienabschnittes. Während dieses zuletzt genannten Semesters studierte der Beschwerdeführer im Rahmen... mehr lesen...
Der am 4. Februar 1966 geborene Beschwerdeführer begann im Wintersemester 1984/85 an der Universität Wien mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Am 7. März 1986 legte er die erste Diplomprüfung ab. Das Sommersemester 1986 war demgemäß das erste Semester des zweiten Studienabschnittes. Er bezog Studienbeihilfe bis zum Ablauf des Sommersemesters 1989, dem 7. Semester seines zweiten Studienabschnittes. Während dieses zuletzt genannten Semesters studierte der Beschwerdeführer im Rahmen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein offenbar auf Grund eines Rechtsirrtums vom Bf unrichtig formulierter Beschwerdepunkt rechtfertigt mangels Verletzung im so formulierten Beschwerdepunkt keine Abweisung der Beschwerde, wenn ein Teil der Formulierung des Beschwerdepunktes eine Deutung nicht ausschließt, die eine Verletzung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein offenbar auf Grund eines Rechtsirrtums vom Bf unrichtig formulierter Beschwerdepunkt rechtfertigt mangels Verletzung im so formulierten Beschwerdepunkt keine Abweisung der Beschwerde, wenn ein Teil der Formulierung des Beschwerdepunktes eine Deutung nicht ausschließt, die eine Verletzung... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. das hg. Erkenntis vom 21. Mai 1969, Slg. NF Nr. 7572/A), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. Jänner 1991 (Donnerstag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde ende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Nach den Beschwerdebehauptungen, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bei Prüfung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung stützen darf, ohne sie an Hand der Akten des Verwaltungsverfahrens überprüfen zu müssen (vgl. das hg. Erkenntis vom 21. Mai 1969, Slg. NF Nr. 7572/A), wurde der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer am 17. Jänner 1991 (Donnerstag) zugestellt. Die in § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG normierte sechswöchige Frist zur Erhebung der Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde ende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §26 Abs1;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1718/67 B 21. Mai 1969 VwSlg 7572 A/1969 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH darf sich zur Feststellung der Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung allein auf die Angabe in der Beschwerde über den Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides stützen. Eine amtswegige Überprüfung der diesbezüglichen A... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den seitens des Beschwerdeführers der O.ö. Landesregierung als bescheiderlassende Behörde zugerechneten Bescheid vom 17. Dezember 1990, Zl. Ge-7512/12-1990/Sch/Th. Die auf Grund eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 34 Abs. 2 VwGG (§ 28 Abs. 5 VwGG) in Kopie vorgelegte Bescheidausfertigung, auf deren erster Seite der Kopfaufdruck "Amt der O.Ö. Landesregierung" aufscheint, weist in der vor dem Spruch: enthaltenen Darlegung die Anführung auf... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den seitens des Beschwerdeführers der O.ö. Landesregierung als bescheiderlassende Behörde zugerechneten Bescheid vom 17. Dezember 1990, Zl. Ge-7512/12-1990/Sch/Th. Die auf Grund eines Mängelbehebungsauftrages gemäß § 34 Abs. 2 VwGG (§ 28 Abs. 5 VwGG) in Kopie vorgelegte Bescheidausfertigung, auf deren erster Seite der Kopfaufdruck "Amt der O.Ö. Landesregierung" aufscheint, weist in der vor dem Spruch: enthaltenen Darlegung die Anführung auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0068 B 27. Mai 1988 VwSlg 12735 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 2 VwGG kommt insofern besondere Bedeutung zu, als damit zwischen dem Beschwerdeführer und der von ihm als Prozessgegner bezeichneten belangten Behörde ein Prozeßrechtsverhältnis begründet wird, ohne... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/18/0068 B 27. Mai 1988 VwSlg 12735 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 2 VwGG kommt insofern besondere Bedeutung zu, als damit zwischen dem Beschwerdeführer und der von ihm als Prozessgegner bezeichneten belangten Behörde ein Prozeßrechtsverhältnis begründet wird, ohne... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Verfügung vom 19. November 1990 über die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß § 35 Abs. 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG aufgetragen, innerhalb einer Frist von drei Monaten den versäumten Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege, und dazu gemäß § 36 Abs. 1 VwGG die Akt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §36 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 90/12/0172 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes geht mit dem ergebnislosen Verstreichen der der säumigen Verwaltungsbehörde gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist die Zuständigkeit zur Entscheidung von ihr auf den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Verfügung vom 19. November 1990 über die gegenständliche Säumnisbeschwerde gemäß § 35 Abs. 3 VwGG das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG aufgetragen, innerhalb einer Frist von drei Monaten den versäumten Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliege, und dazu gemäß § 36 Abs. 1 VwGG die Akt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §36 Abs2;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 90/12/0172 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes geht mit dem ergebnislosen Verstreichen der der säumigen Verwaltungsbehörde gemäß § 36 Abs 2 VwGG gesetzten Frist die Zuständigkeit zur Entscheidung von ihr auf den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. September 1987 hat der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde einem Bauansuchen der erstmitbeteiligten Parteien zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses samt angebauter Kleingarage auf der Gp. 3/88 der KG T, Gemeinde H, die baubehördliche Bewilligung unter Vorschreibung verschiedener Auflagen und Bedingungen erteilt. Die im Zuge der mündlichen Verhandlung vom 17. September 1987 von der Beschwerdeführerin (der im Norden an die Bauparzelle angrenzenden Anrainer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ein Schriftsatz, mit dem eine Anwaltsvollmacht vorgelegt, jedoch keine inhaltlichen Ausführungen zur Beschwerde erstattet werden, kann nicht als Gegenschrift iSd § 48 Abs 3 Z 2 VwGG angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989060070.X04 Im R... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer gewährte in den Jahren 1981 und 1982 - teilweise gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin - mehreren Personen Darlehen, für die er auch Fremdmittel heranzog. Die Darlehen wurden in den Folgejahren zum Teil notleidend. Gewerbesteuererklärungen der Jahre 1981 bis 1987 liegen gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus gewerblichem Geldverleih als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugrunde. Im Rahmen dieser Einkünfte machte der Erstbeschwerdeführer auch Wertb... mehr lesen...
Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport (belangte Behörde) wies mit Bescheid vom 25. August 1989 die von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung gegen den Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 29. Juni 1989, wonach sie zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihr besuchten Schulart nicht berechtigt sei, gemäß den §§ 25 Abs. 1 und 71 Abs. 4 und 6 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1989, in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1950 ab und sprach aus, daß ... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer "die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit". Mit Verfügung vom 12. Februar 1991 erging an den Beschwerdeführer unter anderem - in Punkt 1 - folgende Aufforderung: "Es ist ein bestimmtes Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGG) zu stellen." Dieser Aufforderung entsprach der Beschwerdeführer in einer Beschwerdeergänzung vom 7. März 1991 mit folgenden Ausführungen: "Das bestimmte ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer gewährte in den Jahren 1981 und 1982 - teilweise gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin - mehreren Personen Darlehen, für die er auch Fremdmittel heranzog. Die Darlehen wurden in den Folgejahren zum Teil notleidend. Gewerbesteuererklärungen der Jahre 1981 bis 1987 liegen gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus gewerblichem Geldverleih als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zugrunde. Im Rahmen dieser Einkünfte machte der Erstbeschwerdeführer auch Wertb... mehr lesen...
Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport (belangte Behörde) wies mit Bescheid vom 25. August 1989 die von der Beschwerdeführerin erhobene Berufung gegen den Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 29. Juni 1989, wonach sie zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe der von ihr besuchten Schulart nicht berechtigt sei, gemäß den §§ 25 Abs. 1 und 71 Abs. 4 und 6 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1989, in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1950 ab und sprach aus, daß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z6;VwGG §42 Abs2; Beachte Besprechung AnwBl 1991/9, 660;
Rechtssatz: Das gemäß § 28 Abs 1 Z 6 VwGG bestimmt zu bezeichnende Begehren kann bei Beschwerden nach Art 131 B-VG mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 42 Abs 2 VwGG nur den Antrag zum Inhalt haben, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes, Rechtswidrigkeit infolg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z5;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Behauptungen völlig allgemeiner und unbestimmter Art, wie "Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften sowie inhaltliche Rechtswidrigkeit", sind ebenso wie weitere unbestimmt gehaltene Behauptungen dieser Art nicht geeignet, eine Rechtswidrigkeit des vorangegangenen Verfahrens oder des angefochtenen Bescheides da... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt dem Beschwerdepunkt entscheidende Bedeutung zu, weil der VwGH nach der Anordnung des § 41 Abs 1 VwGG nicht zu prüfen hat, ob irgendein subjektives Recht des Beschwerdeführers, sondern nur ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet. Durch den Beschwerdepunkt wird näml... mehr lesen...