RS Vwgh 1990/5/29 89/04/0221

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Veröffentlicht am 29.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Ein Verweis auf das Berufungsvorbringen im Verwaltungsverfahren vermag die erforderliche Dartuung der Beschwerdegründe im Beschwerdeschriftsatz nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040221.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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