RS Vwgh 1990/4/24 90/08/0056

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Veröffentlicht am 24.04.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/08/0047 2

Stammrechtssatz

Die Bezeichnung der belBeh mit "Amt der LReg" im Bescheidbeschwerdeverfahren stellt keinen Zurückweisungsgrund dar, wenn der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, daß es sich dabei um einen Bescheid des LH handelt (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080056.X01

Im RIS seit

24.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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